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Nulldefizite per Verfassung? Der unheimliche Vormarsch der „Schuldenbremse“ in der EU Nach mehreren vergeblichen Versuchen, die Spekulation gegen EU-Mitgliedstaaten einzudämmen, breitete sich gegen Ende dieses Sommers unter den Regierenden ein Konsens aus, dass mittels Verfassungsänderungen ein deutliches und wirksames Signal zur Marktberuhigung gesetzt werden sollte: und zwar in Form der „Schuldenbremse“ nach deutschem Vorbild, sprich die bis Sommer 2012 zu erfolgende Aufnahme verfassungsmäßiger Verpflichtungen zu prinzipiell ausgeglichenen Staatshaushalten. Ein solches strukturelles Nulldefizit gibt es zwar bereits seit 2005 in Form sogenannter „mittelfristiger Haushaltsziele“ als europäische Vorgabe, doch nur Deutschland nahm es 2009 mit Übergangsfristen (Bund bis 2016, gesamtstaatlich bis 2020) in seine Verfassung auf – trotz zum Teil heftiger Kritik von ExpertInnen. So meint selbst der ehemalige CDU-Wirtschaftspolitiker und Wirtschaftsprofessor Ingolf Deubel, der an der Schuldenbremse „nicht ganz unmaßgeblich beteiligt war“, nunmehr selbstkritisch: „Aus heutiger Sicht würde ich dem Bund dringend von einer solch präzisen Festlegung auf ein so unpräzises Verfahren abraten“. Neben methodischen Einwänden sind es die potenziell negative konjunkturelle Wirkung (insbesondere in der Einführungsphase), ihre Tendenz zur „Investitionsbremse“ (da Investitionsprojekte kurzfristig am leichtesten zu verschieben/streichen sind) und ihre Einschränkung des politischen Gestaltungsspielraums, die sie zu einem höchst umstrittenen Instrument machen. Gegen jede Erfahrung Warum sich die Schuldenbremse trotzdem großer Beliebtheit erfreut, dürfte vor allem politstrategische Gründe haben. Sie „klingt gut“, ist trotz ihrer Komplexität einfach zu kommunizieren und passt ideal zur Interpretation, dass die Krisenschulden eigentlich fahrlässig verursacht worden sind bzw. Regierungen schon sparen könnten, wenn sie nur wirklich wollten. Der Politologe Stephen Gill sprach bereits vor der Krise vom festzustellenden Prinzip eines „neuen Konstitutionalismus des disziplinierenden Neoliberalismus“, der mittels verfassungsrechtlicher Festschreibungen Form und Inhalte der Wirtschaftspolitik dominiert. Da es dabei vor allem um die Durchsetzung spezifischer Interessen und nur bedingt um gesellschaftlich wohlfahrtssteigernde Politiken geht, stört es dann auch wenig, dass die empirischen Fakten gegen Steuerungsinstrumente wie etwa die Schuldenbremse sprechen. Ein paar Beispiele: (1) Die einzigen Eurozone-Mitgliedstaaten, die in den 00er-Jahren über mehrere Jahre die Vorgaben der deutschen Schuldenbremse erfüllt haben, sind – neben Finnland und Luxemburg – Irland und Spanien, also Staaten, die nun als Problemfälle gehandelt werden. (2) Wäre sie bereits 2007 in Kraft getreten, hätte auch Deutschland die Vorgaben der Schuldenbremse nicht einhalten bzw. die Konjunkturmaßnahmen nur schwer setzen können. (3) Entgegen der Aussage des deutschen Finanzministers, dass die zu hohe Staatsverschuldung eine der Hauptursachen der Krise gewesen sei, ist festzuhalten, dass der Schuldenstand in der Eurozone von ihrer Gründung 1999 bis zur Krise von 71,9 Prozent auf 66,1 Prozent des BIP gesunken ist (mit Deutschland und Frankreich als zwei der wenigen Ausnahmeländer mit steigender Staatsverschuldung). (4) Nicht „unverantwortliche Ausgabenpolitik“, sondern die Finanz- und Wirtschaftskrise reduzierte die Staatseinnahmen und machte kostspielige Bankenhilfs- und Konjunkturmaßnahmen notwendig. Der Anstieg der Staatsverschuldungsquote der Eurozone um etwa ein Drittel innerhalb von nur vier Jahren war eine Folge davon – nur diesen nicht kurzfristig in Kauf zu nehmen, wäre unverantwortlich gewesen. Allgemein berücksichtigt die Schuldenbremse den Zusammenhang zwischen wirtschaftlicher und budgetärer Entwicklung nur unzureichend. IWF-ExpertInnen schätzten zuletzt, dass im internationalen Durchschnitt ein Sparpaket im Ausmaß von einem Prozent der Wirtschaftsleistung diese um durchschnittlich mehr als 0,6 Prozent schwächt – was in Folge wiederum das Defizit um etwa 0,3 Prozent des BIP verschlechtert. Griechenland bestätigt unfreiwillig den engen Zusammenhang: Milliardenschwere Sparpakete lassen die Wirtschaft weiter schrumpfen (-7,3 Prozent von Juli 2010 bis Juni 2011), wodurch Steuereinnahmen wegbrechen (1. HJ 2011: -8,3 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum trotz Erhöhungen) und die Kosten für die Arbeitslosigkeit ansteigen (die Arbeitslosenquote 6/2011 stieg um fünf Prozentpunkte gegenüber 6/2010 auf 16,6 Prozent), was am Ende das Staatsdefizit neuerlich in die Höhe treibt. Auch eine Schuldenbremse in der Verfassung hätte daran nichts geändert. Das Bremsen-Domino beginnt Die Verankerung der Schuldenbremse in der spanischen und italienischen Verfassung im Eilverfahren sowie die Ankündigung von Frankreich, dies ebenfalls zu tun, sind daher als gefährliche Drohungen für Wohlstand, Beschäftigung und Stabilität in Europa zu verstehen. Diese drei Länder plus Deutschland umfassen bereits mehr als drei Viertel der Wirtschaftsleistung der Eurozone, sodass sich auch andere Länder von den dort zu erwartenden negativen Auswirkungen überambitionierter Sparanstrengungen kaum abkoppeln werden können. Überrascht hat hier insbesondere Spanien, wo erstmalig seit der Rückkehr zur Demokratie mit der Tradition, Verfassungsänderungen nur mit überwältigender Zustimmung zu beschließen, für die Schuldenbremse gebrochen wurde: Die Änderung erfolgte im Schnellverfahren innerhalb nur einer Woche gegen den Widerstand der kleineren Parteien, Gewerkschaften, sozialen Bewegungen und selbst von Teilen der regierenden SozialdemokratInnen. So sollte ein glaubwürdiges Signal an die Finanzmärkte gesendet werden, um so die steigende Zinsbelastung einzudämmen – was eine wichtige Grundvoraussetzung für die Stabilisierung der Staatsfinanzen darstellt. Die Hoffnung war jedoch vergeblich, denn sowohl am Tag des Beschlusses als auch am folgenden Handelstag stiegen die Zinsen für spanische Staatsanleihen erneut. Offensichtlich dürften hier die FinanzmarktakteurInnen eine realistischere Einschätzung haben als europäische Staatsspitzen. Ebenfalls anhand der Kursentwicklung von Staatsanleihen lässt sich ablesen, was tatsächlich zu einer kurzfristigen Krisenlösung notwendig wäre: ein „lender of last resort“, der im Notfall als Finanzier von Staaten einspringt, wenn private InvestorInnen ausfallen. Da für eine solche Funktion vierstellige Milliardenbeiträge notwendig sind, kommt – neben weitreichenden kollektiven Lösungen der europäischen Staaten, die jedoch politisch derzeit kaum durchsetzbar scheinen – nur die Europäische Zentralbank in Frage. Immer wenn sie mittels Schuldenkauf intervenierte, sanken die (Sekundärmarkt-)Zinsen der Krisenländer sehr rasch. Zusätzlich bedarf es mittelfristig einer Reduktion der Krisenanfälligkeit durch eine gleichere Verteilung der Einkommen, eine effektive Finanzmarktregulierung sowie eine deutliche Konsolidierung der Staatsfinanzen (ohne Schuldenbremse). Letzteres kann aber nicht durch möglichst radikales Sparen, sondern nur durch einen Mix aus höheren Steuereinnahmen und einer sanften mittelfristigen Beschränkung des Ausgabenwachstums gelingen. Dabei gilt es die Belastung vor allem auf die Wohlhabendsten zu konzentrieren, die ansonsten – zugespitzt formuliert – dieses Geld ohnehin den Staaten geben (sprich gegen hohe Zinsen verborgen) oder auf den Finanzmärkten spekulieren, anstatt es für ihren wirtschaftsfördernden Konsum auszugeben. Das spricht für die möglichst europaweite Einführung bzw. Erhöhung von Finanztransaktions-, Kapitalertrags-, Spitzeneinkommens-, Vermögens-, Erbschafts- und Schenkungssteuer(sätze)n sowie für einen Abbau der direkten und indirekten Förderungen privater Pensionsvorsorge, wie es beispielsweise weite Teile der europäischen Gewerkschaftsbewegung, NGOs und manche WirtschaftsexpertInnen fordern. Der Zusammenhang zwischen hohen Staatseinnahmen und soliden Staatsfinanzen ist kein zufälliger und wird anhand der Fallbeispiele Schweden oder Finnland (bzw. umgekehrt Irland oder die USA) kontinuierlich bestätigt, die international besonders hohe Steuer- und Abgabenquoten bei gleichzeitig besonders niedriger Staatsverschuldung – und z. T. sogar Budgetüberschüsse – zu verzeichnen haben. Ein weiterer positiver Nebeneffekt solcher Steuern: Die moralisch richtige Beteiligung des Privatsektors bei der Entschuldung kann so – allerdings ohne problematische Nebenwirkungen wie bei echten Schuldenschnitten (neue Bankenkrise und höhere Zinsen auf die Staatsschulden aller Länder) – gewährleistet werden. online seit 23.11.2011 09:32:08 (Printausgabe 57) autorIn und feedback : Georg Feigl |
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No se puede descolonizar ... ... sin despatriarcalizar: Nichts ist sich ähnlicher als ein rechter und ein linker Sexist [07.04.2013,María Galindo (Mujeres Creando)] Schon wieder: Gutmenschen-Terror! Immer mehr Stimmen kritisieren linke politische Korrektheit als Opfermoral, die unsere Kultur beherrscht. Doch wer ist hier eigentlich an der Macht? [29.03.2013,Beat Weber] LGBT in Russland Der doppelte Druck der Norm [27.03.2013,Anna Shcherbakowa und Viktoria Saphontsewa] die vorigen 3 Einträge ... die nächsten 3 Einträge ... |
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