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Rechte in Verhandlung

Die Rechte der Natur in der ecuadorianischen Verfassung und ihr postkoloniales Potenzial

Die ecuadorianische Verfassung von Montecristi trat 2008 in Kraft. Der Hybrid aus westlicher Rechtsstaatlichkeit und indigener Kosmologie spricht Natur Rechte zu und gilt damit als eine der progressivsten Verfassungen in Bezug auf Umweltschutz und demokratische Partizipation. Die Auseinandersetzung mit den Rechten der Natur anhand der ecuadorianischen Verfassung und ihrer Umsetzung fordert den Blickwinkel heraus, mit dem Recht und Umwelt in der anthropozentrischen Gesellschaft verstanden werden. Die Rechte der Natur in der ecuadorianischen Verfassung sind schwer zu fassen und bleiben bis zum Ende uneindeutig. Für eine Orientierung und mögliche Annäherung ist es wichtig, das Unbekannte nicht als etwas Einheitliches zu sehen, das entweder gleich oder anders ist, sondern Gleichzeitigkeiten und Hybriditäten anzuerkennen und von den bekannten Kategorien von richtig und falsch zurückzutreten.

Die Rechte der Natur in der Verfassung Ecuadors

Die aktuelle Verfassung Ecuadors stammt aus dem Jahr 2008 und wurde von einer verfassunggebenden Versammlung erarbeitet. 80% der Bevölkerung hatten bei einer Volksbefragung, die vom damaligen Präsidenten Rafael Correa initiiert wurde, für die Erarbeitung einer neuen Verfassung gestimmt. Die verfassungsgebende Versammlung wurde daraufhin für den Zeitraum bis zur Verabschiedung der Verfassung gewählt. Sie verstand sich als Antwort auf koloniale Erfahrungen und als emanzipatorisch, was sich in ihrer Form und ihrem Inhalt zeigt (siehe Präambel der Verfassung)(1). Die verabschiedete Verfassung ist ein Hybrid aus dem Konzept des Rechtsstaates der spanischen Kolonisatoren (mit seinem Ursprung im römischen Recht) und dem indigenen Konzept des Sumak Kawsay als oberstem staatlichen Ziel. Die Verfassung bedeutet damit zugleich Bruch und Kontinuität mit dem kolonialen Verfassungsrecht. Ihre Bestimmung der Rechte der Natur sind ein Aspekt, für den die Verfassung international berühmt wurde, und sie sind integraler Bestandteil ihrer Postkolonialität, wie im Folgenden gezeigt werden soll.
Andreas Gutmann fasst in Hybride Rechtssubjektivität, seiner Analyse der ecuadorianischen Verfassung, die Besonderheiten der Verfassung in drei Prinzipien zusammen, welche ihre transformatorischen Potenziale und die Bedeutung der Rechte der Natur in ihr deutlich machen (2):
Erstens, das Prinzip der Pluralität. Sowohl in der Verfassung als auch in ihrer Auslegung, also bei gerichtlichen Entscheidungen, müssen nicht-hegemoniale Vorstellungen vom Menschen und seiner nicht-menschlichen Umwelt einbezogen werden. In der Praxis bedeutet das die Einladung indigener Vertreter*innen zur Diskussion in Gerichtsverhandlungen. Das macht die Rechte der Natur in der ecuadorianischen Verfassung zu einem radikal pluralistischen Konzept.
Zweitens das Prinzip der Interdependenz. Das heißt, dass jede Handlung Auswirkungen auf die Natur hat und dass das Recht der Natur nicht losgelöst von anderen Politikfeldern betrachtet wird. Nicht nur im Umweltschutz spielt das Recht der Natur eine Rolle, sondern es muss überall mitgedacht werden. Dies hat Konsequenzen für die Ausübung des Rechtes der Natur. Es muss nicht erst geklagt werden, wenn die Natur in ihrer Entwicklung gehindert und stark verletzt wurde. Bereits im Vorhinein, beispielsweise bei Planungen von Energieprojekten oder Vergaben von Lizenzen zur Rohstoffförderung, können rechtliche Prozesse eingeleitet werden, um Umweltzerstörung zu verhindern.
Drittens das Konzept der Prozesshaftigkeit. Dies mag von einer europäischen Position und von einem europäischen Rechtsverständnis aus gesehen als das herausfordernste erscheinen. Denn die Rechte der Natur sind in der ecuadorianischen Verfassung nicht eindeutig und abschließend fixiert, sondern Gegenstand eines ständigen Aushandlungsprozesses, in dem die Natur eine Stimme bekommt. Wie ein sich wandelndes und erneuerndes Ökosystem ist auch die Rechtsprechung ein kontinuierlicher Prozess, in dem es keinen Zustand der völligen Harmonie und Gerechtigkeit geben kann.
Die Rechte der Natur sind ein charakterprägender Bestandteil der Verfassung und verhandeln in ihr unauflösliche Wiedersprüche zwischen der Natur als Rechtssubjekt und indigener Theorie, in der Subjektivität keine Rolle spielt. Und sie sind damit wichtiger Bestandteil ihrer Postkolonialität.

Was ist die Natur für ein Subjekt

Das Konzept des Rechtssubjekts hat seinen Ursprung in der europäischen Rechtsgeschichte und existiert nur im Rechtsstaat. In einer traditionellen, westlichen, vor allem aber in einer kapitalistischen Rechtsauffassung wird Natur lediglich als Objekt definiert, das menschlichen Interessen und Bedürfnissen untergeordnet ist. Für das Konzept Pachamama aus der indigenen Theoriebildung spielt diese rechtliche Subjektivität keine Rolle. In der ecuadorianischen Verfassung kommt es zu einer gegenseitigen Aneignung oder Umdeutung von europäischen und indigenen Konzepten. Sie bilden hier wider Erwarten keinen Antagonismus, sondern einen Hybrid.
Ein Hybrid ist in der postkolonialen Theorie (siehe Homi K. Bhabha)(3) etwas, das beim Aufeinandertreffen verschiedener Kulturen, Individuen und Vorstellungen entsteht. Im Mittelpunkt stehen die Verhandlung und Übersetzung von Verschiedenheit, Gemeinsamkeit und Verbindungen. Subjektivität im Sinne des Rechts wird im Hybrid kritisiert und affimiert gleichzeitig.
Die Debatte um die Rechte der Natur versammelt verschiedene, engere oder breitere Fassungen des Begriffs der Natur, die sich von kapitalistischen Vorstellungen der Natur als “freies Gut“, als unendlich kostenfrei zur Verfügung stehende Ressource, abwenden. Eine eher eng gefasste Definition versteht sie als einzelne Ökosysteme, als menschenähnliche Entität, als einzelne bedrohte Tierarten, Regionen oder Flüsse. Dies wird oft von Argumentationen begleitet, dass einzelne Arten oder Regionen zu schützen sind, zum Beispiel weil sie besonders divers sind.

Dagen versteht ein weiterer Begriff die Natur als Verbundenheit, Verwandtschaft und Beziehung. Auch diese beiden Auffassungen sind nicht dichotom, sondern stellen vielmehr zwei Enden eines mehrdimensionalen Spektrums dar. In der ecuadorianischen Verfassung ist Natur nicht die Gesamtheit der Ökosysteme, sondern all das, in dem sich „das Leben realisiert und reproduziert“ (siehe Art. 10 Abs.2), auch wenn die Verfassung gleichzeitig einem naturwissenschaftlichen Ökosystemansatz folgt.
Nach dem ecuadorianischen Recht muss das Konzept der Natur in jedem Prozess auf dieser Basis neu definiert und ausgelegt werden. Dadurch unterscheidet es sich deutlich von dem starren Gebilde eines objektiven, eindeutigen Rechts. Als Konsequenz lässt sich aus dem Beispiel Ecuadors vielleicht ableiten, dass es keine feststehende Definition davon braucht, was Natur ist, sondern gerade das Ziel ist, die Definition in Aushandlung zu belassen. Die Hybridität setzt sich hier weiter fort in der Aushandlung, im Widerspruch als auch in der Gleichzeitigkeit.

Ein Schutz für manche oder für alle?

Die Definition des Naturbegriffs hat entscheidenden Einfluss auf die Frage, was durch Rechte der Natur geschützt wird, wer oder was inbegriffen ist und wie dieser Schutz gestaltet wird.
Macht das Gesetz einzelne Tierarten, Regionen oder Ökosysteme zu Rechtssubjekten und damit zu Träger:innen von Rechten, kann dies Schutz und Unversehrtheit sicherstellen und vielleicht sogar deren Aussterben oder ihre Vernichtung verhindern.
Bei einer weiteren Definition der Natur ist es schwieriger, von einem direkten Schutz zu sprechen, denn die Existenz einer Natur in ihrer Gesamtheit ist selbst bei einer Katastrophe nicht in Gefahr. Auch nach dem Reaktorunglück im ukrainischen Tschernobyl 1986 blieb Natur, die jedoch in ihrer gewachsenen Entwicklung unterbrochen wurde. Das Verständnis davon, was Natur ist, verändert auch das, was die Aufgabe des Rechts ist. In einem weiteren Begriff der Natur muss der natürliche Entwicklungsprozess rechtlich gesichert sein und nicht nur ihre Existenz im Allgemeinen. Dies hat, durch das Prinzip der Interdependenz, die Konsequenz, dass die Natur in alle Entscheidungen einbezogen werden muss. Nicht nur dann, wenn ihre Rechte verletzt werden. Zum Beispiel wird argumentiert, dass das Recht automatisch verletzt wird, wenn keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird, nicht erst, wenn es zu einer Katastrophe kommt. Hier kommt die Interdependenz zum Tragen.

Individuelle Tiere erhalten keine Persönlichkeitsrechte durch die Rechte der Natur, obwohl sie als einzelne Subjekte existieren. Stattdessen werden sie als Teil der Natur betrachtet. Die Rechte der Natur gewährleisten jedoch das Recht auf tierisches Verhalten. (4)
Die ecuadorianische Verfassung ermöglicht viel Spielraum in Bezug auf die Definition von Natur und was für Rechte diese hat, indem sie Respekt für Existenz, Erhalt und Regenerierung festschreibt und im Art. 71. Abs. 1 das Recht auf Wiederherstellung ergänzt. In der Umsetzung des Rechts beziehen sich ecuadorianische Gerichte auf verschiedene Interpretationen von Natur. So wird im Fall des Nebelwaldes Los Cedros die Auslegung im Sinne eines Subjektrechts des Ökosystems Nebelwald entschieden und er wird zu einer eigenen Entität (5). Dabei ist dies nicht noch einmal explizit notwendig, da ein umfassendes Verständnis von Natur theoretisch in der Verfassung verankert und in der Rechtsprechung möglich ist.
In der Hybridität liegt auch ein großes Konfliktpotential, sowohl in der Konzeption als auch in der Auslegung. In der Konzeption der Verfassung Ecuadors muss Pachamama, als Konzept und Weltanschauung, in die Form eines Rechtssubjektes gepresst werden, die nicht immer passt. Dies ist kein einseitiges Problem im Aushandlungs- und Übertragungsvorgang, auch das westlich geprägte Rechtssystem muss sich in der interkulturellen Auslegung interpretierbar machen und Widersprüchlichkeiten aushalten. In der Auslegung liegt die Interpretation immer in der Hand von Gerichten, wird aber durch die Pluralität im Hybrid diffuser, da der Interpretationsspielraum erweitert wurde.

Mensch gegen Maus?

Ein weiterer Aspekt in der Verhandlung von Rechten der Natur ist das Verhältnis des Menschen und der Natur. In anthropozentrisch organisierten Gesellschaften steht der Mensch im Mittelpunkt von Moral und Recht. Eigentumsrechte und Naturschutzgesetze spielen deswegen die Hauptrolle dafür, wie die Umwelt geschützt werden kann, da die Natur kein Rechtssubjekt ist. Menschliches Eigeninteresse und damit der Schutz des menschlichen Lebens, aber auch die Freiheit künftiger Menschengenerationen werden zum Hauptgrund für Umweltschutz. Wird die Natur zu einem Rechtssubjekt, gerät sie in eine Konkurrenz mit dem Menschen vor Gericht, da die Natur darin eigene Rechte hat und als etwas anerkannt wird, das beachtet und einbezogen werden muss.
Das Beispiel des Chocó Andino, das im Interview mit Victoria besprochen wird, illustriert, dass solche Gegenläufigkeiten auch durch die Rechte der Natur und selbst durch einen weiter gefassten Naturbegriff nicht aufgelöst werden. Dort gibt es das menschliche Bedürfnis nach Lebenserhalt und die ökonomische Befriedigung dieses Bedürfnisses durch Bergbau, lassen wir Kapitalinteressen hier einmal außen vor. Diese menschlichen Bedürfnisse kollidieren mit den Bedürfnissen der Natur; ihrer Unversehrtheit. Menschliche Interessen an wirtschaftlicher Entwicklung und Interessen der Natur scheinen auch hier oft gegenläufig zu sein, so dass meistens zu Gunsten der einen oder der anderen entschieden werden muss.
Es entsteht ein weiteres Dilemma des Konzepts, denn auch eine Natur mit Rechten braucht für dessen Wahrung menschliche Vertreter:innen. Wer kann und darf für die Natur sprechen und somit ihr Recht geltend machen? In Ecuador ist es “jede Person, Gemeinschaft, Volk oder Nationalität (…)“, die die Einhaltung der Rechte der Natur vor Gericht einfordern kann.

What about Europe?

In Europa wird die mangelhafte Umsetzung von Naturschutz bereits als Problem gesehen. Die Europäische Kommission hat 2021 eine Studie in Auftrag gegeben, mit der Frage, ob das Konzept der Natur als Rechtssubjekt einen Mehrwert für das europäische Umweltrecht hätte. Das Ergebnis stellt das Problem der Durchsetzung und Umsetzung in den Vordergrund und schließt, dass eine Erweiterung durch Rechte der Natur nicht zu einem besseren Umweltschutz führen würde.
Seit dem deutschen Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2021, das den Klima- beziehungsweise Naturschutz justiziabel gemacht hat, ist auch der Diskurs über die Rechte der Natur in Deutschland wieder in der öffentlichen Debatte. In seinem Urteil hatte das Gericht entschieden, dass das Klimaschutzgesetz nicht verfassungsmäßig sei, sondern nachjustiert werden müsse, da menschliche Freiheitsrechte für kommende Generationen nicht gewährleistet wären. Eine ähnliche Debatte gab es in den 1980er Jahren: Damals klagten Umweltverbände stellvertretend für die Spezies der Robben der Nordsee erfolglos für deren Rechte. Aktuell steht Umweltverbänden in Deutschland das Verbandsklagerecht zur Verfügung, um für den Naturschutz zu klagen. Im Grundgesetz ist Artikel 20a relevant:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Meist richten sich die Klagen gegen Behörden, die dem Grundgesetz gemäß Artikel 20a nicht nachkommen oder in der Ausführung scheitern. Durch die Formulierung des Gesetzes liegt die Verantwortung hier beim Staat. Aktuell besteht kein Klagerecht gegen Unternehmen. Die Verhandlungen über eine mögliche Erweiterung bestehender Rechte sowie die konsequentere Umsetzung des EU-Rechts liegen in der Zuständigkeit der Behörden und sind für den Umweltschutz relevant.

Möglichkeiten oder Unmöglichkeiten der Übertragung?

Welche Potenziale liegen in der Forderung nach einem Recht der Natur in Europa und in Ecuador im bereits bestehenden Recht?
Wir denken, der größte Nutzen des Rechts der Natur besteht vor allem im Naturschutz – jedoch nicht der Natur im Allgemeinen oder dem Schutz vor menschlicher Ausbeutung, sondern einzelner Arten und Regionen. Die Besonderheit der Rechte der Natur in Ecuador liegt in der postkolonialen Verfassung und ihrer Hybridität. Die Debatte über die Rechte der Natur geht über ihren konkreten Gegenstand hinaus und zeigt ihre postkolonialen Potenziale. Ihre Rolle im Kapitalismus stand hier jedoch nicht im Fokus. Funktioniert eine Übersetzung aus Ecuador in andere Kontexte?
Die Erklärung des Konzepts des Sumak Kawsay in diesem Text verdeutlicht die vielfältigen Herausforderungen der Übertragbarkeit. Es erfordert nicht nur die Übersetzung des Konzepts vom Kichwa ins Spanische und anschließend ins Deutsche, sondern auch die Übertragung der Ideen und Forderungen in ein technokratisches Wissen. Abermals mit Homi K. Bhabha, hier mit seinem Verständnis von Übersetzung, kann das Problem als eines der Verhandlung von sprachlichen Zeichen, Begriffen, Konnotationen und Veräußerungen von Ideen verstanden werden, in der zwischen Einigung und Ablehnung etwas Neues entstehen kann, das weder das eine noch das andere ist. Offen bleibt, wie solche Verhandlungen in Europa aussehen könnten.

  • (1) Verfassung Ecuadors in der Englischen Übersetzung siehe: pdba.georgetown.edu/Constitutions/Ecuador/english08.html
  • (2) Gutmann, Andreas (2021): Hybride Rechtssubjektivität, Nomos.
  • (3) Bhabha, Homi K. (2011): Die Verortung der Kultur, Stauffenburg Verlag.
  • (4) zur Illustration siehe den Fall der Äffin Elstrellita: revista.drclas.harvard.edu/estrellita-the-wooly-monkey-and-the-ecuadorian-constitutional-court-animal-rights-through-the-rights-of-nature/
  • (5) weitere Infos:verfassungsblog.de/the-los-cedros-forest-has-rights/

Was ist das Sumak Kawsay?
Das eine Sumak Kawsay gibt es nicht. Es handelt sich um eine heterogene Kosmologie (Weltanschauung) verschiedener indigener Andenvölker, die oft als Buen Vivir oder Gutes Leben übersetzt wird. Im Prolog der Verfassung wird es verkürzt als harmonische Koexistenz aller Menschen und der Natur dargestellt. Dies beinhaltet also materielle, soziale und spirituelle Zufriedenheit für alle Lebensformen.
Was ist Pachamama?
Die Pachamama, oft übersetzt als „Mutter Erde“, ist ein wichtiges Konzept indigener Kosmologie in Ecuador mit heterogenem Verständnis. Die gemeinsame Linie ist, dass Natur dabei nicht als transzendentale Göttin gesehen wird, sondern als Alles, als lebendiger Kosmos, ein System aus Interdependenzen. Dabei wird mehr in Beziehungen als in Entitäten gedacht, wie auch im Interview mit Paolo deutlich wurde.
Art.10 Abs.2 der Verfassung erklärt die Natur zur Trägerin von Rechten.
„Die Natur oder Pachamama, in der sich das Leben realisiert und reproduziert, hat das Recht, dass ihre Existenz, der Erhalt und die Regenerierung ihrer Lebenszyklen, Struktur, Funktionen und Entwicklungsprozesse umfassend respektiert werden.“
Weiter in Art. 71 Abs. 1
„Die Natur hat das Recht auf Wiederherstellung.“