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Fallensteller in Uniform Die Verfolgung von TierrechtsaktivistInnen gibt Einblick in staatliche Überwachungspraxen Unsere Gesellschaft ist kein monolithischer Block. Im menschlichen Zusammenleben gibt es eine Reihe von Konfliktfeldern und Auseinandersetzungen. Sei es die prinzipielle Frage nach der Verteilung des produzierten Reichtums zwischen Kapital und Arbeit, der Kampf um Gleichberechtigung von feministischer oder antirassistischer Seite, lokale BürgerInneninitiativen, Umwelt- und „Not-in-my-backyard“-Gruppen. Es gibt viele Gründe dagegen zu sein und dafür auf die sprichwörtlichen Barrikaden zu steigen. All diese Konflikte unterliegen einer gewissen Regulierung im Spannungsfeld der Ausübung legitimer BürgerInnenrechte und den Interessen privilegierter Gruppen und des Staates auf Selbsterhaltung. Eine schrittweise Veränderung dieser Regulationsform ist derzeit im Gange durch die rapide Aushöhlung demokratischer Grundrechte und vielfältige, technische Entwicklungen. Viel ist die Rede von Maßnahmen wie der Vorratsdatenspeicherung aller Handygespräche samt Geräte- und SIM-Kartennummern, Gesprächsdaten und Standorten, dem Aufbau international vernetzter Fingerabdrucks-, Biometrie- und DNA-Dateien, Email-Überwachung, großen und kleinem Lauschangriff, RFID-Chips für Reisepässe und Haustiere, kameraüberwachten Autobahnen, Stadtzentren, Bahnhöfen und Einkaufszentren. Paranoia: Die Angst im Kopf Es ist kein Wunder, dass bei all der Propaganda über terroristische und kriminelle Bedrohungen und deren vorgeblicher Bekämpfung immer mehr Menschen unter dem Krankheitsbild der Paranoia leiden. Der Psychologe Daniel Freeman präsentiert in seinem neuen Buch „Paranoia: The 21st-Century-Fear“ Studien, wonach bis zu 25% der Bevölkerungen in westlichen Industrienationen unter Paranoia leiden. Die Beschäftigung mit den staatlichen Methoden der Überwachung ist deshalb nicht nur für die TeilnehmerInnen diverser gesellschaftlicher Kämpfe essenziell, es ist schlichtweg eine Frage der mentalen Gesundheit über das tatsächliche Ausmaß der Überwachung bescheid zu wissen. Was würde sich dafür besser eignen als die Protokolle und Gutachten der Schnüffler und Denunzianten selbst? Eine seltene Möglichkeit hinter die Kulissen der Arbeit von Geheimdiensten wie dem Landesamt für Verfassungsschutz (LVT, früher Stapo), diversen Sonderkommissionen und nicht zuletzt EUROPOL zu blicken, bieten die nun zugänglichen Ermittlungsakten zum Verfahren nach § 278a gegen eine nicht existente „Kriminelle Vereinigung“ aus verschiedenen Tierschutzgruppen und deren Mitglieder. Auf der Lauer Bei den Ermittlungen, die über zwei Jahre liefen, wurden weder Kosten und Mühen gescheut. So konnte die im April 2007 gegründete Soko Pelztier 32 PolizistInnen vollzeitlich beschäftigen. Also drei PolizistInnen pro Angeklagten. Dazu kamen mehrere Sondereinheiten für Observation, Tatortteams und AbhörspezialistInnen. Auch beim Einsatz von Überwachungstechnik wurde nicht gespart: Alles, was derzeit so am Markt angeboten wird, wurde auch eingesetzt. Vom großen Lauschangriff mit Wanzen und Kameras, mehrjährigen Telefonüberwachungen, Peilsendern in KFZ bis zu Tatortsicherungen, die man sonst nur aus dem Fernsehen kennt. Kam es also zu einer Sachbeschädigung, wo ein Tierschutzmotiv vorliegen könnte, rückte am nächsten Tag die Soko Pelztier mit Spürhunden an und ließ den Tatort intensiv beschnüffeln. Weiters wurden verwertbare DNA-Spuren gesucht und die Mistkübel in der Nähe entleert, um vielleicht irgendwelche Tatwerkzeuge ausfindig zu machen. Öffentliche und private Kameras in der Umgebung wurden gesichtet, um Videobilder der TäterInnen zu bekommen. Weiters wurden Plakate zur ZeugInnensuche in der Nachbarschaft aufgehängt. Über fallweise vorliegende BekennerInnenschreiben wurden linguistische Gutachten erstellt, in einem Fall kam es zu einem Stimmvergleich der Angeklagten mit einem anonymen Interview aus dem Jahre 1998 für den TV-Sender Pro7. Damals nahmen TierschützerInnen zur Befreiung einiger Nerze Stellung. Bei einem „Go-In“ in einem Einkaufszentrum in Kagran wurden Parolen gegen den Pelzverkauf gerufen und Papierschnitzel verstreut. Auch in diesem Fall, wo keine Straftat vorlag, wurde intensiv ermittelt: jedes Mobiltelefon loggt mit Gerätenummer und SIM-Kartennummer je nach Standort in einer speziellen Funkzelle ein. Diese Daten müssen laut Gesetz vom Mobilfunkbetreiber mindestens sechs Monate gespeichert werden, um die Kontrolle der Bevölkerung zu ermöglichen. So kam die Polizei auf die Namen sämtlicher im Einkaufszentrum anwesenden Personen (zumindest jener, die ihr Handy dabei hatten). Diese wurden pauschal verdächtigt und wurden auf Kontakte zur Tierrechtsbewegung überprüft. Auch bei anderen Aktionen wurden die Daten der Funkzellen abgeglichen. Es wurden ganze Bewegungsprofile von einzelnen Angeklagten erstellt, SMS gesammelt und Gespräche protokolliert. All diese massiven Eingriffe in die Privatsphäre laufen aber nur unter dem Titel „kleiner Lauschangriff“. Dafür ist keine richterliche Genehmigung erforderlich. Für den „großen Lauschangriff“ wurde dann überhaupt mehrfach in eine Privatwohnung eingebrochen zum Behufe der Installation zweier Mikrofone und deren Wartung. Bei vier Wohnungen wurden die Eingänge mit versteckten Kameras gefilmt. Teures Lauschen Der Personalaufwand und die Kosten all dieser Maßnahmen sind gigantisch. So liegt dem Ermittlungsakt eine Rechnung über 13.459,56 € bei. Diese Summe überwies die Polizei an den Mobilfunkbetreiber A1 für die Abhörung von zwei Handynummern über den Zeitraum von einem Monat. Einige Nummern wurden eineinhalb Jahre abgehört. Kurz vor den Verhaftungen wurden insgesamt 16 Leute abgehört. Hier geht es also um Beträge im Millionen-Bereich. Um diesen Ermittlungsaufwand zu rechtfertigen wurden die Schadenssummen der einzelnen Delikte kontinuierlich erhöht. Soweit, dass es nun sogar zu einem Prozess einer Versicherungsfirma gegen die Firma Kleiderbauer kommt. Nach einer Buttersäureaktion gegen eine Filiale der wegen Pelzverkauf ins Gerede gekommenen Bekleidungskette in Graz wurde das Geschäft sechs Wochen geschlossen gehalten. Der Sachschaden und der angebliche Verdienstentgang summierten sich auf 500.000 €, was die Versicherung aber nicht nachvollziehen kann und wegen überhöhter Schadensangabe klagte. Trotz all dieser fragwürdigen und völlig überzogenen Ermittlungsmethoden konnte keine der insgesamt circa 40 vorgeworfenen Sachbeschädigungen einzelnen Personen zugeordnet werden. Aber individuelle Beweise sind im neuen „Sicherheits“- Paradigma der Polizei und Staatsanwaltschaft anscheinend nicht mehr notwendig. Die Angeklagten werden nun wegen versuchter Nötigung und schwerer ökonomischer Sabotage angeklagt. Die Beweisführung dahingehend: Hat ein Angeklagter am Handy viel über Tierschutzangelegenheiten geredet, ist das ein klarer Beweis für die Mitgliedschaft in der geheimnisvollen „Kriminellen Organisation“. Hat er/sie am Handy nichts über Tierschutz erwähnt, so ist das ebenfalls ein klarer Beweis: er/sie wurde gut geschult und ist daher ein Mitglied der „Organisation“. Diese Methoden kommen nicht aus der mittelalterlichen Inquisition, sondern wurden vermutlich durch die Zusammenarbeit und die Vernetzung des LVT über EUROPOL mit den Britischen Inlandsgeheimdiensten erarbeitet. Dort kam es vor kurzem unter ähnlichen juristischen Winkelzügen sogar zu einer Verurteilung von sieben Leuten zu vier bis elf (!) Jahren Haft. Die SHAC-7 haben eine Homepage betrieben und Pressearbeit zu einer Kampagne gegen eine Tierversuchsfirma namens Huntington Life Science gemacht. Einzelne Delikte musste ihnen die Polizei für eine Verurteilung dann keine mehr nachweisen. Dank einer breiten Solidaritätsbewegung und einem massiven öffentlichen Aufschrei wurden die zehn österreichischen TierschützerInnen Anfang September 2008 nach fast vier Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Ermittlungen gingen allerdings unvermindert weiter. So kam es auch nach den Entlassungen zu weiteren Hausdurchsuchungen, Vorladungen und Verhören. Beschlagnahmte Gegenstände wie Bücher, Kleidungsstücke, Datenträger und CDs, Werkzeuge, Farben und Lacke wurden mittlerweile zwar an die Angeklagten retourniert. Einige Computer, Handys, USB-Sticks, Aufkleber und Broschüren wurden allerdings weiter einbehalten. Das Damokles-Schwert eines langjährigen Gefängnisaufenthaltes wegen einer Verurteilung nach § 278a „Bildung einer kriminellen Organisation“ schwebt weiter über AktivistInnen verschiedener Tierrechtsgruppen. Ob und wann der Prozess gegen die „Kriminelle Organisation“ eröffnet wird, ist weiter ungewiss. online seit 04.06.2009 10:53:35 (Printausgabe 46) autorIn und feedback : regieren Links zum Artikel:
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