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Extern – Intern Zur Situation der Uni-Lehrbeauftragten Die externen Lektoren und Lektorinnen waren bis 1. Jänner 2004 extern, weil sie keine Bediensteten, keine BeamtInnen der Universitäten waren, weil sie keine Angestellten der Universitäten waren, weil sie keine Vertragsbediensteten waren, weil sie, ja, weil ihr Arbeit durch besondere gesetzliche Bestimmungen geregelt war. Die Bezahlung wurde im so genannten Abgeltungsgesetz geregelt. Die für die jeweiligen Kategorien der Lehraufträge normierte Höhe der Remuneration war für alle, die an österreichischen Universitäten lehrten gleich. Gleich niedrig muss gesagt werden. Im derzeit gültigen Universitätsgesetz (UG 2002, BGBl. I 2002/120 zuletzt geändert durch BGBl. I 2006/74) sind die Lehrbeauftragten – so heißen sie dort – vor allem in den Übergangsbestimmungen zu finden, wie das ist, wenn das besondere Rechtsverhältnis zum Bund beendet ist. Was nach dem Ende dieser besonderen Rechtsverhältnisse gekommen ist, blieb weiterhin besonders, besonders willkürlich. Was die Bezahlung betrifft so regelt das Universitätsgesetz gar nichts, sondern verweist auf den Abschluss des Kollektivvertrags – doch den gibt es bis heute nicht. Der liegt zwar beschlossen auf dem Tisch, doch ob er je in Kraft treten wird, hängt nicht von denen ab, die ihn verhandelt haben, denn es ist letztendlich der Bundesminister für Finanzen, der darüber entscheidet, ob die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen werden oder nicht. Und so lange es keinen Kollektivvertrag gibt, können die Universitäten tun und lassen was sie wollen. Nach den Versuchen, nach in Kraft treten des Gesetzes 2004 Lehrbeauftragte per Werkvertrag zu beschäftigen, ist diese Vorgangsweise zumindest vom Tisch. Hinweise der Arbeitkammer aber auch der Sozialversicherung und Klagsdrohungen waren ausreichend um klar zu stellen, dass hier ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt – Lehre ist kein Werk, bei dem sich der Lektor, die Lektorin z.B. vertreten lassen kann. In allen Universitäten sind Lehrbeauftragte mittlerweile entweder freie DienstnehmerInnen, Angestellte oder, dort wo das Gehalt zu niedrig ist, geringfügig Beschäftigte. Was es jedoch bedeutet, wenn es keinen Kollektivvertrag gibt, wenn jede Universität die Gehälter selber bestimmen kann, zeigt eine von Susanne Mann, Vorsitzende des Betriebsrates der Universität für Angewandte Kunst zusammengestellte Übersicht über die Gehälter von Lehrbeauftragten an österreichischen Universitäten. Der Unterschied des Bruttogehalts für eine Semesterstunde in der höchsten Kategorie beträgt 43%. Der höchste Stundensatz liegt bei 1.290 Euro, der niedrigste bei 908,60 Euro. Je nach dem werden diese Sätze jährlich valorisiert, für 2008 wären das 2,7 % gewesen. Bei manchen Universitäten wird diese Erhöhung automatisch mit Jahresbeginn durchgeführt, bei anderen erst mit dem Sommersemester, bei anderen wiederum gar nicht. Der Stundensatz garantiert aber noch keineswegs, dass Lehrbeauftragte diesen auch tatsächlich erhalten, denn da und dort ist es Usus, einfach das vorhandene Budget des Instituts oder der Abteilung auf die Lehrbeauftragten aufzuteilen, unabhängig von Kategorie und Kriterien. Da passiert es dann, dass Lehrbeauftragte, die mehrere Lehraufträge an einer Universität in verschiedenen Instituten haben, unterschiedlich für die Semesterstunde bezahlt werden. Jedes Arbeitsgericht würde sich über die Verfahren freuen – wären sie doch schnell zu Gunsten der Lehrbeauftragten entschieden. Besonders abwegig ist es jedoch, dass Personen, die habilitiert wurden, also nach den herrschenden Kriterien die höchste universitäre Qualifikation vorweisen, an der Universität Wien lediglich € 490,36 pro Semesterstunde für eine Lehrauftragsstunde erhalten. Zu alledem kommt noch, dass kein Arbeitsverhältnis begründet wird und keine Sozialversicherungspflicht gegeben ist. Wenn jene, die seit Jahren, um nicht zu sagen seit Jahrzehnten, von Projekt zu Projekt in überwiegend prekären Verhältnissen als Freie WissenschafterInnen arbeiten, es schaffen – oft gegen zahlreiche Widerstände – habilitiert zu werden, dann verdienen sie nachher gleich um zwei Drittel weniger. Eine Novelle des Universitätsgesetzes steht bevor. Dort und im Kollektivvertrag sollte endlich eine adäquate Bezahlung und ein entsprechender Status für die tausenden Lehrbeauftragten gefunden werden. Gute Vorschläge gibt es genug. online seit 27.05.2008 10:56:39 (Printausgabe 41) autorIn und feedback : Eva Blimlinger Links zum Artikel:
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