![]() |
| |
|
|
||||
| |
||||||
|
Kein Anschluss unter dieser Nummer Gefangen in der rechtlichen Grauzone der Kreditauskunfteien Herr F. staunte nicht schlecht, als sein neuer Mobiltelefonvertrag abgelehnt wurde. Warum? Nach ein paar Minuten rückte der Verkäufer der Elektrokette mit der entscheidenden Frage heraus: „Hatten Sie in letzter Zeit vielleicht ein Bonitätsproblem?“ Herr F. verneinte, das änderte nichts, „Da müssen Sie sich direkt an den Mobilfunkanbieter wenden.“ In eben dessen Laden erhielt Herr F. den aufliegenden Musterbrief: Ablehnung Servicevertrag Inquiry. Innerhalb von fünf Tagen würde er Auskunft erhalten, wurde ihm versichert. Als er nach drei Wochen noch immer keine Antwort hatte, verschickte er die Anfrage erneut. Wieder nichts. Mittlerweile hatte Herr F. allerdings eine Vermutung: Vor zwei Jahren wurde ihm aufgrund einer Übersiedlung die Kündigung seines Kontos nicht zugestellt. Erst das Inkassobüro, das den offenen Betrag von 800 Euro eintreiben wollte, machte seine neue Adresse ausfindig. Deren Aufforderung kam Herr F. damals umgehend nach, beglich seine Schuld inklusive der 20-prozentigen Bearbeitungsgebühr sofort. Im vom Inkassobüro ebenfalls übermittelten Schreiben der Bank stand etwas von letzter Mahnung, da sonst eine Eintragung in der Warnliste der österreichischen Kreditinstitute bzw. der Kleinkreditevidenz drohe. Die Bank musste Herrn F. also angeschwärzt haben. Das würde seine angezweifelte Bonität erklären. Auskunft Sowohl die Warnliste als auch die Kleinkreditevidenz werden vom Kreditschutzverband von 1870 betrieben. Eine Auskunft binnen acht bis zehn Wochen ist gratis, gegen eine Bearbeitungsgebühr von 22 Euro jedoch auch schneller möglich. 22 Euro sind nicht die Welt, also hat sich Herr F. für die gebührenpflichtige Variante entschieden. Um die Sache schnell aus der Welt zu schaffen. Umso erstaunter war er, als er eine Woche später in einem sehr freundlichen Schreiben des Kreditschutzverbands las, dass er in keiner der beiden Listen aufscheint. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte Herr F. die Geschichte unter „blöd gelaufen“ verbucht, doch nun fing er an zu zweifeln. Wie konnte der Mobilfunkanbieter seine Bonität anzweifeln, wenn die Bank gar nicht aktiv geworden war? Herr F. wandte sich an die ARGE Daten. Dort fand er heraus, dass seine Geschichte kein Einzelfall ist. Vor allem zu spät gekündigte, und dann erst gegenüber Inkassobüros bezahlte Zeitschriftenabos würden Menschen in dieselbe Situation bringen. Denn mit der Bezahlung beim Inkassobüro wäre die Geschichte eben nicht erledigt. Diese würden die Daten an eine der rund zehn in Österreich tätigen Kreditauskunfteien verkaufen. Die solcherart als kreditunwürdig gebrandmarkten Menschen würden jedoch über diesen Umstand gar keine Kenntnis besitzen, bis sie von Banken, Versandhäusern, oder - wie im Fall von Herrn F. - Telekomunternehmen als KundInnen abgelehnt würden. Datenschutz Dass der Eintrag hinterrücks geschieht, ist zwar einerseits klar. Hat doch die Eintragung in eine der Schwarzen Listen für den / die Betroffene/n weitreichende wirtschaftliche Folgen. Wären Menschen informiert, würden sie sich zur Wehr setzen, und das Geschäftsmodell der Datensammler ökonomisch unrentabel machen – weniger Datensätze zu höheren Stückkosten. Andererseits sieht das österreichische Datenschutzgesetz (DSG, § 24) genau aus diesem Grund eine Informationspflicht vor. Wird diese missachtet, liegt eine rechtswidrige Datenverarbeitung vor und die Daten sind zu löschen. Dies wurde in einem Musterprozess des Vereins für Konsumenteninformation in letzter Instanz durch den Obersten Gerichtshof (OGH) Dezember 2008 bestätigt: Jede/r Betroffene hat ein Recht auf unbegründeten Widerspruch gegen die Verarbeitung und Verwendung von Daten von Kreditauskunfteien. Die ARGE Daten legte Herrn F. also nahe, von Deltavista – bekannterweise Datenlieferant des Mobilfunkbetreibers und nicht zufällig jenes Unternehmen, gegen das schon der oben angesprochene Musterprozess geführt wurde – erst nach § 26 DSG Auskunft darüber zu verlangen, ob, und wenn ja, welche Daten von ihm gespeichert werden, woher die Daten stammen, und an wen die Daten übermittelt wurden, sowie auf welcher Rechtsgrundlage die Daten ermittelt und gespeichert werden. Würde sich herausstellen, dass er tatsächlich auf der Schwarzen Liste von Deltavista stünde, soll er gegen die Verwendung seiner Daten einen Widerspruch nach § 28 DSG erheben. Die Daten wären dann binnen acht Wochen zu löschen. Abgelehnt Dass Herr F. ein halbes Jahr später noch immer nicht von der Schwarzen Liste gelöscht ist, hat viel mit der Zermürbungstaktik von Deltavista zu tun. Schikanöse Behandlung am Telefon, kein Parteienverkehr und immer wieder Ausflüchte ob formaler Fehler. Hier wird der rechtliche Rahmen komplett ausgereizt, um KonsumentInnen einzuschüchtern und sie von ihrem Recht abzuhalten. Herrn F.s Geschichte spielt wohlgemerkt nach dem OGH Urteil, wo doch eigentlich alles bereits klar sein sollte. Das verdeutlicht einmal mehr die zweifelhafte Praxis der Branche im Allgemeinen, und von Deltavista im Besonderen. Ihre Auszeichnung mit dem Schweizer Big Brother Award 2009, sowie die Nominierungen in Österreich aus den Jahren 2006 und 2007 scheinen also mehr als berechtigt. Der eigentliche Skandal ist jedoch nicht die zwielichtige Praxis der Kreditauskunfteien. Wenn sich durch Ausreizen eines derartigen datenschutzrechtlichen Graubereichs Geld verdienen lässt, ist davon auszugehen, dass sich auch wer findet, der / die das tut. Nein, der Skandal sind die vorgeblich KundInnen-freundlichen Großunternehmen diverser Branchen, die sich ebendieser grenzlegalen Datensammler bedienen. (cp) online seit 26.02.2010 11:25:27 (Printausgabe 49) autorIn und feedback : cp Links zum Artikel:
|
|
Schul(t)räume Haben Utopien in der Schule Platz? [11.04.2012,Stefanie Heinrichs] Überwachung und Eigentum KünstlerInnen und der Streit um das UrheberInnenrecht [06.04.2012,Claus Huah] Die freien Radios und ihre Hörer_innen Neue Studie gibt erstmals Einblick in den Dritten Mediensektor [26.03.2012,Alexander Vojvoda] die vorigen 3 Einträge ... die nächsten 3 Einträge ... |
|||
![]() |