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Die fabelhafte Welt des Franz Wann immer Staatssekretär Franz Morak seine Erfolgsgeschichte präsentiert, nennt er die soziale Absicherung von KünstlerInnen. Bedenklich, dass kaum ein/e KünstlerIn diese Meinung teilen kann. FRANZ MORAK BEWEIST IMMER WIEDER seinen besonderen Sinn für Realität. Erst kürzlich zitierte er den Literaturnobelpreis für Elfriede Jelinek als Beweis für die erfolgreiche Kulturpolitik eines ganzen Landes. Und die KünstlerInnen, um die er sich so sorgt, hat er nach eigenen Worten sogar umfassend mit einem Zuschussmodell zur Sozialversicherung ausgestattet. KünstlerInnen können eine Zuwendung aus dem Künstlersozialversicherungsfonds erhalten. Der besondere Gag an dem Fonds, der angeblich jede/n glücklich macht, ist aber, dass er überhaupt nur durch massive Exklusion seine Wirkung entfalten kann. Denn all jene mit besonders geringen Einkommen werden gemäß der Definitionsmacht Moraks überhaupt nicht als KünstlerInnen anerkannt. Geld bestimmt also, wer die Kreativen sind, und das Geld, das hat Morak. Während der Fonds in den vergangenen Jahren immerhin 2-stellige Millionenbeträge an Reserven angehäuft hat, sehen die KünstlerInnen, die es bräuchten, davon paradoxerweise nichts. EIN BUSINESSPLAN MUSS HER! Es war noch im Jahr 2000, als Franz Morak das Gesetz zum Fonds eilig durchgeboxt hatte. Die vorangegangenen Gespräche und Entwürfe mit den Interessenvertretungen blieben freilich ignoriert. Aber Morak war stolz auf die Geschwindigkeit: Er hat es geschafft, alle KünstlerInnen in die Pflichtversicherung einzubinden und einen Zuschussfonds zu etablieren. Doch Morak selbst gab damals zu, dass das rasche Kompromissmodell lediglich ein erster Schritt sein könne. Statt einem zweiten folgte die Verzerrung zur Erfolgsgeschichte. Was bringt der ominöse Fonds? KünstlerInnen können um einen Zuschuss zum Pensionsversicherungsbeitrag ansuchen. Wer alle Voraussetzungen erfüllt, erhält bis zu 72,76 Euro pro Monat. Wer zu wenig verdient, wird allerdings ausgeschlossen. Denn KünstlerInnen, die das festgelegte Mindesteinkommen nicht erreichen, arbeiten ohnehin nicht professionell – sagt Morak. KünstlerInnen müssen also schon im Voraus wissen, wie hoch ihr Einkommen im Folgejahr sein wird. Einen Businessplan für jede/n KünstlerIn! Wer nur glaubt, im nächsten Jahr ausreichend zu verdienen, es dann aber doch nicht schafft, hat nicht nur Pech gehabt, sondern muss bereits erhaltene Zuschüsse auch noch zurückbezahlen. Ein wirtschaftlich schlechtes Jahr wird also durch den Entzug der Mittel aus dem Künstlersozialversicherungsfonds bestraft. Denkt man an das propagierte Leistungs- und Elitedenken der Regierung, dann gäbe es wohl keinen Zweifel, dass Stipendien und Preise Teil des Einkommens von Kreativen sind. Weit gefehlt, Morak sieht das – je nach Bedarf – auch anders. Ein Stipendium ist für den Fonds kein Einkommen, jedenfalls dann nicht, wenn es nicht zu versteuern ist. Das ist bei allen Stipendien und Preisen aus dem Bundeskanzleramt der Fall. Verleiht Morak also einen Preis an eine Künstlerin und will diese eine zeitlang davon leben, wird sie im Gegenzug den Zuschuss aus dem Künstlersozialversicherungsfonds verlieren, wenn sie zusätzlich nicht ausreichend Gewinn erwirtschaftet. Doppelbelastungen entstehen auch durch Mehrfachversicherung von KünstlerInnen. Aber dieses leidige Problem kennt Morak aus eigener Erfahrung, wie er beteuert. Auch er müsse 2-fach Pensionsversicherung zahlen: Einmal als pragmatisierter Burgschauspieler, einmal als Staatssekretär ... Nicht nur das Fondsgesetz schreit nach Kritik. Bei der Versicherung ist es nicht anders. Schließlich gibt es überhaupt keine eigene KünstlerInnensozialversicherung. KünstlerInnen unterliegen dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, das allenfalls für Gewerbetreibende passend sein mag. An diesem Punkt setzt die Grundsatzkritik der Interessenvertretungen an. Die Forderung lautet: Eine echte KünstlerInnensozialversicherung muss her! Sowohl der Kreis der BezieherInnen, als auch jener der EinzahlerInnen ist merklich auszudehnen. Das deutsche Modell zeigt vor, wie es geht. DAS KÜNSTLERINNEN-GEN Nicht die künstlerische Qualität darf ausschlaggebend sein, sondern die Arbeitssituation als Kreative/r. In Deutschland gibt es eine Liste an Berufen, die in die Künstlersozialkasse eingebunden werden, auch freie PublizistInnen (JournalistInnen, WissenschafterInnen,...) sind mit dabei. In Österreich hingegen entscheiden so genannte Kurien anhand von Arbeitsproben, ob es sich um Kunst handelt oder nicht. Im Fonds ist gar von einem „angeborenen Talent“ die Rede, das bei KünstlerInnen vorhanden sein muss. Wer das nicht hat und auch nicht auf ein sofortiges Gen-Engineering hoffen darf, bekommt auch keinen Zuschuss. Die Liste der geplanten abgabeverpflichteten Unternehmen (die AuftraggeberInnen von KünstlerInnen und/oder VerwerterInnen künstlerischer Arbeit sind) schrumpfte in den Gesprächsrunden zwischen Staatssekretär und InteressenvertreterInnen von Mal zu Mal. Zum Gesetzesbeschluss blieben gar nur mehr 2 übrig: Das Fonds wird zur Zeit ausschließlich von Kabelbetreibern und aus dem Verkauf von Satellitenanlagen finanziert. Beiträge des Bundes hat Morak bereits letztes Jahr eingestellt. Sein Vertrauen in den Staat beweist das Büro Morak mit Aussagen, in denen man sich etwa „froh“ darüber zeigt, dass der Künstlersozialversicherungsfonds nun ausschließlich von der Wirtschaft getragen wird. In Zeiten zunehmend unsicherer öffentlicher Budgets ... ZAHLUNGEN KLAMMHEIMLICH EINGESTELLT ... Innerhalb von nur 3 Jahren hat der Künstlersozialversicherungsfonds Reserven in der Höhe von 11,4 Millionen gebildet – Geld, das nach der Forderung der Interessenvertretungen Anstoß für echte Reformvorhaben sein sollte. Doch der Kunststaatssekretär hat andere Pläne: Zwar erkennt Morak angesichts der positiven Budgetlage den Handlungsbedarf endlich wieder an und schlägt – seit Jänner 2004 – regelmäßig eine Zuschusserhöhung zum Pensionsversicherungsbeitrag vor. Über diese Mini-Initiative geht der Reformwille aber nicht hinaus. Stattdessen hat Morak still und leise bereits im letzten Jahr die Beiträge des Bundes an den Künstlersozialversicherungsfonds zur Gänze eingestellt, obwohl im Budgetvoranschlag der Regierung für 2003 und 2004 ganz klar Beitragszahlungen des Bundes vorgesehen sind. Indes verkündet Morak hocherfreut, dass das Geld nicht länger in die soziale Absicherung von KünstlerInnen fließt, sondern der Kunstförderung zur Verfügung steht. ... UND DAMIT ELITEN GEFÖRDERT Wer also sind die Profiteure? Neben einer verstärkten Einzelförderung in Form von Preisen und Prämien wurden „insbesonders“, so der Bundeskanzler in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung, „die Österreichische Filmgalerie, das Bruno Gironcoli-Museum und weitere Projekte im Film- und Medienbereich“ gefördert. Morak betont an anderer Stelle, dass das Geld in die Sanierung des Bregenzer Festspielhauses fließen wird. Der Rückzug des Bundes aus sozialen Agenden soll auch in den nächsten Jahren fortgesetzt werden. Der aktuelle Reformvorschlag des Staatssekretärs – den Pensionsversicherungszuschuss um ein paar Euro zu erhöhen – hat damit Alibicharakter, mehr nicht. Jede weiterführende Verbesserung, so Morak, lässt das Budget nicht zu. Kein Wunder nach der Streichung der Beiträge des Bundes, die mit 3,3 Millionen Euro im Jahr 2002 noch mehr als ein Drittel des Gesamtbudgetvolumens im Künstlersozialversicherungsfonds ausmachten! Zudem entpuppt sich der bestehende Morak-Vorschlag, den Pensionsversicherungsbeitrag zu erhöhen, grundsätzlich als sozial unausgewogen: Mehrausgaben des Künstlersozialversicherungsfonds von 10,67 Euro pro Monat je KünstlerIn ergeben bei derzeit 5200 zuschussberechtigten KünstlerInnen eine Summe von 665.500 Euro und stehen in keinem Verhältnis zu den bekannten Reserven in Millionenhöhe. Dazu kommt, dass bereits jetzt 14,5 Prozent der KünstlerInnen den Höchstbetrag des Zuschusses gar nicht beziehen können, weil sie so wenig verdienen, dass ihr Pensionsversicherungsbeitrag niedriger ist als der maximal mögliche Zuschuss. KünstlerInnen mit niedrigem Einkommen gehen bei einer Zuschusserhöhung nach Moraks Plänen also leer aus. Eine Verwendung des Zuschusses auch für Kranken- und/oder Unfallversicherungsbeiträge ist für den Staatssekretär kein Thema, würde die geplante Zuschusserhöhung aber überhaupt erst für alle pflichtversicherten KünstlerInnen nutzbar machen. online seit 29.11.2004 14:30:20 (Printausgabe 23) autorIn und feedback : Daniela Koweindl |
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