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  Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit betreffen uns alle!

Ursachen und profitable Folgen der Krise des Wohnungsmarktes in Österreich

Eine kontinuierliche Liberalisierung des Wohnungsmarktes hat in Österreich in den vergangenen fünfzig Jahren zu einer systematischen Verknappung von verfügbarem Wohnraum und der Verteuerung des Wohnens geführt. Die Motivation dafür liegt auf der Hand: Liberalisierung der wohnrechtlichen Rahmenbedingungen schafft profitable Freiräume.

Die österreichische Wohnpolitik hat sich aufgrund weitreichender sozialstaatlicher Regulative und wohnpolitischer Maßnahmen zur Sicherstellung der Wohnversorgung der österreichischen WohnbürgerInnen einen Namen als modellhaftes Beispiel in Europa gemacht. International werden die hohe Wohnqualität und die breite Akzeptanz für den integrativen Ansatz gewürdigt, ohne dass dabei jedoch die eklatante Ungleichheit der Positionen von AnbieterInnen und NachfragerInnen sowie die erheblichen Unterschiede hinsichtlich Preis, Qualität, Verfügbarkeit und Sicherheit des Wohnverhältnisses zwischen den verschiedenen Marktnischen Beachtung finden. Die zunehmende Wohnungsnot wird in den offiziellen Darstellungen der österreichischen Wohnpolitik tatsächlich nicht abgebildet.
Die Zahlen der vorliegenden Statistiken zu Armut, sozialer Ausgrenzung und Wohnungslosigkeit (siehe Infokasten zum Artikel in der Printausgabe) belegen einen engen Zusammenhang von Armutsverhältnissen und Wohnungsnot, der in der geübten wohn- und armutspolitischen Praxis nur unzureichend aufgegriffen und als Anlass für gezielte Maßnahmen zur Bewältigung genommen wird.

Leitlinien der Wohnpolitik in Österreich

Unter den Vorzeichen der Prosperität hat sich in den Wiederaufbaujahren nach dem 2. Weltkrieg der Wohnungsmarkt weitgehend differenziert. An die Stelle des Gemeindewohnbaus, der in den 20er Jahren in den größeren österreichischen Städten (allem voran Wien, Graz und Linz) eine wichtige Rolle gespielt hat, trat nun der genossenschaftliche Wohnbau mit Betonung auf Wohneigentum. Schrittweise und unaufhaltsam setzten sich in den folgenden Jahrzehnten die Leitlinien neoliberaler Wohnpolitik durch:

- Wohnpolitik fokussierte auf Baupolitik und vernachlässigte Aufgaben der Bestandserhaltung. Durch den gezielten Einsatz von Fördermitteln für die Sanierung des preisgünstigen Altwohnungsbestands wurde der Verfall dieses wichtigen Marktsegments in den 1990er Jahren zwar gestoppt, es leider jedoch maßgeblich verteuert.

- Die Raumordnung der Länder erwies sich gegenüber kommerziellen Interessen als hilflos und gipfelte in Verteuerung von Bauland, Zersiedelung sowie defizitärer Stadtentwicklung.

- Die Wohnbauförderung sieht eine zeitlich befristete Sozialbindung vor. Geförderte Eigentums- sowie Mietkaufwohnungen können nach einer kurzen Schutzfrist auf dem privaten Wohnungsmarkt zu „marktüblichen“ Konditionen verwertet werden.

- Gemeinde- und Bundesimmobilien wurden zu großen Anteilen ausgelagert bzw. überhaupt privatisiert.

- Sozialverträgliche Mietpreisregelungen wurden schrittweise zurückgenommen, die Kategoriemietzinsobergrenzen im Jahr 1985 aufgehoben.

- Nach der Verländerung der Wohnbauförderung ermöglichten einzelne Bundesländer auch profitorientierten Wohnbauträger die Errichtung geförderter Wohnungen im Mehrgeschoßwohnbau.

Wohn(bau-)politik und Wohnbauförderung tragen unter neoliberalen Rahmenbedingungen zur privaten Vermögensbildung bei. Vormals geförderte Wohnungen werden zu Privateigentum und können in der Folge zu den Bedingungen des „freien Marktes“ verwertet werden. Auf Eingriffe in dieses Eigentumsrecht zur Verhinderung von zweckwidriger Verwendung oder spekulativem Leerstand verzichtete die öffentliche Hand auch in Zeiten eskalierender Wohnungsnot zur Gänze. Ersatzweise wurde in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts eine Bundeswohnbauinitiative zur Linderung der ärgsten Auswirkungen der städtischen Wohnungsnot eingeleitet. Nach der Befriedung der öffentlichen Skandalisierung ist diese Initiative sanft eingeschlafen, ohne nachhaltige Effekte in struktureller Hinsicht zu bewirken.

Wohnpolitik – mit armutspolitischen blinden Flecken

Lapidar kann solcherart festgestellt werden, dass die Wohnpolitik Österreichs in armutspolitischer Hinsicht ausgesprochen ineffektiv ist. Anstelle einer armutspolitischen Gestaltung findet sich der weitgehende Verzicht auf staatliche Regulation von fairen, sprich: armutsfesten Marktbedingungen. Für diesen Befund spricht auch, dass die wohnpolitischen Agenden überwiegend von den FinanzreferentInnen wahrgenommen werden. Auf deren Wunsch ist es wohl zurückzuführen, dass die jüngste wohnpolitische Initiative des Bundes die Aufhebung der Zweckwidmung der Wohnbauförderungsgelder zum Gegenstand hatte. Seit der Freigabe der Mittelverwendung im Jahr 2004 sind geschätzte 900 Mio. Euro aus der Wohnbauförderung für Haftungen etc. umgewidmet worden (1).

Armutspolitik – ohne wohnpolitisches Regulativ

Individuelle Belastungen, wie sie als „Durchwohnen“ in überbelegten oder für Wohnzwecke ungeeigneten Wohnungen (sprich: Zwangssesshaftigkeit) oder als Wechsel zwischen überteuerten Wohnungen (sprich: Zwangsmobilität) zum Ausdruck kommen, weisen auf strukturelle Probleme hin, die in der Wechselwirkung aus Armutsfaktoren einerseits und der Verknappung des Angebots an leistbaren Wohnungen andererseits zu existenziellen Krisen, Prekarisierung der Wohnversorgung bzw. Wohnungslosigkeit führen. Jüngstes Beispiel für die Unfähigkeit der Armutspolitik, ein wohnpolitisches Regulativ durchzusetzen, findet sich in der aktuell beschlossenen „bedarfsorientierten Mindestsicherung“. Ab jetzt wird der in der Sozialhilfe verankerte Rechtsanspruch auf Abdeckung der Wohnkosten durch eine unzureichende Teilabgeltung (Frage: Wo gibt es in Österreich eine angemessene Wohnung für 183 Euro?) ersetzt. Zur Abdeckung der anfallenden Mehrkosten für Wohnraum wollen die Länder die „Restförderung“ aus Mitteln der Wohnbauförderung als Wohnbeihilfe realisieren. Auf diese besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Gleichzeitig fehlen damit wichtige finanzielle Ressourcen für wohnpolitische Agenden.

Recht auf Wohnen

Zwar nimmt in der österreichischen Rechtsordnung die Aufgabe der Sicherstellung der Wohnversorgung der ÖsterreicherInnen einen prominenten Rang ein. Das Menschenrecht auf Wohnen ist jedoch lediglich als Staatszielbestimmung verankert und nicht als individuell durchsetzbares Recht konstituiert. EU-weite Initiativen zur Verbesserung der Rechtsposition von Wohnungssuchenden und MieterInnen (Beispiel: Frankreich) sollten in jedem Fall als Beispiel dafür genommen werden, sowohl eine Nachbesserung der wohnpolitischen Rechtsgrundlagen durch Aspekte der Armutsbekämpfung als auch eine Abrundung der armutspolitischen Instrumente und Maßnahmen durch wohnpolitische Regulative umzusetzen. Nur so scheint es auf Sicht realistisch, den Siegeszug des Neoliberalismus im Kontext der Wohnpolitik und die entsprechenden Effekte einer Verfestigung des Wohnprekariats für große Bevölkerungsgruppen nachhaltig zu stoppen.

Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit sind kein Minderheitenproblem sondern betreffen uns alle!

Gemäß diesem Grundsatz bemüht sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (siehe dazu: www.bawo.at) in Kooperation mit dem Europäischen Dachverband der Wohnungslosenhilfe (siehe dazu: www.feantsa.org) um die Wiederaufnahme der Initiativen zur Verankerung der Grundrechte und insbesondere des Rechts auf Wohnen in Verfassungsrang.





Anmerkung
(1) Karl Wurm, Obmann der Innung der Wohnbauträger, in seinem Referat anlässlich der AURORA-Tagung in Klagenfurt, 30.9.2009



online seit 02.03.2010 12:46:06 (Printausgabe 49)
autorIn und feedback : Heinz Schoibl


Links zum Artikel:
www.helixaustria.com
www.malmoe.org/artikel/verdienen/1983Von den geplatzten Wohn-Träumen der US-Haushalte



Was wurde eigentlich aus...?

Ein Update zu MALMOE-Themen in früheren Ausgaben. Folge 15: Hardt/Negri
[24.08.2010,BW]


Was wurde eigentlich aus...?

Ein Update zu MALMOE-Themen in früheren Ausgaben. Folge 13: Grundeinkommen
[11.06.2010,Marion Stoeger]


Die Kinder vom AMS

Ein Bericht zum Arbeitsmarktservice Jugendliche in Wien
[31.05.2010,Philip Taucher]


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