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  Chance vergeben, Frau Schmied!

Künstlersozialversicherungsfondsgesetz alt vs. Künstlersozialversicherungsfondsgesetz neu. Wo ist der Unterschied?

Jahr aus, Jahr ein haben KünstlerInnen und ihre Interessenvertretungen Probleme und absehbare Desaster im Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF) aufgezeigt. Zum Amtsantritt hat sich Kunstministerin Claudia Schmied (SPÖ) dieser Kritik angeschlossen und von einer untragbaren Situation gesprochen. Seither ist ein Jahr vergangen und die Meinung der Ministerin längst eine andere. Eine Gesetzesnovelle wird es dennoch geben. Nur was ist davon zu erwarten?

Auslöser für die Novelle war, dass nach einer umfassenden Kontrollaktion des KSVF (der seit 2001 Zuschüsse zum Pensionsversicherungsbeitrag an pflichtversicherte selbständig erwerbstätige KünstlerInnen leistet) bis zu 1500 KünstlerInnen jährlich ihre bereits erhaltenen Zuschüsse wieder zurück bezahlen sollten: insgesamt 4,5 Millionen Euro für die Jahre 2001 bis 2005. Grund für das Dilemma: Etwa ein Drittel der Betroffenen hatte zu viel, zwei Drittel jedoch zu wenig verdient. Also: Zuschussvoraussetzung nicht erfüllt! Wer mit der künstlerischen Tätigkeit nicht ausreichend Gewinn erwirtschaftet, soll keine Förderung der sozialen Absicherung erhalten bzw. bezogene Zuschüsse zurückerstatten. So steht es im Gesetz. Dabei ist gleichgültig, welche Gründe zum Nicht-Erreichen der Mindesteinkommensgrenze geführt haben (Krankheit, Betreuungspflichten, Arbeitsverbot in Mutterschutzzeiten, Auslandsaufenthalte, geldintensive Investitionen in die künstlerische Arbeit, etc.).

Dass dies die Grundidee einer Förderung der sozialen Absicherung von prekär Beschäftigten ad absurdum führt, liegt auf der Hand. Nicht nur die Koppelung des Zuschusses an ein künstlerisches Mindesteinkommen widerspricht jedem sozialen Gedanken. Als Draufgabe auch noch Zuschüsse zurückzufordern, verschärft die prekäre Lage von gerade denjenigen, die größtenteils ohnehin schon wirtschaftlich miese Jahre zu verbuchen hatten. So einsichtig war auch die Kunstministerin zum Jahresbeginn 2007 und sprach sich – in Kontinuität der SPÖ-Position aus Oppositionstagen – für einen Rückzahlungsstopp und eine Abschaffung der künstlerischen Mindesteinkommensgrenze als Zuschussvoraussetzung aus.

Danach Schweigen, gelegentlich unterbrochen von hektischen Arbeitsvorhaben, weil die Novelle nun ganz schnell umgesetzt werden müsse. Von einer Abschaffung der Mindesteinkommensgrenze war sehr rasch keine Rede mehr. Warum? Das sei aus juristischen Gründen nicht möglich. Warum? Das wäre verfassungsrechtlich problematisch. Warum? Darauf gab es niemals Antwort. Dass diese Behauptung nichts weiter als ein vorgeschobenes Argument vor dem politischen Unwillen der Regierungsparteien ist, konnte der Kulturrat Österreich zuletzt mit einem Rechtsgutachten des Verfassungsexperten Theo Öhlinger untermauern. Öhlinger hält unmissverständlich fest, dass es dem Gesetzgeber aus verfassungsrechtlicher Sicht zweifellos gestattet wäre, das Erfordernis des Mindesteinkommens im KSVF-Gesetz zu streichen.

Dieser Gesetzgeber will aber weder Ausschlussmechanismen reduzieren, noch Zuschüsse erweitern (auf Kranken- und Unfallversicherung; sowie ggf. Arbeitslosenversicherung ab 2009), noch den EinzahlerInnenkreis ausbauen, noch überhaupt irgendwie grundsätzlich an den engen Grenzen dieses Zuschusssystems rütteln. Auch in Zukunft soll ein Mindesteinkommen aus künstlerischer Tätigkeit Zuschussvoraussetzung sein. Damit bleibt der größte Kritikpunkt ignoriert und das alte Elitedenken von SchwarzBlau auch unter der SP-Ministerin Ton angebend. Überhaupt trägt die Gesetzes-Novelle unübersehbar die Handschrift der ÖVP. Schon die Sprachregelung im Hause Schmied, wo plötzlich von Weiterentwicklung und nicht mehr Reparatur des KSVF-Gesetzes die Rede war, zeigt, wem hier Honig ums Maul geschmiert wird: dem Koalitionspartner, und dieser heißt im konkreten Fall Franz Morak -Kultursprecher der ÖVP und stolzer Verfechter des unter ihm als Kunststaatssekretär eingerichteten KSVF.

Aber dennoch: KünstlerInnen werden von dieser Reform profitieren. Nur längst nicht alle. Und andere nur gelegentlich. Es wird diese und jene Ausnahmeregelungen geben, um auch bei Nicht-Erreichen des geforderten künstlerischen Mindesteinkommens den Zuschuss beziehen zu dürfen. Und wenn diese Ausnahmen nicht greifen, so sind ein paar weitere Ausnahmen vorgesehen, die zumindest (fünf Mal im Leben) helfen sollen, einer Rückzahlung zu entkommen. Genau geregelt ist dies allerdings nicht im Gesetz. Die Entscheidung liegt letztlich im Ermessen des Fonds nach Einzelfallbewertung.

Fazit: Um Rückzahlungsforderungen zu reduzieren, wird dieses Zuschusssystem verkompliziert. Wer den Überblick behält, kann profitieren. Ungewissheit jedoch bleibt. Alles in allem, eine vergebene Chance, die Probleme im KSVF grundsätzlich zu lösen.


Der Kulturrat veranstaltet von 4.-6.3.08 das Symposium „State of the Art - Arbeit in Kunst, Kultur und Medien“ an der Akademie der bildenden Künste in Wien.

online seit 15.02.2008 14:48:33 (Printausgabe 40)
autorIn und feedback : Daniela Koweindl


Links zum Artikel:
www.kulturrat.atAusführliche Info



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