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Das neue "Gastarbeiter"-Regime Arbeitsmigration, Auslandsüberweisungen, Entwicklungshilfe und wie das alles zusammenhängen soll. Während in innenpolitischen Debatten das Thema Migration beinahe ausschließlich als Objekt restriktiver und diskriminierender Politik verhandelt wird, gehen die Überlegungen in den Foren internationaler Governance derzeit von der Notwendigkeit verstärkter Zuwanderung von Arbeitskraft angesichts der Alterung der heimischen Bevölkerung im Norden aus, sowie der Organisation dieser Zuwanderung durch internationale Rahmenverträge. Dabei gewinnt in letzter Zeit eine neue Facette an Prominenz: Im Zuge der Untersuchungen über die Finanzierungsquellen von Terrorismus nach 9/11 sind die Behörden auf die enormen Beträge aufmerksam geworden, die weltweit von MigrantInnen in ihre Herkunftsländer geschickt werden. MigrantInnen überweisen bis zu 20% ihres Einkommens an ihre im Ursprungsland gebliebenen Familienmitglieder und tragen damit zum Teil beträchtlich zu deren Einkommen bei. Diese Summen werden nun zunehmend zum Gegenstand von politischen Überlegungen. Zwei Formen instrumentalisierender Hintergedanken lassen sich als Subtext aus einschlägigen Studien von Organisationen wie der Global Commission on International Migration und der Weltbank herauslesen: Zum einen erscheinen diskriminierende Praktiken im Inland gegenüber MigrantInnen entschuldbar. Auch wenn sie hier weniger kriegen als inländische KollegInnen, so ist das immer noch ein Vielfaches von dem, was sie zu Hause verdienen könnten, und sie erhalten damit ihre Familien. Der rücksichtslose Einsatz von zugewanderten Arbeitskräften für unangenehme Arbeiten und um die Lücken zu füllen, die die Alterung der angestammten Bevölkerung im Inland zu lassen verspricht, scheint angesichts dieser Perspektive auch für die Betroffenen von Vorteil. Dafür müsste freilich davon ausgegangen werden, dass MigrantInnen geistig vollständig an der ehemaligen Heimat orientiert sind und auch auf jeden Fall wieder dorthin zurückkehren – eine Annahme, die sich schon bei dem alten Gastarbeiter-Regime in Deutschland und Österreich der Nachkriegszeit als falsch herausstellte. Desweiteren werden die privaten Überweisungen von MigrantInnen an ihre Familie, die jährlich rund 1-200 Milliarden Euro ausmachen und zum Großteil in Länder des Südens gehen, zunehmend als Finanzierungsquelle für arme Staaten betrachtet. Ihre Gesamtsumme übersteigt die Summe der staatlichen Entwicklungshilfe aus dem Norden und ist für die Länder des Südens eine dringend benötigte Quelle von Devisen. Devisen werden gebraucht, denn das Sechsfache der offiziellen Entwicklungshilfe zahlen die Länder des Südens alljährlich allein an Zinsen und Tilgung für ihre rund 2.000 Milliarden Schulden im Norden. Der im Juli von den Industriestaaten beim G8 Gipfel vollmundig verkündete „historische Schuldenerlass“ von 40 Milliarden Dollar, der zentrale Schuldenkategorien wie Schulden bei Privatgläubigern oder bilaterale Staatsschulden überhaupt nicht erfasst, ist demgegenüber von vernachlässigbarer Größe. Die Überweisungserfordernisse der ausgewählten südlichen Länder werden dadurch nächstes Jahr um ganze 3 Promille verringert. Der Hinweis auf die Höhe der Überweisungen von aus dem Süden kommenden MigrantInnen könnte nun zunehmend herangezogen werden, um eine weitere Verringerung der Entwicklungshilfezahlungen zu rechtfertigen. Darüber hinaus könnten diese Überweisungen letztlich jene Ressourcen darstellen, auf die die Staaten des Südens zurückgreifen müssen, um ihre Schulden zu bedienen – bei jenen Staaten, in denen ihre MigrantInnen arbeiten. Summa summarum zeichnet sich nach einer Periode der Abschottungsrhetorik eine Rückkehr zum instrumentalistischen „Gastarbeiter“-Regime auf globaler Basis ab, wie es in Ländern wie Österreich und Deutschland bis in die 70er Jahre praktiziert wurde, mit dem neuen Aspekt einer Durchökonomisierung sämtlicher Facetten von der Arbeitsleistung bis zur Einkommensverwendung in einem globalen Kontext. online seit 01.12.2005 18:06:45 (Printausgabe 29) autorIn und feedback : Pinguin |
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