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Von Österreich nach Panama – und zurück Die heimische Steueroasen-Empörung hat ein kurzes Gedächtnis Die „Panama Papers“ mit ihren intimen Details über die Beteiligten an internationaler Steuerflucht und -vermeidung haben Steuerfragen ins Rampenlicht einer internationalen Diskussion gesetzt. Steueroasen und Offshore-Zentren werden genutzt, um Besteuerung und Transparenz auszuweichen. Ihre Existenz ist nichts Neues. Neu ist, dass sie von großen Regierungen als politisches Problem wahrgenommen werden. Zum einen fehlt in Zeiten der Krise Geld in den Staatskassen, was das Interesse in Finanzministerien aller Welt an der Schließung von Einnahmenlücken erhöht. Zum anderen ist die Schließung der Finanzierungskanäle eine tragende Säule in der Terrorismusbekämpfung. Aus beiden Gründen rücken Konstruktionen in den Fokus, mit denen Steuerpflicht verringert oder vermieden und Geldflüsse verschleiert werden können. Schätzungen der in Steueroasen verbuchten Vermögen liegen zwischen 7,6 und 32 Billionen USD, das entspricht grob etwa einem Zehntel des globalen Privatvermögens. Die entstehenden Steuerausfälle werden in der EU auf 50–70 Milliarden Euro geschätzt. Österreich tut sich auf internationaler Ebene als Kritiker hervor und geißelt insbesondere Trusts, also Einrichtungen zur Vermögensverwaltung, deren wahre EigentümerInnen im Dunkeln bleiben. Und zwei österreichische Banken gerieten in die öffentliche Kritik, weil sie Spuren in Panama hinterlassen hatten. Dabei ist es gar nicht so lange her, dass Österreich selbst mehr oder weniger als Top-Steueroase galt: Stiftungen und großzügige Regelungen zur Besteuerung grenzüberschreitender Firmengruppen machten jahrelang steuerschonende Lockangebote an Vermögende und Unternehmen, die erst in den letzten Jahren etwas zurückgefahren wurden. Vor allem aber machten Kundenanonymität und Bankgeheimnis Österreich zu einer beliebten Adresse für Menschen aus aller Herren Länder, die Guthaben und Transaktionen vor den Behörden verstecken wollten. Seinen Ursprung hatte diese besondere Diskretion im Umgang mit Geldern und ihrer Herkunft in der unmittelbaren Nachkriegszeit: Es galt, mit der Zusicherung von Straffreiheit die Vermögen, die mit Schwarzmarktgeschäften in der Mangelwirtschaft nach Kriegsende gemacht worden waren, in den legalen Wirtschaftskreislauf zu locken und für den Wiederaufbau nutzbar zu machen. Für Bankensektor und Wohlhabende bot diese Regelung offenkundige Vorteile, und es gelang, Anonymität und Bankgeheimnis als eine Art heimisches Kulturgut nachhaltig zu verankern. Jahrelang widersetzten sich österreichische Regierungen den EU-Bemühungen, Kooperation in der Besteuerung von Zinsguthaben voranzutreiben. Als die in der Terrorbekämpfung in die Offensive gegangenen USA in den letzten Jahren schließlich begannen, Ländern wie Österreich und der ähnlich gepanzerten Schweiz mit Sanktionen zu drohen, wurden die zuvor tabuisierten Regelungen dann doch gelockert. Gemäss einer jüngsten Überprüfung der Financial Action Task Force, die international Bestimmungen gegen Geldwäsche überprüft, ist Österreich aber nach wie vor alles andere als ein Musterschüler. Formal mag die Gesetzeslage nun internationalen Standards entsprechen. Doch um diese auch effektiv umzusetzen, braucht es Behörden, die tatsächlich genügend Ressourcen haben, um Banken auf die Finger zu schauen und Verdachtsfällen nachzugehen. Es braucht Gerichtsverfahren, die nicht beinahe jedes Mal mit einer Verfahrenseinstellung enden. Und es braucht Angehörige der Rechtsanwalts- und Notariatsbranche, die ihrer Anzeigepflicht bei verdächtigen Ansuchen ihrer Kundschaft tatsächlich nachkommen. All dies ist hierzulande bislang völlig unterentwickelt. Österreich tut sich schwer mit dem Abschied vom Steuerparadies. In Reaktion auf die Veröffentlichung der Panama Papers haben die G20 (das Forum der wirtschaftsstärksten Staaten) angekündigt, an einem Register zu arbeiten, in dem die Begünstigten von anonymen Firmen- und Stiftungskonstruktionen verzeichnet werden. Nicht kooperationswillige Steueroasen könnten letztlich mit Sanktionen belegt werden. Und auf EU-Ebene, wo Steuerschonungs-Taktiken durch Hin- und Herverbuchen von Gewinnen multinationaler Konzerne seit einigen Monaten im Kreuzfeuer stehen, soll es zum intensiveren Austausch von Steuerinformationen unter den Mitgliedstaaten kommen. Doch es bleibt eine Kraftprobe zwischen dem allgemeinen staatlichen Interesse an Steuereinnahmen und Transparenz über Finanzflüsse auf der einen Seite, und den nationalen Eigeninteressen in der Standortkonkurrenz. Denn Trittbrettfahrertum zahlt sich aus: Zuflüsse von steuer- und lichtscheuen Geldern bescheren zumindest kleine Einnahmen für lokale Abgaben und beschaffen ein paar Aufträge für örtliche unterstützende Dienstleistungseinrichtungen, von Banken bis zu Notariaten – ganz abgesehen von den persönlichen Vorteilen für Verantwortliche, die mitunter nebenbei abfallen. online seit 04.08.2016 11:26:37 (Printausgabe 75) autorIn und feedback : Pinguin |
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Feministische Ökonomie #4 Realitätsferne Utopien nützen der Sache! [07.03.2018,Dr. Ingo Schneepflug] Wie fair ist Erben? Warum die Erbschaftssteuer keine Mehrheit findet [19.02.2018,Pinguin] Grundeinkommen als neoliberales Befriedungskonzept? Eine Erwiderung [19.02.2018,Karl Reitter] die vorigen 3 Einträge ... die nächsten 3 Einträge ... |
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