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Streifzug ...durch das Neueste aus der Welt der Technik AUTOBAHN – In der deutschen Mautdebatte zeigt sich eindrucksvoll, wovor DatenschützerInnen schon immer gewarnt haben: die Zweckbindung, Daten der Überwachungskameras ausschließlich zu Abrechnungszwecken zu verarbeiten, steht zur Disposition. In der Vergangenheit haben Justizbehörden mehrfach versucht, größere Datenmengen von Toll Collect [den deutschen LKW-Mauteintreibern] zu beziehen, bislang wurden derlei Begehrlichkeiten jedoch immer richterlich zurückgewiesen. Um die Gerichtsbeschlüsse technisch zu umgehen, wird von Polizei-JuristInnen die so genannte Klassifikationsabfrage beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) ins Spiel gebracht. Wenn nämlich eine Mautbrücke ein Fahrzeug als mautpflichtigen LKW erkannt hat, startet sie eine automatische Abfrage beim KBA, ob das Fahrzeug von der Mautzahlung befreit ist. Das Sammeln dieser Abfragen beim KBA würde einen Datenpool entstehen lassen, in dem dann gefahndet werden kann, ohne dass die Daten von Toll Collect bezogen werden müssten. Der Bezug von Daten der KBA sei rechtlich kein Problem, da sie ohnehin ständig Halterinformationen an die Polizei übermittelt. DEFECTIVE BY DESIGN – Die neue Kampagne der Free Software Foundation ruft NutzerInnen von Amazon.com dazu auf, Produkte mit DRM-Funktionen mit einem virtuellen Etikett (Tag) zu versehen und andere InteressentInnen so vor den Problemen mit DRM zu warnen und generell Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken. Durch möglichst viele „Defective by Design“-Tags wandert nämlich nicht nur das Produkt auf der mit dem Tag assoziierten Liste nach oben, sondern auch das Etiketten selbst wird auf Amazons Vorschlagliste hochgereiht. Das System, Tags zu vergeben, ist bisher auf die US-amerikanische Version der Website beschränkt, dort führen die Liste der getaggten Produkte Apples iPod, Microsofts Zune sowie diverse DVDs an. www.defectivebydesign.org GEGENKLAGE – Die US-Musikindustrie hat erneut eine Schlappe vor Gericht einstecken müssen. Nachdem die des illegalen Musikdownloads beschuldigte Deborah Foster ein Angebot der Musikindustrie, das Verfahren gegen Zahlung von 5.000 US-Dollar einzustellen, ablehnte und Gegenklage erhob, zog der Verband der amerikanischen Musikindustrie (RIAA) seine ursprüngliche Klage zurück. Der Rechtsanwalt von Foster meinte dazu, die Musikindustrie wolle mit dem Rückzug teuren Prozess- und Anwaltskosten bei einer möglichen Niederlage aus dem Weg gehen. Typisch, findet der Anwalt: „Sie verklagen Personen, die für einen Internetzugang zahlen, ohne konkretes Wissen über irgendwelche Urheberrechtsverstöße dieser Personen.“ Schon aus einem ähnlichen Verfahren habe sich die Musikindustrie zurückgezogen, als sie sich mit einer Gegenklage konfrontiert sah. Quelle: c ’ t online seit 06.12.2006 10:47:52 (Printausgabe 35) autorIn und feedback : cp |
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