MALMOE

Kein Platz für LGBTIs?

Feministische Ökonomie #15

Aktuell befindet sich die österreichische Obdach- und Wohnungslosenhilfe in einem Umstrukturierungsprozess, der in einer Etablierung von Chancenhäusern sowie einer zunehmenden Berücksichtigung von geschlechterspezifischen Bedürfnissen von Frauen liegt. Notschlafstellen wurden mitunter erst im vergangenen Jahr umgebaut, um eine Trennung der Schlafplätze von Männern und Frauen zu ermöglichen. Davor war es beispielsweise eine gängige Praxis von Frauen, in möglichst vielen Schichten von Bekleidung zu schlafen, um sich vor sexualisierten Übergriffen zu schützen. Zwar kam es zu einer Verbesserung der Schutzmöglichkeiten für cis Frauen (ein fortlaufender und schleichender Prozess), bislang wurde es aber verabsäumt, LGBTI-spezifische Bedürfnisse (lesbian, gay, bisexual, trans and intersex people) im Prozess der Umstrukturierung zu berücksichtigen.

Eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Obdach- und Wohnungslosigkeit von LGBTIs ist im deutschsprachigen Raum kaum vorhanden. In den USA, Kanada und dem Vereinigten Königreich ist das Thema vergleichsweise gut erforscht, mit ernüchternden Erkenntnissen. In den USA sind rund 20 Prozent der obdachlosen Jugendlichen in städtischen Räumen LGBTIs, in ländlichen Regionen ist dieser Anteil mit 40 Prozent sogar noch höher. In Anbetracht des vergleichsweise niedrigen Anteiles an LGBTIs in der Gesamtbevölkerung (rund fünf bis zehn Prozent), sind LGBTIs unter Obdachlosen stark überrepräsentiert. In Kanada erreicht der Anteil je nach Studie und Erhebungsort zwischen 20 und 40 Prozent, und im Vereinigten Königreich 24 Prozent. Wenngleich sich die Befunde aus den USA, Kanada und dem Vereinigten Königreich nicht einfach auf den deutschsprachigen Raum übertragen lassen, zeichnet sich anhand dieser Zahlen ein Problembereich ab, dem auch in Österreich dringend Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte. Die Datenlage im deutschsprachigen Raum ist derzeit so schlecht, dass sie nicht einmal Hochrechnungen oder Schätzungen zulässt.

Insbesondere in ihrer Jugend sind LGBTIs einem erhöhten Risiko für Wohnungs- und Obdachlosigkeit ausgesetzt. Dies ist insofern nicht verwunderlich, als das dysfunktionale Familienverhältnisse als Hauptgrund für Jugendobdachlosigkeit identifiziert werden können – und die heteronormative Kernfamilie ist für LGBTIs häufiger „dysfunktional“ als für hetero cis Personen. In manchen Fällen verändern sich innerfamiliäre Verhältnisse im Prozess eines Coming-Outs als LGBTI drastisch. Heteronormative Denkmuster können Auslöser für Familienkonflikte darstellen und einen Entzug von materiellen, sozialen und/oder emotionalen Ressourcen mit sich bringen – bis hin zum Ausschluss aus der familiär geteilten Wohnsituation oder dem Verlust eines gesicherten Wohnverhältnisses. LGBTI-Jugendliche befinden sich in diesen Fällen in einer besonders vulnerablen Lage, weil sie – zusätzlich zum Unverständnis bis hin zu Gewalt in der Herkunftsfamilie – Gefahr laufen, zum Ziel von physischer und psychischer Gewalt durch Gleichaltrige zu werden. Aufgrund des Zusammenspiels dieser belastenden Situationen haben LGBTIs beim Eintritt in die Obdach- oder Wohnungslosigkeit häufig mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen. Die Situation wird dadurch verschärft, dass keine Anlaufstelle innerhalb der Einrichtungen zur Obdachlosenhilfe existiert, die sich gezielt an LGBTIs wendet und somit von vorneherein das Gefühl von Sicherheit vermittelt, in diesen Einrichtungen nicht erneut aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität zum Ziel von physischer und/oder psychischer Gewalt zu werden.

Die Einrichtungen der Obdach- und Wohnungslosenhilfe sind in ihrer Grundstruktur heteronormativ und auf dem System der Zweigeschlechtlichkeit aufgebaut. Nahezu alle Plätze in den Einrichtungen sind entweder Männern oder Frauen gewidmet; finanzielle Förderungen sind an die dementsprechende Besetzung von Plätzen gebunden. Auszufüllende Formulare der Einrichtungen geben häufig nur „männlich“ und „weiblich“ als Optionen des Geschlechtseintrags, wenngleich der Verfassungsgerichtshof 2018 beschloss, dass eine dritte Möglichkeit gegeben sein muss. Deswegen kommt es regelmäßig zu Debatten, wie Personen in dieses System integriert werden können, die nicht reibungslos in die binäre Denkweise von Geschlecht passen oder deren behördliche Dokumente etwa einen falschen Geschlechtseintrag angeben. Generell werden Entscheidungen in diesen Fällen „situationsabhängig“ getroffen, was bedeutet, dass ein LGBTI-sensibler Umgang von den Einzelpersonen in der Vermittlung und den Einrichtungen abhängt. Es wäre wichtig, dass Angebote nicht erst bei akutem Bedarf kurzfristig und improvisiert hergestellt werden, weil sonst die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass LGBTI-Obdachlose entweder nicht an Einrichtungen andocken oder nicht die Möglichkeit sehen, ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Selbstdefinition zu leben. Die heteronormative Strukturierung bietet nicht die räumlichen Gegebenheiten, die erforderlich sind, um Schutzmöglichkeiten für LGBTIs zu gewährleisten und Betroffenen das Gefühl zu vermitteln, dass sie im buchstäblichen und metaphorischen Sinn einen Platz haben.