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Verzögerte Vorratsdaten




Die österreichische Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wird nicht wie geplant am 1. September in Kraft treten – nicht zuletzt aufgrund der 90 Stellungnahmen mit teils schweren Bedenken, die im Rahmen des Begutachtungsverfahrens im Infrastrukturministerium eingegangen sind.

Mit der März 2006 beschlossenen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung müssen die bestehenden, nationalen Datenschutzgesetze an jene Anforderungen, die im Licht des „War on Terror“ auf europäischer Ebene beschlossen wurden, angepasst werden. In Österreich war die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten aus Telefonnetzen und dem Internet bisher ohne konkreten Anlass gesetzlich verboten. Nun wird es Pflicht, und erste Schritte müssen bis zum 15. September diesen Jahres EU-weit umgesetzt werden. Wie in Deutschland soll auch hierzulande das Telekommunikationsgesetz novelliert werden. Das verantwortliche Infrastrukturministerium veröffentlichte einen Gesetzesentwurf, der mit Ablaufen der Begutachtungsfrist Ende Mai im Republikanischen Club in Wien diskutiert wurde. Vor allem zwei Elemente des Entwurfs schürten den Unmut: die fehlende Regelung, wer die Kosten für die Vorratsdatenspeicherung tragen soll, und der Wunsch von Innenministerium und diversen Rechteverwertern wie austro mechana oder IFPI, die Daten für wesentlich mehr zu nutzen, als in der EU-Richtlinie vorgesehen ist. Das brachte einerseits erstaunliche Allianzen hervor – die kostensensible Argumentationslinie der Wirtschaftskammer als Interessensvertreterin der großen Telekommunikationsunternehmen traf zum Beispiel auf die politische Kritik von Quintessenz und Arge Daten. Andererseits verweist sie auf ein fundamentales Problem der Vorratsdatenspeicherung, zu deren Durchsetzung in ungekanntem Ausmaß staatliche Aufgaben an private Telekommunikationsunternehmen delegiert werden müssen.

Wie weitreichend potentieller Informationsgewinn – auch ohne den Inhalt der Nachricht explizit analysieren zu müssen – ist, zeigt Quintessenz in ihrer Stellungnahme. Durch „rekursive Abfragen“ ohne explizite Tiefenbeschränkung (welche Person mit welcher Person mit (...) einer ganz bestimmten Person kommuniziert hat) lassen sich sensible Daten wie die politische Ausrichtung, die Religionszugehörigkeit, Gesundheitsinformationen usw. mit relativ geringer Fehlerrate ermitteln. Dass sich dabei auch kommerziell verwertbare Informationen filtern lassen versteht sich fast von selbst, und da die betrauten Telekommunikationsunternehmen vornehmlich ein Kostenproblem orten, droht potentiell Querfinanzierung durch den Verkauf der gesammelten Daten, wie Skandale in Italien und Griechenland belegen. Das verstößt zwar gegen gesetzliche Bestimmungen, ist aber eben nicht mehr unter unmittelbarer staatlicher Kontrolle. Und da die Proponenten der Vorratsdatenspeicherun selbst eifrig an einer Aufweichung der Zweckgebundenheit arbeiten, ist mit dem Schlimmsten zu rechnen.

Aus der Stellungnahme des Innenministeriums geht nämlich hervor, dass die Vorratsdaten keineswegs nur für die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität genutzt werden sollen. Vielmehr besteht der Wunsch, sie bei Ermittlungen von Delikten, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind, heran zu ziehen. Noch einen Schritt weiter gehen die bereits angesprochenen Rechteverwerter. Sie möchten nämlich alle Personen verfolgen, die sie verdächtigen, Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. Entsprechend soll auch bei „überwiegendem rechtlichen Interesse“ einer „dritten Person“ der Zugriff auf die Daten genehmigt werden. Die nun ausgebrochene Diskussion um die Höhe des Strafmaßes, ab dem verfolgt werden darf, hält Hans Zeger von der Arge Daten jedoch für ein Scheingefecht. „Es bräuchte nur eine unappetitliche Straftat (die unter Umständen mit Hilfe der Daten aufgeklärt werden könnte), und die Regelung würde auf öffentlichen Druck sofort abgeschafft.“ Der Rubikon werde bereits mit der Speicherung der Daten auf Vorrat überschritten. Die dann verfügbaren Informationen wecken automatisch Begehrlichkeiten, wie MALMOE in der Vergangenheit schon im Zusammenhang mit der Autobahnmaut oder privaten Überwachungskameras aufgezeigt hat.




online seit 17.07.2007 12:04:08 (Printausgabe 38)
autorIn und feedback : (cp)


Links zum Artikel:
www.argedaten.atArge Daten
www.quintessenz.atQuintessenz



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