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  Eine Frage des politischen Kräfteverhältnisses

Interview mit Beate Selders über Einschränkungen für die Bewegungsfreiheit von AsylwerberInnen

Nach dem novellierten Asylgesetz wird die Bewegungsfreiheit von AsylwerberInnen in Österreich während der gesamten, nicht mehr auf zwanzig Tage befristeten Dauer des Zulassungsverfahrens auf das Gebiet einer Bezirksverwaltungsbehörde beschränkt. Bei Zuwiderhandeln droht eine Verwaltungsstrafe, die in erster Linie als Freiheitsstrafe verhängt werden soll, im Extremfall sogar Schubhaft. MALMOE hat mit Beate Selders, Autorin der soeben erschienen Broschüre „Keine Bewegung!“, über ein vergleichbares Instrument in Deutschland gesprochen, das hier seit Jahren im Zentrum vieler migrantischer Kämpfe und antirassistischer Kampagnen steht.

Wie ist die Aufenthaltsbeschränkung in Deutschland konkret geregelt?

Asylsuchende werden nach einem festgelegten Schlüssel auf die Bundesländer verteilt und dann von der Erst-Aufnahmestelle in die Landkreise, in denen die Sammellager, euphemistisch Heime genannt, liegen. Sie dürfen dann für die Dauer des Verfahrens das Gebiet der Ausländerbehörde, in der das Lager liegt, nicht verlassen. Der erste Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit geahndet, wie falsches Parken, die Wiederholung als Straftat mit Geldstrafen bis zu 2500 Euro und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Um das Gesetz verfassungskonform zu gestalten, wurde die Möglichkeit eingeräumt, eine Verlassenserlaubnis zu beantragen. Darauf besteht sogar seit 2005, in Anpassung an die EU-Aufnahme-Richtlinie, ein Rechtsanspruch, wenn „zwingende Gründe es erfordern“, oder die Versagung eine „unbillige Härte“ darstellen würde und natürlich bei „öffentlichem Interesse“. Außerdem kann nach Ermessen eine Reise-Erlaubnis erteilt werden.

Für Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die dann den Status „geduldet“ haben, besteht die Regelung fort. Ihr Aufenthalt ist auf das Bundesland beschränkt, oft grenzen die Behörden den Bereich aber weiter ein. Die Geduldeten sind heute die größte Betroffenengruppe, weil kaum noch Flüchtlinge ins Land kommen.

Verurteilungen führen zu Ausweisungen, die aber erst nach Abschluss des Asylverfahrens zu Abschiebungen führen können. In diesem Jahr wurde der Kameruner Felix Otto, dessen Asylantrag abgelehnt worden war, wegen wiederholter Verstöße zu 8 Monaten Haft verurteilt und aus dem Gefängnis heraus abgeschoben.

Welche Konsequenzen hat das praktisch?

Wer wann eine Verlassenserlaubnis bekommt, ist weitgehend von den einzelnen Behörden abhängig. Trotz ergänzender Ausführungsbestimmungen ist dem Gesetz die Willkür immanent. Dazu kommen andere Hürden: Wer den erlaubten Kreis verlassen will, muss die Personalien von Verwandten oder Freunden angeben, oft sogar Kopien von deren Ausweisen vorlegen. Es gibt keine geschützte Privatsphäre, das gesamte Umfeld wird so durchleuchtet und dokumentiert. Viele Behörden verlangen außerdem Gebühren für die Erlaubnis. Allein schon aus diesen Gründen beantragen viele keine und fahren ohne. In Zügen und Bahnhöfen werden sie gezielt kontrolliert. In Berlin waren in den letzten Jahren die Hälfte aller Polizei-Anzeigen im Bereich „Ausländerrechtlicher Verstöße“ Anzeigen wegen Verletzung der räumlichen Aufenthaltsbeschränkung. Jeder dieser Aufgriffe ist für die Polizei ein statistischer Erfolg und so fordert das Gesetz geradezu zu rassistischen Kontrollen auf. Die Gerichte urteilen sehr unterschiedlich. Es gibt einige, die bereits beim ersten wiederholten Verstoß zu 90 Tagessätzen verurteilen. Damit gilt die Person als vorbestraft und verliert u. U. Niederlassungsrechte zum Beispiel durch Eheschließung. Oft sanktionieren die Behörden zusätzlich, indem sie nach Verstößen eine Sperre für die Erteilung von Erlaubnissen verhängen.

Wie steht es um die Kämpfe gegen die so genannte „Residenzpflicht“ in Deutschland?

Vorweg: Residenzpflicht ist zum politischen Begriff für die Beschneidung der Bewegungsfreiheit geworden. Eigentlich ist eine Residenzpflicht eine Wohnsitzauflage, nicht die Aufenthaltsbeschränkung, über die wir hier reden. Das führt oft zu Verwirrungen. Aber bleiben wir jetzt beim politischen Begriff. Für Flüchtlingsorganisationen wie The Voice-Refugee-Forum oder FIB steht die Residenzpflicht im Mittelpunkt der Kämpfe für „Freedom of Movement“, denn Bewegungsfreiheit ist die Voraussetzung für Selbstorganisation gegen das restriktive Asylverfahrensgesetz. Im Jahr 2000 gab es einen Flüchtlingskongress in Jena, für den viele keine Reise-Erlaubnis bekamen, andere wurden auf dem Weg dorthin kontrolliert und angezeigt. Danach demonstrierten Flüchtlinge und antirassistische Gruppen in Berlin und besetzten den Schlossplatz. Dieser Aufbruch ist im Getöse um den 11. September 2001 und den Kämpfen gegen die folgenden Gesetzesverschärfungen untergegangen. Es gab dann große Hoffnungen, das Gesetz würde im Zuge der EU-Harmonisierung fallen. Dem sozialdemokratischen Innenminister Otto Schily ist es aber gelungen, die Regelung als Kann-Bestimmung in die EU-Aufnahmerichtlinien zu verhandeln. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat das Gesetz in einem vorgetragenen Fall nicht gerügt. Nun hoffen manche auf ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, weil es die Auffassung gibt, zumindest die Strafbarkeit sei nicht mit EU-Recht vereinbar.

Letztendlich ist es eine Frage des politischen Kräfteverhältnisses. Viele wissen aber gar nichts von diesem Gesetz, sind aber dann empört, weil eine solche Freiheitsbeschneidung dem Grundrechtsverständnis zuwiderläuft. Aufklärungsarbeit ist hier ganz wichtig. Es gibt viele kleine Aktionen. Wichtig wäre, sie zu bündeln.



Anmerkung
Mehr Infos zum Thema gibt es in der Broschüre „Keine Bewegung! Die ,Residenzpflicht‘ für Flüchtlinge – Bestandsaufnahme und Kritik“ von Beate Selders sowie unter www.residenzpflicht.info, wo die Broschüre auch bestellt werden kann.



online seit 11.01.2010 10:42:29 (Printausgabe 48)
autorIn und feedback : Interview: mg


Links zum Artikel:
www.malmoe.org/artikel/widersprechen/1947Diskussionsschwerpunkt "Die Asylschraube" in Heft 48
www.residenzpflicht.info



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