![]() |
| |
|
|
||||
| |
||||||
|
Vorsicht Falle AMS tarnt Zwangsmaßnahmen als „Jobs“! In Vorwahlzeiten versucht das AMS mit allen Mitteln, auch illegalen, die Arbeitslosenstatistik zu verfälschen. Nachdem in der Öffentlichkeit die Unsinnigkeit vieler AMS-Kurse und der Job-Coachings bekannt geworden ist, nötigt das AMS nun Tausende Arbeitslose unter systematischer Missachtung des geltenden Rechts in als Jobs getarnte Zwangsmaßnahmen bei vorgeblich „gemeinnützigen Personalvermittlern“. Eine stetig steigende Anzahl Langzeiterwerbsloser Menschen trüben die Statistik des AMS. Deshalb hat das Wirtschaftsministerium spezielle Programme ausgebrütet, die es folgendermaßen anpreist: „Im Rahmen von projektorientierten Beschäftigungsmaßnahmen (Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte und Sozialökonomische Betriebe) werden für nicht unmittelbar in den ‘primären’ Arbeitsmarkt vermittelbare Personen so genannte ‘Transitarbeitsplätze’ eingerichtet. Entsprechend der oft komplexen Problematik der Zielgruppenpersonen werden in diesen Projekten oft unterschiedlichste Integrationsleistungen (Beschäftigung, Qualifizierung, sozialpädagogische Betreuung etc.) angeboten. Ein spezieller Maßnahmentyp ist die Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung, wobei arbeitslose Personen bei gemeinnützigen Trägerorganisationen ein Dienstverhältnis antreten und auf Anfrage an Betriebe überlassen werden, woraus vielfach ein dauerhaftes Dienstverhältnis entsteht.“ Hehrer Schein ... Es beginnt eher harmlos: Der/die Arbeitslose erhält eine Einladung des AMS zu einem Termin, bei dem „im Rahmen eines vom Arbeitsmarktservice geförderten sozialökonomischen Betriebes ein Arbeitsverhältnis“ angeboten werde. In Wien werden diese „Arbeitsverhältnisse“ von job transfer, itworks und trendwerk angeboten. Bei Nichterscheinen wird mit Sperre gedroht. Wer lässt sich nicht gerne ein „Arbeitsverhältnis“ anbieten? Bei dem Informationstermin herrscht dann allerdings zumeist ein wenig Chaos, denn das AMS schickt stets ein Vielfaches an Personen zu diesen Terminen, als „Arbeitsplätze“ vorhanden sind. Nach Ausfüllen von Personalfragebögen erfolgt zumeist nur eine kurze und dürftige Information einzeln (itworks) oder in der Gruppe (trendwerk): Jeder bekomme eine Anstellung und habe nun nichts mehr mit dem AMS zu tun. Gehalt ist der bisherige Bezug, mindestens aber 850 Euro brutto. Der Arbeitsinhalt bestehe darin, sich selbst einen Job zu suchen, dafür werden (überfüllte) Computerarbeitsräume zur Verfügung gestellt, Zeitungen und AMS-Jobinserate. Im ersten Monat werde eine Einschulung geboten. Zudem werde versucht, für die TeilnehmerInnen Jobs zu finden. Es bestehe auch die Möglichkeit, als LeiharbeiterIn in einer Firma zu arbeiten, so käme man leichter rein und erhalte die Chance auf eine fixe Anstellung. Gezahlt werde dann der Kollektivvertrag der jeweiligen Branche. Der Große Vorteil: Wenn die Firma einen nicht nehme, sei man nicht wieder arbeitslos, sondern weiter angestellt. Dann geht es bei trendwerk sogleich zur Unterzeichnung des „Arbeitsvertrages“ der/die Arbeitslose kann sich nun als glückliche BesitzerIn eines Arbeitsverhältnisses wähnen. ... und Ernüchterung Doch der Arbeitsvertrag hat es in sich: Egal welche Qualifikation mensch mitbringt, egal was für ein Vermittlungsziel im Betreuungsplan steht: angestellt werden alle generell als „Arbeiter“ ohne nähere Beschreibung der Arbeitsgebiete und Qualifikationen. Auch was in den Überlassungsfreien Zeiten zu tun ist, steht nicht im Vertrag. Entsprechend ernüchternd fällt dann die Erfahrung der Betroffenen aus: Nachdem sie im ersten Monat die üblichen sinnlosen, weil schon längst bekannten und in anderen sinnlosen AMS-Zwangsmaßnahmen genossenen, Kurse über sich ergehen lassen, wird dann, weil es sowieso fast keine vernünftigen Jobs gibt, zumeist die Zeit mit Zeitungslesen oder surfen im Internet tot geschlagen. Seit kurzem wird aber auch diese Scheinidylle getrübt: Regelmässig werden die „Mitarbeiter“ selbst im kalten Winter ausgeschickt sich persönlich bei den umliegenden Betrieben, Geschäften, Gaststätten um einen Job zu bewerben, ohne Rücksicht darauf, dass die beglückten Betriebe derart ungebeten Besuch gar nicht zu schätzen wissen. Oder die MitarbeiterInnen werden von ihren „Betreuern“ gleich in den nächsten Supermarkt geschleift und in aller Öffentlichkeit bloßgestellt. Die Jobs, die zumeist in Form der Personalüberlassung geboten werden sind zumeist die übelsten und schlechtestbezahlten: bei Wachdiensten, in Lagerhallen, bei Supermärkten etc. Oft nur kurzfristige Jobs, ohne jegliche weitere Berufsperspektive. Zwei Mal kann mensch derartige McJobs ablehnen, dann werden die „Betreuer“ ungeduldig und unangenehm. Dann wird versucht mit allen Mitteln die Betroffenen irgendwo unterzubringen, egal wie schlecht die Arbeitsbedingungen bei den Jobs sind, Hauptsache es gibt einen Vermittlungserfolg für die Statistik. Im Prinzip handelt es sich um ein ausgelagertes AMS mit drastisch verschärften Bedingungen: tägliche Anwesenheitspflicht, direkte Kontrolle und beständiger Zwang. Menschenrechte gelten in Österreich für Arbeitslose sowieso nicht: Sowohl das Recht freie Berufswahl als auch das Recht auf angemessene Entlohnung werden hier besonders mit Füssen getreten. ... bis zur Existenzvernichtung Wer einmal in der Zwangsmaschinerie drin ist, kann sich zumeist kaum wehren. Denn er/sie ist ja nun in einem „normalen Arbeitsverhältnis“ und muss den Vorgesetzten gehorchen. Und was die meisten gar nicht mitbekommen, weil es ihnen weder AMS noch „gemeinnützigen Personalvermittler“ mitteilen: Wer so einen „Arbeitsvertrag“ über 6 Monate hatte, der „erwirbt“ sich eine neue Bemessungsgrundlage. Wer also keinen neuen akzeptablen Job findet, wird dann vom AMS auf unter 500 Euro im Monat runtergestuft und kann zum Sozialamt betteln gehen, mit all seinen Schikanen, wie etwa der Verpflichtung allfällige Kraftfahrzeuge zu verkaufen! Wer aber bei bei den entsprechenden Informationstagen nicht auf die faulen Angebote hereinfällt, läuft wiederum Gefahr, dass hinter seinem Rücken illegal ans AMS gemeldet wird, er/sie habe eine „zumutbaren Job“ abgelehnt, was das AMS bereitwillig als Vorwand für eine Sperre nutzt. Dagegen ankämpfen ist dann mühselig: zuerst wird eine Niederschrift gemacht (Tipp: Unterschrift wegen Zwangsandrohung verweigern, ohne den Inhalt in Frage zu stellen!), dann kommt erst ein Bescheid, dagegen kann berufen werden, in erster Instanz entscheidet das AMS über sich selber (und stützt das eigene Unrecht). Dann erst kann durch eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof, die bis zu 2 Jahre dauern kann, das eigene Recht erkämpft werden. 6 oder gar 8 Wochen ohne Geld auszukommen ist aber für Arbeitslose, die zumeist keine Rücklagen mehr haben, ausgesprochen existenzgefährdend. Der Druck auf Gesundheit und Psyche durch die Zwangsmaßnahmen und Sperren kann so gewaltig sein, dass Krankenstände wegen Depressionen und psychosomatischer Beschwerden (Schlafstörungen, Durchfälle, Beklemmungsgefühle, ...) notwendig sind und auch die Arbeitsfähigkeit kann so leiden, dass ein Antrag auf Berufsunfähigkeitspension der einzig mögliche Weg ist, weiteren Gesundheitsschäden vorzubeugen. Und überhaupt: Völlig rechtswidrig Juristisch gesehen, sind die „Arbeitsverhältnisse“ bei den eingangs beschriebenen „sozialökonomischen Betrieben“ ohnehin vorgetäuschte, denn eigentlich handelt es sich, ohne dass die Betroffenen darüber aufgeklärt wurden, um eine „Wiedereingliederungsmaßnahme“. In mehreren Verfahren gegen Bescheide des AMS hat der Verwaltungsgerichtshof zahlreiche Rechtssätze ausgesprochen: * Der Betroffene muss aufgrund fehlender Kenntnisse und Fähigkeiten ohne die Wiedereingliederungsmaßnahme nicht in der Lage sein, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erlangen. * Die objektive Notwendigkeit gerade dieser Maßnahme muss gegeben sein und in einem Ermittlungsverfahren festgestellt werden. * Das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens ist dem Betroffenen aktenkundig mitzuteilen und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. * Der Betroffene muss aktenkundig über die Rechtsfolgen einer Weigerung aufgeklärt werden. * Die Kosten einer Wiedereingliederungsmaßnahme sind nur gerechtfertigt, wenn die darin vermittelten Fähigkeiten dem Betroffenen auch tatsächlich fehlen. * Die Wiedereingliederungsmaßnahme muss für tatsächliche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgversprechend sein. * Die Wiedereingliederungsmaßnahme muss auch den Kriterien für die Zumutbarkeit einer Arbeitsstelle entsprechen. * Es liegt nicht im freien Ermessen des AMS einem/einer Arbeitslosen - auch Langzeitarbeitslosen - entweder eine Arbeitsstelle zu vermitteln oder eine Nach- oder Umschulung zuzuweisen. Vorrang hat, eine Arbeitsstelle zu vermitteln. * Die Zuweisung zu einer Wiedereingliederungsmaßnahme auf unbestimmte Zeit ist rechtswidrig. * Wiedereingliederungsmaßnahmen dürfen nicht dazu dienen, Arbeitsunwilligkeit zu sanktionieren. Und grundlegend: Es ist unzulässig, eine Schulungs-, Umschulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme in das rechtliche Kleid eines Arbeitsverhältnisses zu kleiden, mit der Konsequenz des Entzugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Die Weigerung des Arbeitslosen an der Maßnahme teilzunehmen, berechtigt das AMS nicht, eine Sperre zu verhängen. Das AMS darf weiters seine Vermittlung nicht an externe Einrichtungen auslagern! Trotz vielmaliger Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes fährt das AMS allerdings mit den von Grund auf rechtwidrigen, also illegalen Programmen fort. Das AMS verhängt weiterhin zahlreiche illegale Sperren. Diese sind unter Wirtschaftsminister Martin Bartenstein auf über 80.000 angestiegen, und das AMS spart auf Kosten der Arbeitslosen schätzungsweise 60 Millionen Euro ein! Arbeitslose werden im Stich gelassen Von der Gewerkschaft gab es bislang keinen Aufschrei gegen diese Praxis, obwohl hier der geltende Kollektivvertrag für Personalvermittler, der einen Mindestlohn von 1.100 Euro Brutto vorsieht, umgangen wird und die ZwangsteilnehmerInnen an diesen „gemeinnützigen Personalvermittlungen“ dazu mißbraucht werden, den regulären Arbeitsmarkt durch billige Zwangsarbeit zu „dumpen“ und die Tendenz zur Auflösung regulärer Arbeitsverhältnisse zu verstärken. Wie Zwang und Schädigung der Betroffenen mit „Gemeinnützigkeit“ vereinbar sein soll, bleibt ein Rätsel. Gegen trendwerk hat dementsprechend der Dachverband der Arbeitsloseninitiativen, die Arbeitslosensprecherin, Anzeige erstattet, weil diese Firma gar keine gewerberechtliche Befugnis für die Personalvermittlung und Personalbereitstellung hat. Auch die Arbeiterkammer, die ebenfalls in den Aufsichtsgremien des AMS sitzt und gemeinsam mit der Gewerkschaft eine Sperrminorität, also durchaus eine Machtposition hat, hilft den Betroffenen wenig bis gar nicht. Josef Wallner, in der AK für die Arbeitsmarktpolitik zuständig, beschränkt sich darauf, die „Arbeitsverträge“ und die „Arbeitsbedingungen“ zu verbessern, ohne die Betroffenen einzubeziehen und einige Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof zu führen. Viele Betroffene aber werden von der AK völlig hängen gelassen, denn es ist doch eh schon alles in Ordnung ... Anderer Meinung ist die Volksanwaltschaft, die an sich viel weniger Mittel als AK und ÖGB zur Verfügung hat: Aufgrund der stark steigenden Zahl an Beschwerden über diese Maßnahmen, führt sie nun ein Sonderermittlungsverfahren durch und arbeitet an einem Sonderbericht ans Parlament. Einstweilen kämpfen die kleinen Arbeitsloseninitiativen mit geringsten Mitteln gegen die illegalen Zwangsmaßnahmen. Durch Aufklärung via Homepages, Rechthilfebroschüre und Rechtsberatung konnte zumindest einigen geholfen werden. Jene, die die Mittel hätten, weit mehr Arbeitslose aufzuklären und ihnen so zu helfen, schweigen aber bislang. Nicht einmal die Oppositionsparteien sind im jetzt anlaufenden Wahlkampf fähig, die systematische Verletzung der Rechte der Arbeitslosen zu thematisieren. In Österreich gibt es keine Menschrechtsorganisation und keinen Menschenrechtsexperten, der sich für die Rechte der Arbeitslosen einsetzt. Kein Wunder, dass sich viele Arbeitslose von den bestehenden Parteien und Institutionen völlig in Stich gelassen fühlen. Dass die Menschenrechte vom AMS endlich voll geachtet werden, die Verantwortlichen für diese und weitere Verstöße gegen die Menschlichkeit eines Tages zur Verantwortung gezogen werden und den Betroffenen Schadensersatz für wirtschaftliche und gesundheitliche Schäden geleistet wird, bleibt im Moment wohl ein Wunschtraum. Weitere Informationen: ArbeitslosensprecherIn Arbeitslosennetz AMSand So Ned Zum Alten Eisen Rechtsberatung: Jeden Dienstag ab 19:30 Uhr Amerlinghaus, Saal S, Stiftgasse 8, 1070 Wien P.S. Veranstaltungshinweis: HURRA - Wir kandidieren nicht! 1 MILLION Arbeitslose ballen gemeinsam die Faust in der Hosentasche (Vorsicht Reibung - Brandgefahr!) GROSSE ABSCHLUSSKUNDGEBUNG der Nichtkandidierenden am Freitag, 29.9.2006, 15:00 - 17:00 (Open End bis 18 Uhr) Platz vor dem Parlament online seit 27.09.2006 17:27:53 (Printausgabe 34) autorIn und feedback : MM |
|
Zäher Teig Gibt’s wenigstens für Kinder ein richtiges Leben im falschen? [13.01.2012,Ingo Lauggas] Berufe der Zukunft III Heute: Stimmverzehrer. Oder: Was wird bloß aus mir? [12.01.2012,kal] Resozialisierung ... ... für verschnöselte Eltern: Soziale Durchmischung statt Alternativpädagogik als Kriterium für Kindergartenwahl [10.01.2012,Beat Weber] die nächsten 3 Einträge ... |
||||
![]() |