MALMOE

Keine Gegensätze

Zum Zusammenhang von Sozialstaatlichkeit und Rassismus

Der derzeitige Wahlkampf um den Einzug in den österreichischen Nationalrat kann als Lehrstück über den Zusammenhang von Rassismus und Sozialabbau betrachtet werden. Wie schon öfter in den letzten Jahrzehnten wird der Rassismus in der Bevölkerung eifrig bedient, um Maßnahmen mehrheitsfähig zu machen, die eigentlich gegen die materiellen Interessen jener Mehrheit gerichtet sind. Daher sollte man sich über die unzulässigen Vergleiche von Sebastian Kurz, der die Mindestsicherung für ganze Flüchtlingsfamilien mit Mindestpensionen einzelner RentnerInnen gegenrechnet und mit Parolen gegen die „Zuwanderung in den Sozialstaat“ hausieren geht, auch nicht wundern. Anders ist der weitergehende Umbau vom welfare- zum workfare-state dem Wahlvolk kaum schmackhaft zu machen – das wusste schon Margaret Thatcher.

Es wäre jedoch ein Fehler, zwischen Rassismus und Sozialstaatlichkeit eine äußerliche, rein instrumentelle Beziehung herzustellen. Generell herrscht in weiten Teilen der Linken eine sehr beschönigende Erzählung über den Sozialstaat vor, der als hart erkämpfter Kompromiss zwischen Kapital und Arbeit aufgefasst wird und dessen Rettung bzw. Wiederaufbau den Neoliberalismus – und mit ihm auch gleich den Rassismus – erledigen soll. Ein Blick auf Geschichte und Struktur des Sozialstaats stellt diese Hoffnung jedoch in Frage, was ich an seiner Entstehungsgeschichte in Österreich kurz verdeutlichen will.

Untrennbar verbunden: ­Sozialstaat und Nationalstaat

Die Sozialgesetzgebung Bismarcks der 1870er Jahre, die als Ursprung moderner Wohlfahrtsstaatlichkeit in Mitteleuropa gilt, diente auch der Regierung Taaffe in der Habsburger Monarchie Ende des 19. Jahrhunderts als Vorbild für die Etablierung einer gesamtstaatlichen Sozialpolitik. Wie schon Bismarck selbst ging es dieser dabei auch um die militärische Einsetzbarkeit der Arbeiterschaft, die durch die unerträglichen Arbeitszeiten und –zustände in den Fabriken ruiniert zu werden drohte. Daneben wollten die Christlich-Konservativen ihre mittelständische Stammklientel durch Arbeitszeitbeschränkungen vor der Konkurrenz durch größere Industriebetriebe schützen.

Daneben sollte die Disziplinierung der pauperisierten Bevölkerung forciert werden. Die Sozialgesetze in der Habsburger Monarchie wurden von einem Schubgesetz (1871) und dem Vagabundengesetz (1873) begleitet. Ersteres regelte die Abschiebung mittelloser Zuwand­erInnen, zweiteres die Deportation in Arbeitszwangsanstalten oder die Heimatgemeinde von Personen, die andernorts bettelten. Nicht die Sicherheit der ArbeiterInnen und Armen, sondern die physische, moralische und nationale Reproduktion der Ware Arbeitskraft stand bei der Etablierung staatlicher Sozialpolitik im Vordergrund. Natürlich waren sozialstaatliche Maßnahmen immer auch eine Reaktion auf starke ArbeiterInnenorganisation, jedoch waren sie zuvorderst ein Versuch, diese systemkonform einzubinden und radikalen Tendenzen entgegenzuwirken.

Die Entwicklung von Sozialstaatlichkeit im Zusammenhang mit der Konstitution des modernen Nationalstaats führte dazu, dass der Zugang zu sozialen Rechten an die StaatsbürgerInnenschaft gekoppelt wurde. Der französische Philosoph Étienne Balibar spricht daher vom Wohlfahrtsstaat als einem „national-sozialen Staat“.1Étienne Balibar: Kommunismus und (Staats-)Bürgerschaft, in: Alex Demirović et al. (Hg.): Das Staatsverständnis von Nicos Poulantzas. Nomos Verlag, Baden-Baden 2010. S. 19 – 34. Und hierin liegt auch sein Potential für rassistische Mobilisierung begründet. Durch die Bindung von sozialer Fürsorge an die StaatsbürgerInnenschaft wurde der Ausschluss von jenen, die formal nicht zu diesem nationalen Kollektiv gehörten, auch materiell fundiert. Diese Spaltung der Arbeitenden wurde in Österreich im 20. Jahrhundert vor allem auf Initiative der Sozialdemokratie und der Gewerkschaften weiter ausgebaut. Durch das Inlandsarbeiterschutzgesetz von 1925 wurde der Vorzug von heimischen vor ausländischen ArbeiterInnen verrechtlicht und das Betriebsratgesetz von 1947 schloss AusländerInnen von Betriebsratsposten und vom aktiven und passiven Wahlrecht in den Gewerkschaften aus.

Die für ArbeiterInnen fundamentalen Errungenschaften des österreichischen Sozialstaats, d. h. Sozialversicherung und Sozialhilfe, Regelung der Arbeitsbedingungen, sowie Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe wurden ausländischen Arbeitskräften nicht oder nur partiell zugesprochen. Im Anschluss an Balibars These vom national-sozialen Staat bestimmen die Rassismusforscher Serhat Karakayalı und Vassilis Tsianos daher den Zugriff auf migrantische Arbeitskraft, die von sozialem Schutz ausgeschlossen sind, als „Grundlage dafür, dass sich der Rassismus konstitutiv in die institutionelle Materialität des Staates“2Serhat Karakayalı / Vassilis Tsianos: Migrationsregimes in der Bundesrepublik Deutschland. Zum Verhältnis von Staatlichkeit und Rassismus, in: Alex Demirović / Manuela Boja-džijev (Hrsg.): Konjunkturen des Rassismus. Westfälisches Dampfboot, Münster 2002, S. 264. einschreiben konnte. Die Kopplung von sozialen Rechten an die StaatsbürgerInnenschaft ermöglichte es, die nationalistische Anrufung der ArbeiterInnenklasse materiell zu fundieren und zugleich eine aus MigrantInnen bestehende, entrechtete und damit besonders billige Schicht von Arbeitskräften entstehen zu lassen.

Besonders deutlich wurde dies im Rahmen des österreichischen GastarbeiterInnenregimes. Die hohen Wachstumsraten bei gleichzeitiger Arbeitskräfteknappheit führten schon in den späten 1950er Jahren zu Forderungen der Wirtschaftsseite nach Anwerbung von ausländischen ArbeiterInnen. Der Gewerkschaftsbund leistete bis Anfang der 60er Jahre dagegen Widerstand. Im Raab-Olah-Abkommen von 1961 einigten sich Wirtschaft und ArbeiterInnenvertretung jedoch darauf ein Kontingent von 47.000 ausländischen Arbeitskräften im Jahr – gemäß den wirtschaftlichen Bedürfnissen und auch zum Vorteil der heimischen Lohnabhängigen – auf den Arbeitsmarkt zuzulassen.

Auffällig ist, dass die Auseinandersetzung um die Anwerbung von GastarbeiterInnen von SPÖ und ÖGB genutzt wurde, um die Bedeutung der Sozialpartnerschaft und ihre Rolle darin zu vergrößern. Der stetige Ausbau des Sozialversicherungssystems in Österreich, der bis in die 1970er Jahre anhielt, wurde begleitet und abgefedert von der ökonomischen und rechtlichen Unterschichtung migrantischer ArbeiterInnen. Diese dienten als politische Tauschobjekte in den Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern und als Konjunkturpuffer für Krisenzeiten.3Markus Grießer / Birgit Sauer: Zwischen Konjunkturpuffer und Tauschobjekt. Klassenkompromisse, Gewerkschaften und Migration im Österreich der Zweiten Republik, in: Kurswechsel 4/2015, S. 58–66. Als es in den 1970er Jahren mit dem Nachkriegswirtschaftswunder plötzlich vorbei war, versuchte die österreichische Regierung, durch das unter Federführung des ÖGB ausgearbeitete Ausländerbeschäftigungsgesetz von 1976, welches die Reduktion der „GastarbeiterInnen“ vorsah, die Konsequenzen der Rezession von den heimischen ArbeiterInnen fernzuhalten und auf die ausländischen ArbeiterInnen abzuwälzen.

Rassismus als Krisenstrategie

Durch diese und andere Maßnahmen konnte die Krise der 70er Jahre bis in die frühen 80er Jahre vom österreichischen Wirtschaftsstandort ferngehalten werden, danach traf sie allerdings auch hier ein. In diese Zeit fällt auch mit der Ernennung von Jörg Haider zum Parteichef 1986 der Aufstieg der FPÖ, die begann, der SPÖ, bezüglich dem „Schutz“ inländischer ArbeiterInnen vor „ausländischer Konkurrenz“, den Rang abzulaufen. Zudem führten die zunehmenden Flüchtlingsbewegungen ab den 1990er Jahren dazu, dass das aktive Anwerben von DrittstaatsausländerInnen auf sogenannte „Schlüsselkräfte“ beschränkt wurde. Das GastarbeiterInnenregime der 60er und 70er wurde so mehr und mehr in ein Migrations- und Grenzregime transformiert, dass sich zur Aufgabe machte, die globalen Wanderbewegungen und die Personenfreizügigkeit in der EG bzw. EU unter ökonomischen Gesichtspunkten auszunutzen.
Die rassistisch unterfütterten, neoliberalen Angriffe auf die Überreste des fordistischen Wohlfahrtsstaates, wie beispielsweise der Abbau von Leistungsansprüchen und die Zunahme von Sanktionsmöglichkeiten gegen Arbeitslose, die unter der letzten schwarz-blauen Regierung ihren Höhepunkt erlebten und seitdem subtiler von der großen Koalition fortgesetzt wurden, konnten sich auf die vom national-sozialen Staat erzeugten Spaltungslinien stützen. Dieser hat jene zwar nicht unbedingt erfunden, durch ihn wurden sie jedoch materiell fundiert. Daneben haben Sozialdemokratie und ÖGB zur Verfestigung rassistischer Ressentiments und der Konstruktion von AusländerInnen als KonkurrentInnen und Bedrohung für die sozialen Errungenschaften einiges beigetragen.

Vor diesem Hintergrund erscheint es äußerst zweifelhaft, ob die Rückkehr zum Sozialstaat fordistischer Prägung tatsächlich als idealer Lösungsweg für das Problem des grassierenden Rassismus aufgefasst werden kann. Eine linke Gegenoffensive, die angesichts der drohenden autoritär-neoliberalen Regierungskoalition immer dringlicher wird, darf sich nicht kritiklos auf das national-soziale Modell der Nachkriegszeit beziehen, sondern muss soziale Sicherheit für alle fordern. Nostalgie ist hier fehl am Platz.