menueleiste1
home archiv suche messageboard abo hier gibts malmoe feedback alltag verdienen regieren widersprechen funktionieren tanzen erlebnispark
  Daumenschrauben für die Arbeitslosen

Ein neues Gesetz versetzt Arbeitslosen-Initiativen in Aufruhr. (+Terminhinweis)

Eine Neufassung des Arbeitslosenversicherungsgesetz ist in Ausarbeitung. Bislang ohne mediales Echo, sorgt die Neufassung unter Betroffenen für Aufregung. Dass die Novelle vorsieht, freie DienstnehmerInnen und Selbständige in die Arbeitslosenversicherung einzubeziehen, wird bei der Präsentation als Erfolgsmeldung sicherlich im Vordergrund stehen. Um diese Zunahme an sozialer Sicherheit in ein „ausgewogenes“ Paket zu integrieren, wurden zur Begleitung die Daumenschrauben für die AMS-Kundschaft ein wenig weiter angezogen.

Viele Arbeitslose werden vom AMS in „Beschäftigungsmaßnahmen“ gesteckt, etwa in so genannte Sozialökonomische Betriebe. Diese Einrichtungen wurden in den 80er Jahren errichtet, um Menschen mit schwerwiegenden Gesundheitsproblemen die Reintegration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Heute werden alle möglichen Arbeitslosen in sozialökonomische Betriebe geschickt, oder auch zu Leiharbeitsfirmen. Wer in Zukunft solche Jobangebote ablehnt, wird mit einer Sperre des Arbeitslosengeldes bedroht. Arbeitslose müssen nun zu immer geringeren Löhnen Jobs annehmen, die immer ferner von ihren Qualifikationen sind. Wer länger in solchen Billigjobs verweilt, dessen Anspruchshöhe auf Arbeitslosengeld sinkt auch in der Folge. Verweigerung wird mit Sanktionen bedroht. Auch private Arbeitsvermittlungen, denen das AMS Menschen zur Vermittlung zuweist, sollen nun Sanktionen verhängen können.

Bislang gab es Grenzen der Zumutbarkeit für die Anfahrtswege zur Arbeit (Zwei Stunden für eine Vollzeit- , eineinhalb Stunden für eine Teilzeitarbeit). Nun soll eine Vermittlung in Jobs auch mit längeren Wegzeiten bzw. lange Wegzeiten auch für Kurzarbeits-Jobs möglich werden.

Nicht nur das macht es insbesondere für Arbeitslose mit Betreuungspflichten für Kinder, Alte und Kranke schwieriger. Die gesetzlich vorgesehen Mindestverfügbarkeit von 20 Stunden pro Woche für Arbeitszuweisung macht Probleme. Nur noch für die Betreuung von Kleinkindern unter 6 Jahren (bisher: 12 Jahre) gilt eine geringere Verfügbarkeits-Anforderung. Die viel beschworene Vereinbarkeit von Beruf und Familie kommt hier mächtig unter die Räder.

„Pfuschenden“ Arbeitslosen soll in Zukunft vier statt wie bisher zwei Wochen das Arbeitslosengelde entzogen werden. Und das obwohl Arbeitslosengelder, die oft unter dem Existenzminimum liegen, wenig Alternativen zu lassen, als sich um eine Aufbesserung zu bemühen.

Viele Dinge sind nicht neu, sondern waren bereits geübte Praxis am AMS. Neu ist, dass sie mit dem neuen Gesetz auch legalisiert werden. Für Alarmstimmung unter Datenschützern sorgt zudem die Bestimmung, eine Vielzahl von Daten, etwa über die Gesundheitszustand der Betroffenen, zu speichern – mit unklarem Zweck.

Auch die Arbeitslosenversicherung für Selbständige hat ihre Tücken. Eine funktionierende Versicherung basiert darauf, dass die Versicherten eine ausgewogene Mischung aus Leuten mit geringem und hohem Risiko darstellen. Eine Pflichtversicherung für alle Betroffenen einer Berufsklasse ist folglich der optimale Risikoausgleich. Selbständige sollen sich aber laut Gesetzesentwurf in Zukunft aussuchen können, ob sie eine Arbeitslosenversicherung abschließen wollen, oder nicht. Das wird zur Folge haben, dass nur die ökonomisch Schwachen sich versichern lassen. Die ökonomisch Starken werden sich der Mitfinanzierung entziehen, und somit der Versicherungskassa ein permanentes Defizit bescheren.

Der Gesetzesentwurf wurde mit einer kurzen Begutachtungsfrist von 2 Wochen versehen, dennoch kamen einige kritische Stellungnahmen, die zum Teil zu Abänderungen im überarbeiteten Entwurf führten. Arbeitsloseninitiativen machen gegen die Vorlage mobil. So gab es am 27.11. um 15h vor dem Parlament eine Kundgebung.

Am 6. Dezember soll das Gesetz nun beschlossen werden.

Dagegen ist eine Protestkundgebung angekündigt: Am Donnerstag, 6.12.2007, 10 Uhr, vor dem AMS Redergasse 1, 1050 Wien (U4 Pilgramgasse - Hinterausgang, 14a, 12a + 59a Bezirksamt Margareten).

online seit 26.11.2007 15:10:26
autorIn und feedback : verdienen


Links zum Artikel:
www.parlinkom.gv.at
www.gewerkschaftsplattform.org
www.arbeitslosennetz.org
www.amsandstrand.com
chefduzen.at



Wär’ ich nicht arm, wärst du nicht reich

Vermögen entzieht sich gern, auch der Analyse
[03.07.2008,Martin Schürz]


Extern – Intern

Zur Situation der Uni-Lehrbeauftragten
[27.05.2008,Eva Blimlinger]


Bank hält Hof

Ist eine Uni-Vorlesung gekauft?
[24.04.2008]


die nächsten 3 Einträge ...
 
menueleiste2
impressum kontakt about malmoe newsletter links mediadaten