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  Die Undemokratie der (Uni)Demokratie

Der politische Erfindungsreichtum der Protestbewegung

Sozialen Problemen in allen Gesellschaftsbereichen wird gegenwärtig international vernetzter Widerstand entgegen gesetzt. So werden etwa in Deutschland, Südafrika, Kolumbien, Kalifornien, Kroatien, Österreich usw. Universitäten besetzt. Demokratische Ansprüche werden dabei nicht als Ausdehnung des Wahlrechts in repräsentativen Verhältnissen begriffen, sondern grundsätzlich neu diskutiert. Zentrale Fragen sind, wer an welchen Entscheidungsprozessen überhaupt partizipieren kann und wie durch scheindemokratische Zustände Legitimationen für Entscheidungen hergestellt werden.

Die Besetzer_innen organisieren sich in öffentlichen Plenar-Situationen, wo sie sich austauschen und gemeinsam entscheiden. Viele Plena verweigern dabei das Prinzip der Abstimmung und räumen Entscheidungsprozessen Zeit ein, bis ein Konsens erzielt wird. Der Ort der Entscheidungen wurde somit verlagert, weil durch öffentliche Plena Gremienbeschlüssen hinter verschlossenen Türen jegliche Legitimation entzogen wird.

Direkte Demokratie

Repräsentative Demokratie funktionierte nicht mehr. Frei nach dem Motto: "Geht’s der Wirtschaft gut, geht’s uns allen gut!" zieht sich der Staat zunehmend aus seiner Verantwortung zurück und erklärt, dabei kritische Diskurse überlagernd, dass alle Veränderungen demokratisch seien.
„Innovationen“ wie E-voting, im Rahmen der ÖH-Wahlen 2009 von Minister Hahn gegen die Mehrheit der ÖH durchgesetzt, vergrößern laut BMWF sogar die Möglichkeiten, an demokratischen Prozessen teilzuhaben. In privilegierten Zusammenhängen wie studentischen oder Wirtschaftskammer-Wahlen wird nach Promotion-Tours getestet, was bei kommenden Nationalrats-Wahlen Praxis für alle Staatsbürger_innen wird. Dass viele Menschen über keine Computerkenntnisse oder keinen Zugang zum Internet verfügen, wird erfolgreich ausgeblendet. Die Kosteneffizienz und Gewinnmaximierung des „mittelständischen Unternehmens Österreich im globalen Wettbewerb“ (Zitat Josef Pröll in einer Rede zum „Projekt Österreich“) stehen über jeglichen demokratischen Ansprüchen, die eine sozial gerechte Gesellschaft mit gleichen Möglichkeiten für alle bedingen.

Intervention statt Repräsentation

Alle Ressorts unterliegen dem Wirtschaftsdiktat, die Universitäten bilden dabei eine relevante Größe, sind aber nicht aus den gesellschaftlichen Zusammenhängen gehoben zu betrachten. Unzählige Solidaritätserklärungen von linken Organisationen bis zum Tiroler ÖVP-Landtag machen die breite Anerkennung der Proteste evident. Deshalb können die Proteste nicht ausschließlich als Uni-Proteste wahrgenommen oder beschrieben werden. Es gibt ein breites Begehren nach anderen demokratischen und gesellschaftlichen Formen.

Das bestehende Instrument der Volksbegehren ist in Österreich - bei einem Marktanteil der Kronenzeitung von 40% (1) - allerdings nichts als ein populistisches Spektakel ohne viel Inhalt. Die Möglichkeit der Linken, sich das Tool der Rechten anzueignen, wird sich unter diesen Bedingungen wohl kaum in die Praxis umsetzen lassen. Bildungspolitische Debatten sind seit den Besetzungen bereits am Laufen, während kaum eines der scheinbar erfolgreichen „Volksbegehren“ zu Konsequenzen im Parlament führte.

Prozesse in Echtzeit

Demokratie muss immer wieder erkämpft und neu verhandelt werden. Aber sich an den Verhandlungstisch der Repräsentant_innen der bestehenden Demokratie zu setzen, wäre verlorene Zeit. Zeit ist es, Gespräche mit jenen zu führen und zu verhandeln, die nicht Nutznießer_innen der bestehenden Verhältnisse sind. Die demokratischen Verhältnisse (an den Universitäten) lassen sich wenn überhaupt nur durch radikale Formen des Widerstands wie Besetzungen ändern. Dass etwa 130 Interessensgruppen Stellungnahmen (3) zum Ministerialentwurf für die Novellierung des Universitäts-Gesetzes – wie das in der österreichischen repräsentativen Demokratie üblich ist - schrieben, aber nur wenige (insbesondere jene der Industriellenvereinigung) Eingang gefunden haben, beweist einmal mehr, dass die Demokratie in Österreich sich nicht mehr als diese bezeichnen kann. Transparenz muss erkämpft werden, um Mitsprache überhaupt zu ermöglichen. Als rund 100 Besetzer_innen an der Akademie der bildenden Künste Wien im Oktober spontan beschlossen in das Vize-Rektorat zu spazieren, um in die Leistungsvereinbarungen zwischen BMWF und Rektorat Einsicht zu nehmen, wurden sie am folgenden Tag vom Rektor Schmidt-Wulffen als gewalttätig bezeichnet. Keinen Moment war die spontane Aktion gegenüber Personen gewaltätig - vielmehr wurde die Nicht-Anerkennung der (universitären) Hierarchien und der damit zugrundliegenden Nicht-Anerkennung der staatlichen Gesetzgebung als gewalttätig bezeichnet. Vizerektor Spiegl artikulierte, dass die temporäre Besetzung äußerst reflektiert erfolgte. Der Uni-Manager Spiegl erlebte, wie etwa 100 Personen in seinem Büro etwa zwei Stunden basisdemokratisch um die Entscheidung rangen, ob die Besetzung nun temporär oder längerfristig durchzuführen sei.

Hierarchien verweigern

Zu den Besetzer_innen zählen sich immer mehr solidarische Lehrende. Die im Universitätsgesetz (UG) 2002 zu Assistenzen degradierten Wissenschafter_innen aus dem sogenannten Mittelbau insbesondere den prekär beschäftigten externen Lektor_innen organisieren sich als die „Squatting Teachers“. Ihnen wurde mit dem UG 2002 - und der damit einhergehenden Mandatsreduzierung in Gremien zugunsten der Professuren - symbolisch die Anerkennung ihrer eigenständigen Lehre und Forschung entzogen. Nicht zufällig sind nur einige wenige Professor_innen an den Protesten beteiligt, auch an ihren mächtigen (Lehr)Stühlen wird gesägt.

Die ausschließlich männlichen Rektoren bestimmen die Universitätenlandschaft Österreichs. Sie schreiben Entwicklungspläne, die vom Senat keine Zustimmung brauchen, und dürfen nachfolgend alle Studienprogramme, die nicht in diesem Papier verankert wurden, streichen oder neue, die wiederum verankert wurden, etablieren. Die Senate wurden zu Exekutivorganen degradiert, sie tragen die Verantwortung Studienpläne schreiben zu müssen, dürfen aber nicht mehr bestimmten, welche Studiengänge überhaupt an der jeweiligen Universität angeboten werden. Fachkompetenzen haben kein Gewicht mehr in der neuen Universitätenstruktur.

Die Rektoren sind per Universitätsgesetz eierlegende Wollmilchsäue, sie sind Manager des Unternehmens Universität und haben gleichzeitig Kompetenzen in allen Fachbereichen (also Instituten), sodass sie über alle zukünftige Studienprogramme an den Universitäten entscheiden können. Wenn die Kompetenzverschiebungen vom Senat zugunsten des Universitätsrats bei der Rektor_innenwahl und beim Universitätsrat wiederum die Entsendungen aus der Bundesregierung berücksichtigt werden, kann ein roter Faden vom Minister über Unirat und Rektorat bis hin zum Studienangebot gezogen werden. Zudem kann der Minister bei der Bundesregierung aus bildungspolitischen Gründen den Antrag auf die Etablierung eines Studienprogramms stellen und nachfolgend einer bestimmten Universität verordnen. Im selben Gesetz ist absurderweise gleichzeitig auch die Freiheit von Lehre und Forschung verankert. Zudem wird gebetsmühlenartig von bildungspolitischen Verantwortlichen wiederholt, dass die Universitäten in die Autonomie entlassen wurden - als würde Autonomie gleich Demokratie bedeuten, aber vor allem, als würde sich diese Autonomie nicht an repräsentativ-demokratisch beschlossene Gesetze zu halten haben.

Exzessive Mandatsüberschreitung!

Die ÖH ist dazu verurteilt, Entscheidungen zu legitimieren, da sie Prozesse in Gremien zwar mittragen muss, aber nicht tatsächlich mitbestimmen kann. Seit dem UG2002 ist die ÖH, wie der Verwaltungsapparat der Universität selbst, zunehmend mit der bürokratischen Bringschuld gegenüber den verschiedenen Instanzen beschäftigt. Sich an Legitimationsprozessen zu beteiligen (bzw. das tun zu müssen) erstickt widerständige Funken bevor sie zur Flamme werden könnten. Aber auch die ÖH unterliegt der parlamentarischen Gesetzgebung (UG 2002/HSG 2005/AVG usw.) und kann ihre Tätigkeit nur mit ausreichend ehrenamtlichen Mitarbeiter_innen über die per Gesetz zu erfüllenden Aufgaben ausdehnen. Wer aber meint, die ÖH wäre obsolet, hat noch nicht erlebt, wie eigennützig – und vorzugsweise ohne studentische Meinung - manche Professor_in Studienpläne gestalten möchte.
Im Interesse der Senate sollte die Öffentlichmachung ihrer Arbeit liegen, die Geheimhaltung sollte bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Einsprüche gegen Prüfungsentscheidungen - also persönlicher Datenschutz für Studierende) aufgehoben werden. Sind die Entscheidungen der Senate öffentlich legitimiert, liegt es am Rektorat beziehungsweise Universitätsrat sich bei Entscheidungen gegen den Senat gegenüber allen Universitätsangehörigen zu verantworten.

Die Besetzungen von Universitätsräten können nicht ausgeschlossen werden.


online seit 26.01.2010 10:13:15 (Printausgabe 48)
autorIn und feedback : Mrs. New Mula


Links zum Artikel:
www.oeaw.ac.atAnmerkung 1
www.parlament.gv.atAnmerkung 2
www.malmoe.org/artikel/top/1943Schwerpunkt "Protest-Wissenschaft" in Heft 48



Zerschlagene Erinnerungskultur

Zur wiederholten Zerstörung des „Denkmals der Namen“ in Villach/Beljak
[30.08.2010,Wendy Bachmann]


Was wurde eigentlich aus...?

Ein Update zu MALMOE-Themen in früheren Ausgaben. Folge 6: Plakatierverbot
[22.08.2010,Karl Neumayer ]


Was wurde eigentlich aus...?

Ein Update zu MALMOE-Themen in früheren Ausgaben. Folge 8: Wiener Wahl Partie (WWP)
[15.08.2010,Andreas Görg]


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