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Sicher ohne Arbeit

Aktivierung und Zwang im österreichischen Sozialstaat

„Die Wurzel der Initiative liegt in der Entschlusskraft, dem Unternehmungsgeist und der Fähigkeit aus eigenem Antrieb zu handeln.“ Das wichtigste ist es, ein Ziel vor Augen zu haben, und Schritte zu setzen, um dieses Ziel zu erreichen! Denn wollen wir, dass es uns so ergeht wie dem Huhn aus der folgenden lustigen Geschichte? Ein Huhn sitzt bis zum Hals in der Scheiße und ruft: „Hilfe, ich sitz in der Scheiße! Hilfe! Was soll ich nur tun?“ Kommt ein Esel vorbei: „Na schau an, das arme Huhn - so tief sitzt’s drinnen in dem Scheißhaufen, ojemine. Wie könnt man dem bloß helfen?“ Geht kopfschüttelnd weiter. Kommt ein Schaf, spricht dieselben Worte, geht auch weiter. Kommt ein Ochs und fragt das Huhn: „Wieso bewegst dich nicht und kletterst einfach raus aus dem Scheißhaufen?“ Sagt das Huhn: „Wenn’s doch so schön warm hier drinnen ist!“

Was soll uns diese Geschichte vermitteln, die in einem Job-Coaching bzw. Intensitäts-Arbeitsvermittlungskurs erzählt wurde? Arbeitslose stinken (im Scheißhaufen). Arbeitslose sind faul und unbeweglich. Arbeitslose jammern ständig. Arbeitslose sind feige. Arbeitslose ergreifen keine Initiative und sind unfähig, aus eigenem Antrieb zu handeln. Und Arbeitslose haben’s schön gemütlich warm.

Aktivierung und Zwang

Job Coaching Kurse sind Teil der Aktivierungsprogramme des AMS. Sie erfüllen nicht nur den Zweck, Statistiken zu „verschönern“, denn Arbeitslose, die in Maßnahmen des AMS stecken, gelten nicht als arbeitslos. In ihnen wird Arbeitslosen vermittelt, wie sie sich bewerben, wo sie Jobs zumindest suchen - wenn schon nicht finden - können, und vor allem werden ihnen für das Erwerbsleben notwendige Sekundärtugenden wie Pünktlichkeit, Zielorientierung und Regelmäßigkeit beigebracht. Bei den Kursen geht es nicht um die Vermittlung beruflicher Qualifikation, sondern um die Indoktrination marktkonformer Weltanschauungen. Arbeitssuchende sollen dazu gebracht werden, jedes Kriterium für die Arbeitsplatzwahl, jeden Anspruch auf angemessene Arbeitsbedingungen, jeden Wunsch nach einem bestimmten Arbeitsplatz aufzugeben und dem Credo beizupflichten: jeder Arbeitsplatz, sei er auch ungeeignet, schlecht bezahlt oder weit vom Wohnort entfernt, wäre besser als keiner. Er/sie wird für die Organisation seines/ihres Schicksals oder seines/ihres Arbeitsplatzes selbst verantwortlich gemacht.

Arbeitslosigkeit sei auf individueller Ebene zu bekämpfen, auch wenn Statistiken auf ein strukturelles Problem schließen lassen: Im Jahr 2005 kamen im Schnitt 11 Arbeitslose auf eine offene Stelle. Die Absicherung von Arbeitslosen wird nun nicht mehr nur davon abhängig gemacht, ob sie für einen bestimmten Zeitraum die notwendigen Versicherungszahlungen [1] geleistet haben, sondern auch davon, dass sie bereit sind, für jede Arbeit zur Verfügung zu stehen.

Das Ende des Goldenen Zeitalters

Es ist festzustellen, dass sowohl die Anzahl der vorgemerkten Arbeitslosen als auch die Anzahl der BezieherInnen von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung seit den 80er Jahren kontinuierlich ansteigen: 1980 waren im Durchschnitt 53.200 Personen als arbeitslos registriert, im Jahr 2004 waren es 253.400. Interessant ist die unterschiedliche Entwicklung der Zahl der BezieherInnen von Arbeitslosengeld (ALG) und Notstandshilfe (NH) [2]. Der rasantere Anstieg der NotstandshilfebezieherInnen ist ein Symptom für „strukturelle Arbeitslosigkeit“. Das heißt, eine immer größer werdende Anzahl von Personen ist nicht vorübergehend arbeitslos, sondern verweilt länger als 6 Monate in Arbeitslosigkeit (Langzeitarbeitslosigkeit). Mit dem Ende der Vollbeschäftigungssituation bis Anfang der 80er Jahre und dem Anstieg der Arbeitslosigkeit auf mittlerweile 7,3 % (2005) ging ein steigender Aufwand in der Arbeitslosenversicherung einher. Die steigenden Ausgaben für Leistungen aus der Sozialversicherung wurden weniger unter diesem Gesichtspunkt betrachtet als vielmehr unter der Prämisse, das Arbeitslosengeld sei zu hoch bzw. zu leicht zu bekommen. Im Einklang mit vielen anderen europäischen Staaten und in eifriger Nachahmung des „amerikanischen Modells“, Eigenverantwortung anstelle des Versorgungsprinzips des Staates walten zu lassen, wurden seit 1½ Jahrzehnten Maßnahmen gesetzt, die die Situation von Arbeitslosen verschlechterten und sie als „SozialschmarotzerInnen“ diskreditieren. Den Arbeitslosen wurde zunehmend unterstellt, Sozialleistungen missbräuchlich in Anspruch zu nehmen aufgrund „systembedingter Anreize zu freiwilliger Arbeitslosigkeit“. Deshalb wurde die Forderung nach verschärfter Handhabung der Zumutbarkeitsbestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes immer lauter. Der Generalsekretär der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft Stummvoll meinte bereits 1991, es gäbe „zu viele Anreize im System, sich freiwillig für die Arbeitslosigkeit und gegen ein normales Beschäftigungsverhältnis zu entscheiden.“ In dieser Logik naheliegend ist die Forderung nach Zwangsvermittlung von Arbeitslosen, die der Sozialsprecher der ÖVP Feuerstein 1991 formulierte: „Es ist wichtig, dass der Arbeitssuchende, der Arbeitslose unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Arbeitsplatz, der ihm angeboten wird, annehmen muss. Wenn wir nicht zu diesem ‚Muss‘ beim Arbeitslosen kommen, dann werden wir die Probleme am Arbeitsmarkt sicherlich nicht endgültig lösen können.“

Vom Sparpaket zum Kombilohn

Eine restriktivere Ausrichtung der Arbeitslosenversicherungspolitik zeigte sich schon zu Beginn der 90er Jahre in Novellierungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes sowie in der Beschäftigungssicherungsnovellierung, Mitte der 90er Jahre in den so genannten „Sparpaketen“ und „Strukturanpassungsgesetzen“ und setzte sich nach dem Regierungswechsel im Jahr 2000 fort. Im Regierungsprogramm der FPÖVP-Regierung wurde die „Überprüfung bei den Sozial- und Familientransfers sowie beim Leistungsrecht im Hinblick auf Treffsicherheit, Angemessenheit, Zielgenauigkeit und Missbrauchssicherheit“ sowie „Maßnahmen zur Beseitigung von Missbrauch im Bereich der Arbeitslosenversicherung und der Notstandshilfe“ angekündigt. Einerseits waren Arbeitslose mit Leistungsanspruch durch Leistungskürzungen (Reduzierung des Niveaus der Notstandshilfe von 95% auf 92% des Arbeitslosengeldes, Reduktion der Nettoersatzrate des Arbeitslosengeldes, Deckelung der Familienzuschläge, Ausweitung der Anwartschaftszeiten, Anhebung der Beitrags- und Versicherungsmonate bei vorzeitiger Alterspension, Anrechnung der Einkünfte der Ehe- und LebenspartnerInnen beim Bezug der NH, Ausdehnung der Bemessungsgrundlage für die Berechnungen von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung etc.) betroffen [3]. Andererseits wurde der Druck auf die Arbeitslosen durch sanktionierbare Auflagen wie verpflichtendes Vorsprechen beim Arbeitsamt in festgesetzten Abständen, Sperre des Arbeitslosengeldes für vier Wochen bei Selbstauflösung des Dienstverhältnisses oder durch Rückzahlung des Arbeitslosengeldes sowie Sperre desselben bei Nachweis von Schwarzarbeit erhöht.

Ein weiterer arbeitsmarktpolitischer „Reformschritt“ trat am 1.2.2006 in Kraft: im Kombilohnmodell werden Arbeitsverhältnisse aus AMS Mitteln subventioniert. Die Höhe der Beihilfe für ArbeitnehmerInnen beträgt max. 50% des zuletzt bezogenen ALG/NH, insgesamt darf das Einkommen des/der zukünftigen Arbeitnehmers/in, der/die unter 25 oder über 45 Jahre sein muss, 1.000 Euro brutto nicht übersteigen. De facto wird das vorgeschlagene Modell wahrscheinlich nur wenige Arbeitssuchende betreffen, die den Job ohnehin angenommen hätten und nun ein paar Euro mehr bekommen. Prinzipiell problematisch ist das Kombilohnmodell allerdings, da Arbeitsverhältnisse, die bei einem höheren Lohnniveau nicht marktfähig sind, subventioniert werden. Das Ziel ist es, „Arbeitsanreize“ in Niedriglohnbranchen oder für Teilzeitbeschäftigung zu erhöhen und zur „Annahme einer Beschäftigung zu motivieren“. War es nicht einmal Ziel der Sozialversicherung, ArbeitnehmerInnen das Recht und die Möglichkeit einzuräumen, Arbeit genau aus diesem Grund - der zu geringen Entlohnung - ausschlagen zu können?

Sanktionierung von Arbeitsunwillen

Sozialleistungen und aktive Arbeitssuche, die sich beispielsweise in der Verpflichtung zur Eigeninitiative bei Arbeitsplatzsuche manifestiert, werden gekoppelt, um den existentiellen Druck auf Arbeitslose zu erhöhen, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung so kurz als möglich in Anspruch zu nehmen. Damit einher gehen die Erweiterung der Sanktionsmöglichkeiten und die Exekutierung von vermehrten Sanktionen durch verschärfte Auslegung der Gesetze. Folgende Sanktionen werden gegen Arbeitslosengeld- und NotstandshilfebezieherInnen exekutiert: Ablehnung bzw. Einstellung mangels Arbeitswilligkeit, Sanktionen wegen Verweigerung/Vereitelung der Arbeitsaufnahme, Sperre wegen Lösung eines Dienstverhältnisses, Einstellung mangels Kontrollversäumnis, Ablehnung mangels Verfügbarkeit.

Von 1995 bis 2004 erhöhte sich die Zahl der sanktionierten Fälle von jährlich 45.079 auf 81.794. Diese Zahlen sind in Relation zu setzen mit der Entwicklung des Bestands an Notstandshilfe- und ArbeitslosengeldbezieherInnen. Ich möchte anhand des (zahlenmäßig) wichtigsten Grundes für die Einstellung von Lohnersatzleistungen („Versäumen der Kontrollmeldung“) nachzeichnen, wie viele BezieherInnen von dieser Sanktion betroffen waren und sind: Im Jahr 1993 bezogen durchschnittlich 201.183 Personen ALG oder NH. Für 6.273, also 3,1% der BezieherInnen führte die Kontrollversäumnis zu einer Einstellung des Bezugs. Bis 2004 stieg sowohl die Anzahl der Sanktionen als auch der Anteil der Sanktionierten am Gesamtbestand der BezieherInnen auf 16,5% (36.926 sanktionierte Fälle von 222.923 Arbeitslosen). Auch die Ablehnung von Beschäftigungsangeboten kann zur Einstellung des ALG oder NH-Bezugs für sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen führen. Im Bundesländervergleich ist hierbei auffällig, dass in Wien die BeraterInnen offensichtlich härter durchgreifen bzw. die Arbeitslosen bezüglich der Beschäftigungsangebote wählerischer sind: von 2002 auf 2004 verfünffachte sich die Zahl der Sanktionen aus diesem Grund (von 605 auf 3.108 Fälle).

Interessant wird auch die Entwicklung der Sanktionen wegen „Arbeitsunwilligkeit“. Bis dato sind nur sehr wenige Arbeitslose davon betroffen. Nach Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmung durch die Aufweichung des Berufsschutzes [4] (gilt nur noch während der ersten 100 Tage des Arbeitslosengeldbezugs anstelle des gesamten Arbeitslosengeldbezugs) sowie die Ausweitung der Wegzeit zur Arbeit (bis zu 2 Stunden bei einer Vollbeschäftigung gelten als zumutbar) könnte es auch hier in Zukunft zu einer Erhöhung der Sanktionsfälle kommen. In diesen Fällen sind es im speziellen Frauen, deren Mobilität durch Kinderbetreuung eingeschränkt sein kann und denen trotz Unvereinbarkeit der Kinderbetreuung mit den Anforderungen des Arbeitgebers das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe gestrichen werden kann. Ein anderer Aspekt ist ein ökonomischer: nämlich, dass der Druck auf die Löhne steigt, wenn Arbeitslose bei Drohung des Entzugs ihrer ihnen rechtmäßig zustehenden Versicherungsleistung gezwungen werden, jede Beschäftigung anzunehmen. Um den drohenden Repressalien nicht ausgesetzt zu sein, sind Arbeitssuchende umso mehr bereit, schlechte Arbeitsbedingungen, fehlende Mitbestimmung und Lohnsenkungen zu akzeptieren.

Lieber ohne Arbeit

Ist es da nicht besser, im gemütlichen Scheißhaufen zu bleiben und die Arbeit die anderen machen zu lassen? Neidvoll wird auf die geschielt, die es sich in der Arbeitslosigkeit „einrichten“ könnten. Hier wird ein „moralisches Risiko“ wegen des Leistungsmissbrauchs, jedoch vielmehr wegen des Gewinns an (bezahlter) Freizeit geortet. Wenn die Arbeitslosenleistungen also „zu hoch“ sind, wird mit zuwenig Nachdruck eine Stelle gesucht und das Leistungssystem als arbeitsfeindlich eingestuft. Hierin verbergen sich für eine arbeitsfetischistische Gemeinschaft gefährliche Potenziale: „Freie Zeit könnte Gedanken an das Wesen entfremdeter Arbeit aufkommen lassen, könnte Widerständiges entstehen lassen. Wenn die Vorstellung wächst auch ohne Lohnarbeit und Berufsbindung klar zu kommen, dann muss aus herrschender Sicht entgegengesteuert werden“, so die Sozialwissenschafterin Christa Sonnenfeld.




Anmerkungen
[1] Beachtenswert ist dabei, dass das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe weiterhin Leistungen aus einem Versicherungsanspruch heraus bleiben und größtenteils aus den Beiträgen der ArbeitnehmerInnen finanziert werden. ArbeitnehmerInnen sorgen selbst vor, um im Versicherungsfall Arbeitslosigkeit auf eine Leistung zurückgreifen zu können.
[2] NH wird im Anschluss an das ALG gewährt, das in der Regel 6 Monate bis höchstens 12 Monate ausbezahlt wird.
[3] Dabei muss auch erwähnt werden, dass Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung grundsätzlich nicht valorisiert werden, also nicht wie Löhne oder Pensionen jährlich um die Inflationsrate erhöht werden.
[4] „Auflösung ‚beschäftigungshemmender‘ Regulierungen und ‚Erhöhung der Vermittlungseffektivität‘ durch ‚mehr Durchlässigkeit bei den Berufsbildern‘“ lautet die Formulierung im Regierungsprogramm von ÖVP und FPÖ. Damit die Chancen am Arbeitsmarkt erhöht werden können, kann auch eine „notwendige Dequalifikation“ in Kauf genommen werden.




online seit 18.04.2006 13:34:06 (Printausgabe 31)
autorIn und feedback : Bettina Haidinger




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