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  If it were easy they wouldn't call it struggle

Repression, Kriminalisierung und Überwachung der Tierrechtsszene in Österreich




Am 2. März startet der Prozess gegen die ehemals inhaftierten Tierrechts- und Tierbefreiungsaktivist_innen am Landesgericht Wr. Neustadt. Für mindestens sechs Monate an drei Tagen der Woche müssen die Angeklagten an den Ort zurück, an dem sie mehrere Wochen bzw. Monate 2008 weggesperrt wurden. Immerhin, so die erst kürzlich zugestellten Gerichtsladungen, hat sich die hauseigene Kantine dazu bereit erklärt, an den Prozesstagen ein veganes Menü anzubieten. Das Essen wird den Aktivist_innen wahrscheinlich trotzdem schwer im Magen liegen.

Es gibt Tage, die einem/einer das ganze Leben in Erinnerung bleiben. Für die hiesige Tierrechtsszene ist ein solcher Tag bestimmt der 21. Mai 2008, den die Betroffenen und ihr Umfeld nicht so schnell vergessen werden: Maskierte und bewaffnete Sondereinheiten der Polizei stürmten überfallsartig mehrere Wohnungen und rissen zehn Personen aus ihrem gewohnten Leben. Dazu wurden österreichweit insgesamt 23 Razzien bei denselben und in vielen weiteren Privatwohnungen sowie Büros von NGO's durchgeführt. Über drei Monate sollten die Festgenommenen in U-Haft bleiben, welche mit Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr begründet wurde: Die Aktivist_Innen seien „schon lange … im Bereich Tierschutz“ aktiv und hätten verschlüsselte E-Mails versendet.

Sonderkommission und Überwachung

Bereits 2006 hatte sich eine Sonderkommission formiert, welche seit damals die Tierrechtsszene und ihr Umfeld unter die Lupe nahm. Die SOKO schöpfte nahezu alle bekannten Ermittlungs- und Überwachungsmethoden aus: Peilsender an Autos, Videokameras vor Hauseingängen, Personenobservationen, Rufdatenbestimmungen, Telefonabhörungen, mehrere Lauschangriffe, Internetrecherchen, DNA-Gutachten, eingeschleuste Spitzel_innen etc. ... In dieser Zeit der intensiven Ermittlungen wurde jedenfalls keine (im Fokus der SOKO stehende) Person der Begehung oder der Planung einer konkreten Straftat mit Tierrechtsbezug überführt. Der 100.000 Seiten umfassende Strafakt erweckt den Eindruck, ein schlecht geschriebener Abriss über die Geschichte der österreichischen Tierrechstbewegung zu sein. Die SOKO legt durch ihre einseitige und tendenziöse Beweisführung/Berichtlegung getätigte Meinungsäußerungen der Beschuldigten als „kriminelle“ Grundhaltung aus und stellt diverse Alltäglichkeiten unter Generalverdacht. Der Besuch eines Outlet-Centers z. B. wird zu einer „Auskundschaftung potentieller Anschlagsziele“.

Anklage nach §278a StGB

Grundlage der langjährigen Ermittlungen, der Hausdurchsuchungen, der Festnahmen sowie der U-Haft und der Anklage ist der §278a StGB „Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation“. Die Angeklagten sollen „spätestens in den 1980ern an einem unbestimmten Ort“ eine solche Organisation gegründet haben und für Sabotageakte gegen Einrichtungen der Tierausbeutungsindustrie der letzten 20 Jahre verantwortlich sein. Dass der Großteil der Angeklagten zu diesem Zeitpunkt noch Kinder waren, scheint für die Staatsanwaltschaft keine große Rolle zu spielen. Zu dem Vorwurf der kriminellen Organisation kommen laut Strafantrag noch einige konkrete Einzeldelikte wie versuchte und vollendete schwere Nötigung, dauernde Sachentziehung und schwere Sachbeschädigung.
Ein Großteil der ursprünglichen Anschuldigungen wurde im aktuellen Strafantrag fallengelassen, diente jedoch dem Sprecher der Staatsanwaltschaft zur medialen Stimmungsmache während der U-Haft. So zeigt sich der wahre Charakter dieses ganzen Falls: Kampagnen mit Demonstrationen und Aktionen des zivilen Ungehorsam werden zu Nötigungen, Recherchetätigkeiten werden zu schweren Sachbeschädigungen. Anders ausgedrückt: Politische Arbeit wird zu einer kriminellen Straftat.
So eine politische Betrachtungsweise liefert der Gesetztestext selbst: Der Straftatbestand des §278a ist ein sogenanntes Vorbereitungsdelikt. Es reicht daher schon aus, eine „kriminelle“ Organisation zu gründen und/oder daran teilzunehmen, ohne konkrete Straftaten verübt zu haben. Die Tatsache, dass es in den Händen von politisch motivierten Organen von Polizei und Justiz liegt, zu beurteilen, „was“ und „wer“ kriminell ist, soll nicht über den durch und durch präventionsstaatlichen Charakter des §278a hinwegtäuschen.

Wer ihre/seine Hoffnungen in die Illusion einer „Rechtsstaatlichkeit“ für den kommenden Prozess steckt, verkennt den realpolitischen Status Quo, welcher die noch milderen Gefilde des so genannten Überwachungsstaates schon längst verlassen hat. Vielmehr sollte der repressive „Normal“-Zustand ernst genommen und in einem solidarischen Miteinander entkräftet werden. Dass das möglich ist, haben die vielen Solidaritätsaktionen gezeigt, welche die Antirepressionskampagne zum Verfahren begleitet haben. So soll es etwa am 27. Februar, also unmittelbar vor Prozessbeginn eine lautstarke Demo geben. Treffpunkt dafür wäre 13 Uhr, Schottentor. Dass es trotzdem nicht leicht ist, den Kampf gegen staatliche Repression zu führen, hat sich jedoch auch gezeigt. Aber: If it were easy they wouldn't call it struggle!



online seit 12.02.2010 16:01:14 (Printausgabe 49)
autorIn und feedback : Andreas Novon


Links zum Artikel:
www.malmoe.org/artikel/top/1975



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