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Streifzug Neues aus der Tech-Welt Public Enemy No. 1 – Das umstrittene geheime Lauschprogramm der NSA ist weit umfassender, als bislang angenommen. Ursprünglich wurde verlautbart, dass ganz gezielt die Telefon- und Internetkommunikation „Terror-Verdächtiger“ abgehört wurde. Später wurde eingeräumt, dass es sich um die komplette US-Auslandskommunikation handelte und allmählich kristallisiert sich heraus, dass die Telefonkonzerne AT&T, Verizon und BellSouth, die zusammen rund 200 Millionen KundInnen versorgen, der NSA für das verfassungsmäßig bedenkliche Lauschprogramm auch zur Überwachung der Inlandskommunikation bereitwillig Schnittstellen eingerichtet haben. Das kolportierte Ziel des Geheimdienstes sei jedoch nicht die Überwachung der Inhalte der Kommunikation, sondern die Speicherung der Verbindungsdaten, um eine „Analyse der sozialen Netzwerke“ durchführen zu können.Die EU und die Patente– Die EU-Kommission macht einen neuen Anlauf zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte: Sie hat ihren bereits angekündigten Neuentwurf für die seit längerem geplante „Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung des geistigen Eigentums“ nun vorgelegt. Der Förderverein für eine freie informationelle Infrastruktur (FFII) zeigt sich besorgt, „dass die Durchsetzung geistigen Eigentums ohne Rücksicht auf die Konsequenzen derart verherrlicht wird“. Der Entwurf ignoriere vollkommen, dass es eine lebhafte Debatte über die Notwendigkeit von Patenten in der Softwarewirtschaft gebe. Please leave feedback – Das Oberlandesgericht Oldenburg hat ein Unternehmen zur Rücknahme einer negativen Bewertung über eine Käuferin bei eBay verurteilt. Die Bewertung enthielt nach Ansicht der Richter eine unwahre Tatsachenbehauptung und verletze die allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Klägerin, da sie möglicherweise negativen Einfluss auf ihre weiteren Geschäfte bei eBay habe.Shadowboxing– Mit 164 zu 128 Stimmen setzten die VertreterInnen der konservativen Regierungspartei UMP ihren problematischen Entwurf für die französische Urheberrechtsreform durch. Unter anderem wurde auch die letzte von kritischen BeobachterInnen und KonsumentenschützerInnen gefeierte Neuerung, die DRM-Interoperabilitätsklausel, stark eingeschränkt. Prinzipiell wird mit der Novelle die Umgehung von DRM-Systemen auch in Frankreich strafbar, und das Recht auf Privatkopien hinter den technischen Schutzmaßnahmen zurückstehen. Dazu kommt ein abgestufter Strafkatalog gegen Filesharing geschützter Werke. Er sieht für TauschbörsennutzerInnen, die Musik nur zum Eigenbedarf herunterladen, ein anfängliches Bußgeld von 38 Euro vor. Die Strafen erhöhen sich beim stärkeren Konsum geschützter Werke immer weiter bis zu 300.000 Euro und zwei Jahren Gefängnis für gewerblich betriebene Urheberrechtsverletzung. Nichts blieb von der Kulturflatrate, die noch zu Jahresbeginn im Raum stand, weshalb nicht nur KonsumentenschützerInnen auf die Barrikaden steigen. online seit 04.07.2006 12:25:17 (Printausgabe 32) autorIn und feedback : funktionieren Links zum Artikel:
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Schul(t)räume Haben Utopien in der Schule Platz? [11.04.2012,Stefanie Heinrichs] Überwachung und Eigentum KünstlerInnen und der Streit um das UrheberInnenrecht [06.04.2012,Claus Huah] Die freien Radios und ihre Hörer_innen Neue Studie gibt erstmals Einblick in den Dritten Mediensektor [26.03.2012,Alexander Vojvoda] die vorigen 3 Einträge ... die nächsten 3 Einträge ... |
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