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Zur Plage ...

... der Wiener Charta: Ein weiterer unnötiger Wirbel der Meinungen

EINE CHARTA BEZEICHNET ALLGEMEIN EINE selbstverpflichtende Satzung. Selbstverpflichtend, weil sie die Unterzeichner_innen an Handlungsrichtlinien bindet; und eine Satzung deswegen, weil sie den Charakter eines ursprünglichen rechtsetzenden Aktes aufweist. Wenn wir nun einen Blick auf den Prozess werfen, der gegenwärtig unter dem Namen „Wiener Charta“ läuft, lassen sich einige Besonderheiten feststellen. Erstens ist es ein Prozess, der von oben initiiert ist und an dem die unten teilnehmen sollen. Zweitens ist es ein Prozess, der in anderen Bundesländern in Österreich schon längst in ähnlicher Form unter dem Namen „Integrationsleitbild“ gelaufen ist und dessen Ergebnisse, zumindest soweit es mir bekannt ist, in der Praxis nirgendwo von irgendeiner Relevanz waren. Drittens ist es ein Prozess, dessen Ergebnis niemanden zu irgendetwas verpflichtet, weil es sich um belanglose Empfehlungen handelt. Und wer empfiehlt da wem etwas? Die Antwort auf diese Frage zeigt die ganze Banalität dieses Vorhabens.

VIERTENS STELLT SICH DIE FRAGE, was dafür spricht, dass die zukünftigen Handlungen anders werden, nur weil da eine Liste von Empfehlungen vorliegt? Eigentlich gar nichts, wie die anderen Bundesländer vorexerzieren. Fünftens, die Idee, eine Charta „für alle“ zu machen, ist durchaus beachtenswert, aber wer kann den Erfordernissen eines solchen Prozesses entsprechen? Sicherlich nicht diejenigen, deren Interessen sich vor allen anderen in der Charta widerspiegeln sollen, weil sie in diversen sozialen, politischen, kulturellen, ökonomischen usw. Bereichen benachteiligt sind. Sechstens ist der dreistufige Gesamtprozess – die Erhebung der Initiationsfragestellungen, die Diskussionen in den geschlossenen Runden und die öffentliche, elektronisch geführte Diskussion – dazu verurteilt, in Oberflächlichkeiten abzudriften, solange nicht von Anfang an klar ist, was die Initiator_innen mit diesem Gesamtprozess erreichen wollen. Es wird nicht zu mehr kommen als zu dem, was es schon gibt, nämlich zur Verstärkung der schon vorherrschenden Meinungen, die durch diesen Prozess nur noch einmal aufgewirbelt werden.

SOMIT HANDELT ES SICH BEI DER CHARTA nicht um eine Satzung im Sinne einer das Gemeinwesen verpflichtenden Satzung, um Handlungsimperative, sondern um etwas anderes. Worum? Um den Versuch, die neuen Kleider des Kaisers der Öffentlichkeit zu präsentieren, obwohl alle schon wissen, dass er nackt ist und seine Macht nur dazu reicht, solche mittelmäßigen, weil schlecht dotierten Public-Relations-Aktionen zu setzen. Nicht die Inhalte stehen im Vordergrund der „Wiener Charta“, sondern die Inszenierung einer Stadtregierung, die mit ihrem Latein am Ende ist. Nachdem das „Interkulturelle Lernen“ zwangsweise zu Ende gebracht wurde, nachdem der Wiener Integrationsfonds abgedreht wurde, nachdem der Versuch, einen Migrant_innenbeirat zu installieren, gescheitert ist, nachdem die grünen Inszenierungen rund um einen Migrant_innengemeinderat dazu führten, dass ein paar Schriftstücke mit Forderungen mehr in den Archiven gelandet sind und nachdem die Wiener Integrationskonferenz gespalten und marginalisiert wurde, steht die Wiener Regierung vor dem Trümmerhaufen ihres Repräsentationsanspruches. Die Wiener Charta ist insofern nichts anderes als ein Versuch, diesem Schein einen glaubhafteren Anstrich zu verleihen, so etwas wie Frühjahrsputz, jetzt, wo bei den Grünen nur die Bundesgrünen zivilgesellschaftlich noch etwas zu behaupten haben.

online seit 01.06.2012 16:25:55 (Printausgabe 59)
autorIn und feedback : Ljubomir Bratić




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