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Die Vorratsdatenspeicherung Das europaweite Ende der Privatsphäre für elektronische Kommunikation Mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union werden die soziale Beziehungen aller Benutzerinnen von Telekommunikationsdiensten in der EU automatisch aufgezeichnet und für Behörden bis zu zwei Jahre vorgehalten. Damit lassen sich z.B Freundeskreise mühelos und fast maschinell rekonstruieren. Seit dem 1. Januar 2008 ist sie in Kraft: die EU Direktive 2006/24/EU. Sie verlangt von allen Mitgliedsländern die gesetzliche Implementierung einer Aufzeichungspflicht der wichtigsten Daten, die bei elektronischer Kommnunikation anfallen. Irritierenderweise wurde sie als Harmonisierungsdirektive für einen gemeinsamen EU-Markt verabschiedet - also zur Schaffung gleicher Marktbedingungen für Anbieterinnen von technischen Lösungen, ungeachtet der Tatsache, dass in den meisten Mitgliedsländern eine Vorrratsdatenspeicherung der Telekommunikation überhaupt nicht betrieben wird oder die Gesetzeslage mancher Länder einen so schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre nicht oder kaum zulässt. Im Kern befiehlt die Direktive, dass in jedem EU-Land sämtliche Verbindungsdaten sämtlicher Telekommunikationvorgänge mindestens sechs und maximal 24 Monate gespeichert werden. Konkrete Bestimmungen siehe kleiner Kasten. **************** Festnetztelefon: von wann bis wann, welche Nummer, mit wem, wie lange, Name und Adresse der Anruferin und der Angerufenen, ggf. Rufumleitungen. Mobiltelefon: zusätzlich die Cell IDs, d.h. der geographische Standort, die IMEI und IMSI (1) von Anruferin und Angerufener, beide Nummern. Bei Prepaid: Datum und Uhrzeit der Aktivierung der Karte und die Cell ID von der GSM-Zelle, von der aus der Service aktiviert wurde. Betroffen sind auch SMS und ähnliche Dienste, ebenfalls VoIp. Einwahl ins Internet: User ID, Name und Adresse der Kundin, von wann bis wann, von wo, welche IP Adresse (d.i. eine eindeutige Kennung). E-Mail: Name und Adresse der Absenderin und der Adressatin, User ID, mit wem, wann, und wann z.B. per Pop3-Protokoll auf ein Postfach zugegriffen wurde. **************** Zwar haben die meisten Länder entsprechende nationale Gesetze inzwischen erlassen, da es aber bis heute keine Implementierungsanweisungen der nationalen Technischen Behörden gibt, die regeln, auf welche Art die technische Implementierung stattfinden soll, sind Details noch offen. Alle nationalen Technischen Behörden warten auf die Richtlinien von ETSI - dem European Telecommunications Standards Institute. Die Speicherpflicht liegt bei den Diensteanbietern, genau wie die Kosten, die jedoch an die Kundinnnen durchgereicht werden. Es sollen prinzipiell alle Anbieterinnen öffentlicher Dienste verpflichtet sein zu speichern. Was für die großen Firmen ärgerlich ist, solange sie nicht auch selbst an diese mit Gold vergleichbaren Daten als Reseller oder fürs Marketing dürfen, ist für nicht-kommerzielle, aber auch kommerzielle kleine Provider als ernste Bedrohung zu sehen: einmal abgesehen von der ökonomischen Belastung werden hiermit alle Diensteanbieter zu inoffiziellen Mitarbeiterinnen der Law Enforcement Agencies (LEA). Dies sind Polizei, Staatsschutz, Geheimdienst in ihren jeweils nationalen, trans- oder internationalen Erscheinungen. Jede Mitarbeiterin solch einer Behörde innerhalb der EU soll auf die Datensätze eines jeden EU Landes zugreifen können, bzw. die Diensteanbieterinnen von Telekommunikationsdiensten müssen dieser Person die Daten zeitnah aushändigen. Ob dies mit richterlichem Beschluss oder auch ohne möglich ist, überlasst die EU der jeweiligen nationalen Gesetzgebung. Die Mächtigkeit kann kaum überschätzt werden Die Mächtigkeit solch eines dezentralen Datenbankbestandes wird generell unterschätzt und nur selten werden die Potentiale erkannt, die darin stecken. Am Beispiel eines Telefonats soll dies verdeutlicht werden: Von einem Festnetztelefon wird ein Mobiltelefon angerufen, es nimmt aber niemand ab. Trotz des erfolglosen Versuches wird gespeichert, und zwar auf beiden Seiten: der Festnetzanbieter speichert, dass von dieser Nummer einer seiner Kundinnen zu dieser Uhrzeit und an diesem Tag jene Nummer eines Mobiltelefons versucht wurde anzurufen. Der Mobiltelefonbetreiber hingegen speichert darüberhinaus auch, wo sich das Mobiltelefon zum Zeitpunkt des Anrufs befand, was die IMEI und IMSI Nummer ist und ggf. weitere Daten. Da auf beiden Seiten gespeichert wurde, ist es für Profiler leicht, von Person A zu Person B zu wechseln und herauszufinden, mit wem Person B kommuniziert, z.B. ob es weitere Überschneidungen zu Person A's Kommunikationspartnerinnen gibt. So lassen sich soziale Beziehungen sehr genau rekonstruieren und komplexe Karten der sozialen Netzwerke generieren. Es kann z.B. die private Kommunikation einer Belegschaft rekonstruiert werden, damit sichtbar wird, wer privat mit wem Kontakte pflegt. Es mutet schon zynisch an, wenn in der Direktive steht, dass kein Kommunikationsinhalt gespeichert werden soll, denn ist es sehr grobschlächtig zu behaupten, dass eine gewählte Krisentelefonnummer zur Intervention bei häuslicher Gewalt keine Rückschlüsse auf Inhalte der Kommunikation zulässt. Eine Pizza wird dort wohl niemand bestellen wollen. Niemand weiss und kann derzeit wissen, wozu dieses Datenuniversum, das dezentral bei allen europäischen Telekommunikationsanbietern entsteht, benutzt werden kann und wird. Allein die Verknüpfungsmöglichkeiten mit anderen behördlichen Datenbanken sind unüberschaubar und verlockend. Eine solche Hortung feingliedrigster Verbindungen gab es bisher nicht. Da die Speicherkapazitäten aktueller Speichermedien erstmals die Datenspeicherung in solchen Dimensionen erlauben und die Softwarealgorithmen zur Analyse der Daten z.B. mit Mitteln des Data Mining durch enorme Forschungsanstrengungen inzwischen auch Petabytes (2) zeitnah durchwühlen können, sind von technischer Seite nur noch wenige Grenzen gesetzt. Die USA haben bereits Interesse an diesem Datengold angemeldet. Vielleicht gibt es bald ähnlich wie im Falle der Passagierdaten von Flügen innerhalb der EU (PNR) und allen Finanztransaktionsdaten innerhalb der EU (SWIFT) auch eine Datenlagerstätte in den USA, in der europäische Telekommunikation registriert und gespeichert wird – frei von allen Datenschutzbestimmungen. Überraschen würde es nicht, sind doch die Verantwortlichen für diese Übergriffe des Staates gegen seine Bürgerinnen an einer intensiveren Zusammenarbeit mit den USA mehr und mehr interessiert (3). War on Rights Die Vorratsdatenspeicherung ist Teil eines Ensembles heterogener Regierungstechniken, das gemeinhin als Schwenk zu einem Überwachungsstaat beschrieben wird. Der „War on Terror“ entpuppt sich hierbei immer deutlicher auch als ein „War on Rights“. Das Netz der Rechtsstaatlichkeit wird immer dünner und die Befugnisse der LEA's unüberschaubar größer und komplexer. Es bestätigt sich zunehmend der Eindruck, dass über das Label der Terrorismusbekämpfung autoritäre, reaktionäre und antidemokratische Kräfte massiv gestärkt werden, während Bürgerrechtsgruppen und Aktivistinnen politisch geschwächt werden. Das Schleifen uralter und hart erkämpfter Grundrechte in Grossbritannien (Free Speech, habeas corpus, ban on torture) läßt erahnen, wohin die EU insgesamt drängt. Die Vorratsdatenspeicherung muss als ein weiteres Element diese supranationalen Hightechüberwachungskonglomerats verstanden werden. Da jeder erfolgte Versuch einer Telekommunikation darin ihren Speicherplatz finden soll, und einmal angenommen er fand in Dänemark statt, 12 Monate abrufbar bleibt, wird der eine oder andere Telefonanruf oder Email gewiss zur Profilbildung oder Generierung von Netzwerkkarten gebraucht werden, auch wenn die Produzentinnen dieser Daten davon nie etwas mitbekommen. Die Qualitität und Eindeutigkeit dieser „umsonst“ generierten Daten ist unerreicht hoch, denn es handelt sich nicht um Stichproben oder Umfragen, sondern es sind 1 zu 1 Abbilder der realen Kommunikationsvorgänge. Im Falle der Mobiltelefondaten lassen sich auch Bewegungsprofile problemlos generieren. Die Lukrativität eines Handels mit solchen Daten ist enorm. Darüber lassen sich auch marode Staatshaushalte aufbessern. Weitere interessierte Kundin der Daten ist die Verwertungsindustrie des sogenannten Geistigen Eigentums. Nach wie vor sind viele Menschen dieser Verwertungsindustrie gegenüber uneinsichtig und teilen Daten auf ihren Rechnern gern mit anderen, was von den „Rechteinhabern“ strafrechtlich verfolgt wird. Durch die Vorratsdatenspeicherung erhofft sich die Film- und Musikindustrie raschere und unkompliziertere Interventionsmöglichkeiten zur Bestrafung von wiederholtem Data sharing. Mobiltelefon wegwerfen? Ich hatte übrigens auch mal ein Mobiltelefon. Als mir klar wurde, dass mein Mobiltelefon, jedes mal wenn es klingelte, einen Datensatz in einer Überwachungsdatenbank über mich anlegt, hab ich es für immer ausgeschaltet. Keine Ahnung, ob ich jetzt etwas verpasse. Fragen Sie doch einmal Ihre Telekommunikationsanbieterin nach Ihren Daten. Vielleicht haben Sie ja irgendwann im letzten Jahr einen Anruf verpasst: Ihr Telco kann Ihnen weiterhelfen! Außerdem können Sie Ihre parlamentarischen Vertreterinnen fragen, warum für dieses Gesetz gestimmt wurde, mit dem das Ende der vertraulichen elektronischen Kommunikation eingeläutet wurde. Gegen das Gesetz sind in verschiedenen Ländern und vor dem Europäischen Gerichtshof Klagen vor den jeweils zuständigen höchsten Gerichten anhängig, z.B. Ungarn, Irland und Deutschland. Ein Gerichtsurteil ist jedoch immer das letzte Mittel der Auseinandersetzung und es ist offen, ob die Gerichte den Bürgerrechtlerinnen wiklich folgen werden. Zur Verschlüsselung der Inhalte Ihrer Telekommunikation gibt es verschiedene Lösungen, z.B. GnuPG für Emails und Dateiverschlüsselung, Cryptosms.org zur SMS Verschlüsselung. Auch gibt es Anonymisierungsmöglichkeiten, die es enorm erschweren herauszufinden, von wo aus eine Seite aufgerufen wurde (einzig zu empfehlen derzeit: Tor, über eff.org). Doch dies sind Mittel, die die Massen absehbar nicht ergreifen werden – Verschlüsselung der Inhalte schützt vor der Vorratsdatenspeicherung im Übrigen überhaupt nicht. Der Vorratsdatenspeicherung kann man letztlich nur entkommen, indem man sie politisch bekämpft und benennt, was sie ist: das Ende der Privatsphäre von Telekommunikation und damit ein ziemlich scharfer Angriff gegen alle, die sich innerhalb der Grenzen dieses Gebildes, das sich Europäische Union nennt, aufhalten. Und es steht die Frage im Raum: Wann hört dieses unerträgliche Aufrüsten der Staaten nach innen (und außen) endlich auf? Wann werden diese Maßnahmen wieder abgeschafft? Anmerkung: Im gesamten Artikel wird durchgängig die weibliche Form benutzt, die aber selbstverständlich auch die männliche Form miteinbezieht. (1) IMEI ist die International Mobile Equipment Identity und wird für jedes Endgerät vergeben. Sie identifiziert jedes Gerät in GSM und UMTS Netzen. IMSI ist die International Mobile Subscriber Identity und wird pro SIM-Karte vergeben. Sie identifiziert jede SIM-Karte in GSM und UMTS Netzen. (2) Ein Petabyte sind ca. 1,000,000,000,000,000 Bytes. (3) Siehe den Bericht „Shape of Things to Come“ von Statewatch.org. online seit 17.09.2008 09:47:23 (Printausgabe 43) autorIn und feedback : Oliver Leistert Links zum Artikel:
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