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  Hauptsache Arbeit

Welche Qualität hat die angekündigte Vollbeschäftigung?

„Wir nähern uns weiter dem Ziel der Vollbeschäftigung“ jubelmeldete Österreichs Wirtschafts- und Arbeitsminister Bartenstein zu Jahresbeginn in den Äther und verwies auf den stärksten Rückgang an Arbeitsuchenden seit 2000. „Wer jetzt keinen Job hat, ist selber schuld“ sekundierte das Nachrichtenmagazin Profil. Trotz konjunkturbedingt eindrücklicher Arbeitsmarktzahlen wollte sich allgemeines Wonnegefühl nicht so recht einstellen. Die implizite Gleichung Vollbeschäftigung=alles ok scheint auf die aktuellen Lebensrealitäten breiter gesellschaftlicher Gruppen denkbar schlecht zu passen.

Was heißt Vollbeschäftigung?

Das hat nicht nur damit zu tun, dass „Vollbeschäftigung“ als eine Arbeitslosenquote von unter 4% definiert wird, noch dazu gemäß der eher beschönigenden Zählungsmethode der EU. Auch nicht nur damit, dass wie immer mit allen Tricks daran gearbeitet wird, Arbeitslose mit Sanktionen, Schulungen etc. aus der Statistik rauszuretouschieren und somit die Arbeitslosigkeit unterschätzt wird.

Es hat auch damit zu tun, dass diese „Vollbeschäftigung“ weniger als je zuvor bedeutet, dass alle, die Lohnarbeit haben, damit ein halbwegs sicheres Leben finanzieren können, wie die Arbeitsforscherin Ines Hofbauer betont. Rund ein Drittel der Lohnarbeitenden in Österreich hat ihren Job kürzer als ein Jahr, und muss dann wechseln oder aufs Arbeitsamt. Teilzeitarbeit ist verbreitet. Junge, Alte und MigrantInnen haben besonders schlechte Karten im Jobkarussell, was sich an besonders hohen Arbeitslosenquoten dieser Gruppen zeigt. Und schließlich ist Prekarisierung keineswegs ein Randphänomen atypisch Beschäftigter und Scheinselbständiger, sondern ins Zentrum der „Normalarbeitsverhältnisse“ vorgedrungen. Die Einkommensschere zwischen den Berufsgruppen geht immer weiter auseinander, hat Christa Schlager vom Beirat für gesellschafts-, wirtschafts- und umweltpolitische Alternativen (BEIGEWUM) analysiert. In den sich ausweitenden unteren Einkommensbereichen, wo insbesondere Frauen und MigrantInnen arbeiten, können die Gewerkschaften offenbar keine Löhne aushandeln, die zum Leben reichen. In den Genuss von Lohnsteigerungen kommen die Niedrigeinkommen in den letzten Jahren de facto überhaupt nicht mehr. Die Regierung hat zwar die Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen als Möglichkeit andiskutiert, aber den Sozialpartnern erst mal den Ball zurückgespielt, langsam untereinander weiter an Verhandlungslösungen zu arbeiten.

Arbeit? Los!

Eiliger hatte es die Regierung hingegen mit neuen Regelungen für die Arbeitslosen. Überfallsartig wurde im Dezember eine Neufassung des Arbeitslosenversicherungsgesetz beschlossen. Weitgehend ohne mediales Echo, sorgt die Novelle unter Betroffenen für Aufregung. Das wirtschaftspolitische Motto „Arbeit über alles“, egal welcher Qualität und zu welchem Lohn, wird hier unterstrichen, nicht zuletzt um so die Erfolgsbilanz „geringe Arbeitslosenquote“ abzusichern und Kosten zu sparen (die Arbeitslosenversicherungskassa war letztes Jahr 387 Millionen im Minus).

Dass die Neuerung vorsieht, freie DienstnehmerInnen und Selbständige in die Arbeitslosenversicherung einzubeziehen, stand bei der Präsentation als Erfolgsmeldung im Vordergrund. Um diese Zunahme an sozialer Sicherheit in ein „ausgewogenes“ Paket zu integrieren, wurden allerdings zur Begleitung die Daumenschrauben für die AMS-Kundschaft weiter angezogen. Wer nicht bereit ist, sich den ungemütlichen Bedingungen des Arbeitsmarkts unterzuordnen oder ihnen nicht genügt, wird immer härter drangsaliert. Eine neue Eskalationsstufe der Workfare-Orientierung in der Arbeitsmarktpolitik.

Das ist nichts grundsätzlich Neues. Seit Jahren wird die Behandlung von Arbeitslosengeld-Beziehenden Schritt für Schritt verschärft. Seit den 90er Jahren gibt es im Zuge der Ausgliederung des Arbeitsmarktservice (AMS) Prämien für AMS-MitarbeiterInnen, um die Arbeitslosenzahlen durch Vermittlung, Schulung, Sanktionen etc. zu senken. Die Verwaltungspraxis wird im Zuge dessen immer restriktiver, alle paar Jahre zieht der Gesetzgeber dann mit der rechtlichen Grundlage nach. In der ersten Reform unter Schwarz-Blau 2001 wurden Leistungen gekürzt, Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erschwert und verstärkte Kontrollen zur Überprüfung von Anspruchsberechtigungen gesetzt. Anfang 2005 wurden Zumutbarkeitsbestimmungen verschärft, also der Kreis von Arbeiten, die AMS-KundInnen aufnehmen müssen, wenn sie ihnen angeboten werden, erweitert.

I fought the law, but …

Das wurde nicht einfach so hingenommen. In den letzten Jahren hat sich die Zahl und Aktivität von Arbeitslosen-Initiativen erhöht. Die immer restriktivere Praxis des AMS haben sie mit Einsprüchen und gerichtlichen Klagen bekämpft, zum Teil mit Erfolg. Nun hat die Regierung eine Reihe gerichtlicher Erfolge beim Einklagen von Arbeitslosen-Rechten im Nachhinein ausgehebelt, indem sie vormals willkürliche AMS-Praktiken gesetzlich absegnet.

Viele Arbeitslose werden vom AMS in „Beschäftigungsmaßnahmen“ gesteckt, etwa in so genannte Sozialökonomische Betriebe. Diese Einrichtungen wurden in den 80er Jahren errichtet, um Menschen mit schwerwiegenden Gesundheitsproblemen die Reintegration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Heute werden alle möglichen Arbeitslosen in sozialökonomische Betriebe geschickt, oder auch zu Leiharbeitsfirmen. Wer in Zukunft solche Jobangebote ablehnt, wird mit einer Sperre des Arbeitslosengeldes bedroht. Arbeitslose müssen nun zu immer geringeren Löhnen Jobs annehmen, die ihren Qualifikationen immer weniger entsprechen. Wer länger in solchen Billigjobs verweilt, dessen Anspruchshöhe auf Arbeitslosengeld sinkt auch in der Folge. Verweigerung wird mit Sanktionen bedroht. Auch private Arbeitsvermittlungen, denen das AMS Menschen zur Vermittlung zuweist, können ab nun Sanktionen verhängen. Der Willkür-Faktor dürfte sich also erhöhen, und die Einspruchsmöglichkeit in der sich verlängernden Verantwortungskette weiter dezimieren. Die Verpflichtung des AMS, jede Zuweisung zu einer Schulungsmaßnahme zu begründen, wurde auch aufgeweicht.

Eineinhalb Stunden Anfahrtsweg gilt nun als zumutbar, selbst für Jobs mit sehr geringer Stundenanzahl. Nicht nur das macht insbesondere Arbeitslosen mit Betreuungspflichten für Kinder, Alte und Kranke das Leben schwerer. Arbeitslose müssen sich für die Zuweisung zu Jobs im Ausmaß von seit neuestem mindestens 20 Wochenstunden verfügbar halten. Nur noch für die Betreuung von Kleinkindern unter 10 Jahren gilt eine geringere Verfügbarkeits-Anforderung. Die viel beschworene Vereinbarkeit von Beruf und Familie kommt hier mächtig unter die Räder.

„Pfuschenden“ Arbeitslosen soll in Zukunft vier statt wie bisher zwei Wochen das Arbeitslosengeld entzogen werden. Und das, obwohl Arbeitslosengelder, die oft unter dem Existenzminimum liegen, wenig Alternativen zulassen, als sich um eine Aufbesserung zu bemühen.

Eine Neuregelung der Bestimmungen für den Erhalt eines Familienzuschlags schließt etwa MigrantInnen aus, die trotz abgelehntem Asylantrag aus humanitären Gründen im Land verbleiben können.

Für Alarmstimmung unter Datenschützern sorgt zudem die Bestimmung, eine Vielzahl von Daten, etwa über die Gesundheitszustand der Betroffenen, zu speichern – mit unklarem Zweck.

Endlich versichert?

Auch die Arbeitslosenversicherung für Selbständige hat ihre Tücken. Eine funktionierende Versicherung basiert darauf, dass die Versicherten eine ausgewogene Mischung aus Leuten mit geringem und hohem Risiko darstellen. Eine Pflichtversicherung für alle Betroffenen einer Berufsklasse ist folglich der optimale Risikoausgleich. Selbständige sollen sich aber laut neuem Gesetz in Zukunft aussuchen können, ob sie eine Arbeitslosenversicherung abschließen wollen, oder nicht. Das wird zur Folge haben, dass nur die ökonomisch Schwachen sich versichern lassen. Die ökonomisch Starken werden sich der Mitfinanzierung entziehen, und somit der Versicherungskassa ein permanentes Defizit bescheren. Nicht zuletzt dürfte die Einbeziehung in die Arbeitslosenversicherung auch dazu führen, dass scheinselbständige Arbeitsverhältnisse ihre Anstößigkeit verlieren und verstärkt Anstellungen ersetzen.

Im Begleittext wird die Gesetzesnovelle als wichtiger Schritt zur Umsetzung der österreichischen Konzeption von „Flexicurity“ hervorgehoben. Wo bleibt neben der hier abgesegneten Zwangsflexibilität dann eigentlich die Security? Bei der „Mindestsicherung“, diesem schon in der Ankündigung zweifelhaften Ding, heißt es nach wie vor „bitte warten“. Bis dahin bleibt Höhe und Bedingung der Auszahlung von (an sich im Fall einer späteren Jobaufnahme rückzahlbare!) Sozialhilfe Glücksache, je nachdem, in welchem Bundesland der/die Betroffene lebt.

Arbeitsloseninitiativen machten mit Demos gegen das neue Gesetz mobil. Nachdem jetzt der Gesetzgeber - davon relativ unbeeindruckt - gesprochen hat, heißt es jetzt wieder: zurück zum täglichen Kleinkrieg mit dem AMS-Apparat. Mit dem bevorstehenden Konjunktureinbruch wird es da ja bald wieder mehr Zulauf geben.


TERMINE:

Am 29.2.08 (Geburtstag von „San Precario“) plant die Gewerkschaft VIDA einen Aktionstag gegen Prekarisierung.

Der Kulturrat veranstaltet von 4.-6.3.08 das Symposium „State of the Art - Arbeit in Kunst, Kultur und Medien“ an der Akademie der bildenden Künste in Wien.

Ein Sonderheft der Zeitschrift Kurswechsel zum Thema „Prekarisierung und kritische Gesellschaftstheorie“ erscheint im Frühjahr 08.


online seit 28.02.2008 11:54:22
autorIn und feedback : Tommi Settergren


Links zum Artikel:
www.vida.at
www.kulturrat.at
www.kurswechsel.at



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