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"airport.praterstern"



Der Wiener Praterstern als Flughafen? Ein recht ungewöhnliches Projekt, das die "Organisationsgruppe airpport.praterstern" Anfang Jänner einer handverlesenen Schar von überraschten PressevertreterInnen vorstellte: "Im Zuge des Jubiläumsjahres 2005 kommt die Republik Österreich nach 60 Jahren ihrer historischen und moralischen Verpflichtung nach und ruft das Projekt 'airport.praterstern' ins Leben." Wobei der Verweis auf die historische und moralische Verpflichtung der Republik in der Projektvorstellung bereits deutlich macht, dass die Planungen des neuen Flughafens nicht ausschließlich aus rein ökonomischen Überlegungen motiviert sind. Dementsprechend soll "airport.praterstern" 2 Schwerpunkte umfassen:

1) Restlose namentliche Erfassung der während des Nationalsozialismus aus Österreich vertriebenen Menschen sowie derer Nachkommen. Die Versendung von an diese Personen adressierten Schreiben (Absender: Republik Österreich) mit u. a. folgendem Inhalt:

- eine Entschuldigung für den Verlust, das Leid und die Trauer, die diese Menschen erfahren mussten
- die Bekanntgabe der Rückerstattung aller durch die Nazis enteigneten Güter
- umfassende finanzielle Entschädigungen für materielle sowie physische und psychische Beeinträchtigungen oder Nachteile
- eine Einladung, die Republik Österreich zu besuchen
- eine Einladung, sich in der Republik Österreich dauerhaft niederzulassen
- ein Angebot zur (falls gewünscht, rückwirkenden) Annahme der österreichischen Staatsbürgerschaft

2) Wiederaufwertung des Pratersterns zu einem internationalen Verkehrsknotenpunkt durch die bautechnische Erweiterung zu einem Flughafen (die Schnellbahn wird vom Donaukanal bis zur Traisengasse unter die Erde verlegt, sodass die Gleistraße genug Platz für eine Flugzeuglandebahn bietet).

Dadurch soll, so die Projekverantwortlichen in einer Presseaussendung, die Bedeutung des Nordbahnhofs als "das Tor zur Welt" reaktiviert werden. "Und zwar exklusiv für alle während des Nationalsozialismus aus Österreich Vertriebenen und deren Nachkommen, die eine der in Punkt 1) erwähnten Einladungen wahrnehmen". Nach einer symbolischen Übergangsfrist von 60 Monaten soll dann der Flughafen für den allgemeinen Flugverkehr geöffnet werden.






online seit 17.01.2005 17:02:02 (Printausgabe 24)
autorIn und feedback : Gitti Hell




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