MALMOE

Das legale AMS-Horroskop

Was bringt der Astro-Sommer 2019 für Erwerbslose? Eine ganze Regierungsriege am Arbeitsmarkt, Zwillinge auf Partner*innensuche. Und so mancher schwarzblauer AMS-Plan bleibt spruchreif in der Umlaufbahn.

Ibiza sei Dank stehen die Sterne vorerst gegen eine Abschaffung der Notstandshilfe. Das heißt auch, dass alle, die es einmal in den Arbeitslosengeldbezug hineingeschafft haben, anschließend auch Notstandshilfe beziehen können. Und bei Notstandshilfe gilt immerhin: keine Anrechnung von Partner*inneneinkommen, kein Zugriff auf Ersparnisse oder Eigentum. Sollte die Kurz-Partie jedoch nach der Wahl erneut Zwillinge im Geiste finden – etwa die Neos –, kommt das zack – zack – zack wieder auf die Tagesordnung. Entwarnung? Leider nicht, signalisiert der zornige Saturn.

An anderer Ecke ist wieder viel möglich: Die „Aktion 20.000“-Beschäftigten verlieren am 30. Juni vielfach ihre Jobs. Eventuell ist es im vielzitierten „freien Spiel der Kräfte“ vor der kommenden Nationalratswahl möglich, der Arbeitsmarktpolitik erneut ein Goodie abzuringen? #ibiza #gracias

Krebs (22.6.– 23.7.)

Wenn Gesetzesänderungen herumkrebsen: Eine grundlegende Änderung des Berechnungszeitraums für das Arbeitslosengeld sollte mit 1.7.2019 in Kraft treten (beschlossen immerhin 2015), aber denkste: Die vierte Verschiebung steht am Firmament – wie schon alle bisherigen Verschiebungen gut versteckt in irgendwelchen umfassenden Gesetzespaketen, diesmal in letzter Minute im Sozialversicherungs-Zerschlagungsgesetz. Neuer Termin: 1.7.2020. Worum geht’s: Die Höhe des Arbeitslosengelds hängt vom durchschnittlichen Einkommen innerhalb von zwölf Monaten ab. Doch welche zwölf Monate? Einstweilen gilt weiterhin: Bei einer Arbeitslosmeldung in der zweiten Jahreshälfte (ab 1.7.2019) ist das Einkommen aus dem Vorjahr (1.1.–31.12.2018) als Berechnungsgrundlage relevant, bei einer Meldung in der ersten Jahreshälfte (bis 30.6.) ist das Vorvorjahr (2017) ausschlaggebend. Gerade zur Jahresmitte zählen gewiefte Krebse an ihren zwei Scheren ab, wann der bessere Zeitpunkt ist, sich arbeitslos zu melden. #rechenstars

Löw*in (24.7.– 23.8.)

Löw*innen brüllen es schon lange: Gegen Repression hilft Widerstand! Doch am AMS boomen Sanktionen wegen sogenannter „Arbeitsunwilligkeit“: Erwerbslosen das AMS-Geld zu sperren, wenn sie einen Job ablehnen, sei ein Ansporn zur Jobsuche. Simon Theurl hat im A&W-Blog nachgerechnet: Seit 2016 haben sich die 6–8-Wochen-Sperren von knapp 6 % der Erwerbslosen auf fast 12% (!) verdoppelt. Ein Effekt auf Jobannahmen ist statistisch aber nicht ersichtlich … Am anderen Ende hat konstanter Druck gegen Deppenkurse das AMS dazu gebracht, ein sanktionsloses Pilotprojekt für Langzeitarbeitslose zu starten (Beratungs- und Betreuungseinrichtung Neu – BBEN): Ziel ist es, zu schauen, ob Freiwilligkeit (von Anwesenheit bis Teilnahme) als Grundlage der Arbeitsvermittlung nicht auch funktioniert. Wenig verwunderlich: Ja! Kurzfristig sind Löw*innen nicht unbedingt optimistisch, die Sanktionen abschaffen zu können. Langfristig muss es Perspektive bleiben! #immerdonnerstag

Youngster (24.8.– 23.9.)

Ich war jung und brauchte das Geld … Damit Youngsters und alle anderen auch unabhängig von Erwerbsarbeit und AMS-Behelligung ein gutes Leben haben können: #aufdiestrasse #fridays4future #dievielen

Disclaimer: Die zwölf Sternzeichen des westlichen Kulturkreises werden mittels des Geburtsdatums zugeordnet – genau wie in deiner AMS-Geschäftsstelle die Zuordnung zu deiner_m Betreuer_in. Ein Zusammenhang mit realen (Arbeits-)Biografien wäre in beiden Fällen also rein zufällig.