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  Körperbeherrschung

Ministerium in der Unterhose



Jahrelang verweigerte das österreichische Innenministerium (BMI) Transgenderpersonen die Ausstellung amtlicher Urkunden über den Wechsel des Geschlechts, solange sie sich nicht einer geschlechtsanpassenden Operation unterzogen. Zweimal urteilte der Verwaltungsgerichtshof und einmal sogar der Verfassungsgerichtshof gegen die entsprechenden Erlässe des BMI – nötig war nun offenbar die Hartnäckigkeit von Michaela P., die in den letzten vier Jahren die negativen Bescheide bekämpfte. Die letzte Klage, die sie eingereicht hatte, lautete auf Amtsmissbrauch, und so weit wollte es das Ministerium nicht kommen lassen. Michaela P. hat gewonnen – aber viel Geld und ihre Arbeitsstelle verloren. Ende März 2010 hatte sie den positiven Bescheid aus dem BMI bekommen, das nun offenbar die höchstrichterlichen Urteile zur Kenntnis genommen hat.

Bis dato war die Sehnsucht der innenministeriellen Beamtenschaft nach „Eindeutigkeit“ wohl stärker. Erst die chirurgische Entfernung von Hoden und Penis mache einen Mann zu einer Frau und die Entfernung von Gebärmutter und Eierstöcken eine Frau zu einem Mann. „Eine Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts“, so das BMI in einem seiner Bescheide an Michaela P., sei nur nach einem „operativen Eingriff möglich, da die äußeren Geschlechtsorgane eindeutig männlich sind“.
Nun ist plötzlich doch „die jahrelange Lebenspraxis überzeugend“, so das Ministerium.



online seit 16.06.2010 09:51:41 (Printausgabe 50)
autorIn und feedback : SylK


Links zum Artikel:
www.transx.at



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