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  Die Sängerin und der Bürgermeister.

Zur Funktionsweise des Nationalismus im Alltag

In allen gegenwärtig geführten Mainstream - Diskussionen über Migration und MigrantInnen gibt es eine doppelte Ebene, die nie in Frage gestellt wird: die nationale Ebene. Der diskursive Ort der Migration heißt Nationalstaat und besteht aus einer grundsätzlichen Dichotomie zwischen dem „wir“ und den „anderen“. Auf einer Seite sind da die StaatsbürgerInnen, die Angehörigen der Nation sind, und andererseits die MigrantInnen, die einer anderen Nation angehören. Darum müssen die MigrantInnen immer „Türken“, „Serben“, „Kosovoalbaner“, „Afrikaner“ (sic!) usw. sein. Die andere Seite dieser Medaille ist genau diese „andere Nation“. Es wird angenommen, dass die MigrantInnen genauso wie „wir“ sind, aber dort, wo sie herkommen. Da sie dort „wir“ sind, sind sie hier nicht „wir“, sondern nur ewige Eindringlinge. Die zweite Seite ist also die internationale Ebene, die eine Versammlung aller nationalen Ebenen bildet. Das ist der Topos, der Ort, aus dem heraus die Migration im Mainstream diskutiert wird. Eine emanzipatorische Perspektive auf die Migration muss diesen Topos in Frage stellen.

Dieser ideologische Mechanismus funktioniert durch die Schaffung eines nationalistischen öffentlichen Beschalungsraumes, in dem tagtäglich in abertausend Versionen kaum bemerkbar immer das eine betont wird: „unsere Nation“, „deren Nation“, „internationale Abkommen“, usw. - die Schlüsselbegriffe dieses Dispositivs. Die nationalistische Hegemonie ist unser Alltag. Sie äußert sich nicht nur in den Bundesherr-Paraden, den Aufmärschen der Tiroler Schützen oder Urlichsbergtreffen, sondern hält alltäglich die Wache in den Medien. Die durch die Globalisierung der Wirtschaft und den EU-Beitritt entmachteten „RepräsentantInnen“ der Nation treten fast alltäglich in den Medien mit einer neuen Idee, wie die Anderen, die nicht dazu Gehörigen, zu „integrieren“ wären. Die Baustelle Fremdengesetzgebung, eine Parallelgesetzgebung für 10 % der Menschen, die auf dem Territorium namens „Österreich“ leben, ist das einzige Gesetzeshochhaus, an dem andauernd mit vollen Touren gearbeitet wird – ohne ein Ende der Arbeiten überhaupt vorgesehen zu haben. Und so wie es in Regierung keinen erwähnenswerten Unterschied mehr gibt zwischen den Parteien und Sozialpartner, so gibt es auch keinen Unterschied zwischen den „rechten“ und „linken“ RepräsentantInnen bezüglich des Migrations-themas. Der Nationalismus greift um sich auch in der Zivilgesellschaft. Auch da wird von dem besseren, anderen, sozialen usw. „Österreich“ geredet. Dass dieser „Österreich“ ein Gebäude ist, das vor allem auf Ausschluss gebaut wurde, scheint niemanden mehr zu beschäftigen. Und wenn die Frage danach kommt, wird einfach mit der Bemerkung geantwortet, dass es eh überall so ist. Jeder partikuläre Diskurs der einzelnen Nationalstaaten fußt felsenfest auf einem allgemeinen internationalistischen Dispositiv. Internationalismus ist genau das, was der Name sagt, eine zwischen den Nationen hergestellte Beziehung. Die Nationen sind die Voraussetzungen davon.

Ein Beispiel

Die folgende Passage wurde in einer linksliberalen Tageszeitung veröffentlicht. Weder in dieser Nummer noch in den folgenden Tagen erfolgte eine Reaktion oder ein Kommentar darauf. Es ist anzunehmen, dass die Redaktion solche Äußerungen in dem Spektrum des Akzeptablen bzgl. der Erörterung der „Migrationsproblematik“ ansieht. Anhand dieses Beispiels wird die Sprache des hegemonialen Nationalismus analysiert. Desjenigen Nationalismus, dessen VetreterInnen für sich nie behaupten würden, NationalistInnen zu sein, und im Allgemein in der Öffentlichkeit kaum als NationalistInnen wahrgenommen werden.

„Jazz Gitti: Gegen die Türken habe ich nichts, ich habe gegen niemanden etwas. Aber wer sich bei uns in Österreich nicht integrieren will, soll dort hingehen, wo er sich integrieren will.

Michael Häupl: Das stimmt. Wer sich nicht an unsere Regeln hält, der hat bei uns nicht verloren. (...) Eine kriminelle Handlung bleibt eine kriminelle Handlung, egal wer sie begeht. Die Scharia ist nicht anzuerkennen als Rechtsbestandteil. Mit mir bekommt auch ein muslimischer Vater seine Schwierigkeiten, wenn er seiner Tochter verbietet, in die Schule zu gehen – ja selbstverständlich! Wenn man da lebt, dann lebt man nach den Regeln und nach den Gesetzen, die es hier gibt. Wer das nicht will, der hat, mit Verlaub, Pech gehabt.“ (1)

Die kleinen Wörter

In diesem Gespräch sind die Worte „uns“, „unsere“ „hier“ von einer zentralen rhetorischen Bedeutung. Die Sängerin und der Bürgermeister entpuppen sich dabei als diejenigen, die auf einer Seite stehen und die über die anderen urteilen. Die Menschen, die innerhalb des national definierten Ortes namens „Österreich“ leben, werden in die zu-„uns“-Gehörenden und die nicht-zu-„uns“-Gehörenden aufgeteilt. Der rhetorische Trick dabei ist, dass dieses „uns“ während des Gespräches geschaffen wird. Dieses „uns“ gibt es, außer in solchen für die Öffentlichkeit vorgesehenen Anlässen, nicht. Es ist die erste Aufgabe der modernen nationalstaatlichen PolitikerInnen, sich an die Nation zu wenden, damit sie in die Lage versetzt werden, diese Nation zu vertreten. Die Wendung an die Nation ist gleichzusetzen mit deren Schaffung. Denn eine/n Österreicher/in gibt es genauso wenig wie einen Türken oder eine Türkin – verstanden als Gruppe. Die Nation muss simuliert werden, damit sie Realität wird.

Derjenige, der die Nation durch die richtige Anrufung schafft, setzt sich ihr auch als ihr Repräsentant vor.

Wer sind diejenigen, die als zu „uns“ gehörend gezählt werden? Offensichtlich sind das nicht die drei Personen, die gerade miteinander ein Gespräch führen, sondern alle Angehörigen der Nation, die ÖsterreicherInnen. Diese werden im vorherigen Teil des Gespräches von der Sängerin als „Mischung“ und „Pfeffer und Salz der EU“ definiert. Nun lässt sich aber fragen, wer gehört nicht zu dieser Wiener Melange? Zunächst einmal sind das all die sozialen Kategorien, die aufgezählt wurden: die Kriminellen, die Moslems, „der muslimische Vater“. Aber es gehören auch diejenigen in Österreich Ansässigen nicht dazu, die nicht österreichische StaatsbürgerInnen sind. Das sind fast eine Million Menschen. Es geht da aber um etwas mehr, denn den Rahmen all dieser Äußerungen bildet ein international vorherrschender Diskurs, nämlich der des Nationalstaates. Innerhalb dieses Diskurses werden solche nationalistischen Äußerungen von den in Öffentlichkeit auftretenden Personen erwartet. Egal wo auf der Welt, sie unterscheiden sich nicht voneinander. Alle PolitikerInnen, die heutzutage auf der Welt in den „nationalen Regierungen“ sitzen, sind als solche zu betrachten. Der Unterschied ist nur graduell und leider trotz der gegenteiligen Beteuerungen kommt es nicht im positiven sondern nur im negativen Sinne darauf an. Das heißt: Ein Politiker innerhalb einer national organisierten Regierung ist Nationalist und er kann gegenüber den MigrantInnen aus prinzipiellen Gründen keine egalitäre Position annehmen. Seine Position ist von vornherein antiegalitär.

Das Wiener Madel

„Gegen die Türken habe ich nichts, ich habe gegen niemanden etwas.“
Der obligatorische erste Satz jedes Rassisten ist genau das, was uns die Sängerin hier auftischt. Sie präsentiert sich als eine neutrale Instanz. Diese Neutralität ist aber nur ein taktisches Manöver vor dem tatsächlichen Argument. Und dieses lautet:

„Aber wer sich bei uns in Österreich nicht integrieren will, soll dort hingehen, wo er sich integrieren will“ Die Welt der Nationalisten besteht aus „uns“ und den anderen. Das „wir“ ist willig und integriert und die anderen, die sich nicht integrieren wollen, sollen dorthin gehen, wo sie das wollen. Es ist eine Welt der Nationalstaaten. Es gibt außerhalb dessen nichts anderes. Diese zwei Sätze können nur innerhalb solch einer totalitären Welt funktionieren.

Der Übervater…

Die Rhetorik des Wiener Bürgermeisters muss einen anderen Grad an Komplexität aufweisen. Er ist kein Sänger, dessen Aufgabe darin besteht, das Volk/die Nation zu belustigen oder nach dem Mund zu sprechen, sondern jemand, der die Nation führt. Er stimmt zunächst ein: „Das stimmt. Wer sich nicht an unsere Regeln hält, der hat bei uns nicht verloren.“ Diese beiden Personen reden aus einem gemeinsamen Ort heraus. Welcher ist dieser Ort? Zunächst einmal der Ort des Gespräches. Also eine linksliberale Tageszeitung, die dieses Gespräch in einer weit verbreiteten Wochenendausgabe bringt. Aber das ist nicht gemeint. „Bei uns“ ist viel komplexer. Denn auch die Zeitungen sind Orte, die, wie die PolitikerInnen und alle anderen, die in der Öffentlichkeit des Nationalstaates zu bestehen versuchen, die Aufgabe haben, den Diskurs des Nationalstaates zu tradieren. Diese Zeitung spricht, indem sie den Bürgermeister so sprechen lässt, also als Nation für die Nation. Das „hier“ ist der Ort, wo alle inbegriffen sind, außer natürlich denjenigen, die nicht dazu gehören – und die sind nicht Teil dieses „hier“. Das „hier“ ist also alles - außer das, was nicht zu diesem „alles“ gehören kann. Das sind die MigrantInnen, die mittels Stereotypen in eine Ecke gedrängt werden. In eine Ecke, wo ihr Ausschluss nicht nur gerechtfertigt, sondern geradezu aggressiv gefordert wird.
Erst nach dieser Art der Bewusstmachung kommt die eigentliche Argumentation seitens des Bürgermeisters. Es kommt in Form einer Aufzählung. Der Aufzählung der Delikte, die diese nationalistische Position rechtfertigen. Was könnte sonst als erstes kommen, wenn nicht die Kriminalität: „Eine kriminelle Handlung bleibt eine kriminelle Handlung, egal wer sie begeht.“ Hier redet jemand, der auf der Seite des Gesetzes steht. Der den gleichen Maßstab auf alle anwendet. Ein gerechter Richter sozusagen. Hier stellt sich ein Übervater vor, der allen nach dem gleichen Maß austeilt und wegnimmt. Seine Position ist: „Das Gesetz gilt für alle!“ Eine legalistische Position. Mit einer kleinen unerwähnten Differenz: Das Gesetz nämlich, das der Bürgermeister repräsentiert, ist zwar für alle da, aber es wurde nicht von allen beschlossen – weil ein Zehntel der Bevölkerung in Österreich kein Wahlrecht hat. Auch der Bürgermeister selber kann nicht behaupten, dass er jene 17 % BürgerInnen seiner Stadt repräsentiert – weil sie ihn (oder jemand anderen) nicht wählen konnten. Somit ist jede gesetzliche Maßnahme, die auf diejenigen angewendet wird, die keine Möglichkeit hatten, auf deren Beschluss hinzuwirken, eine, die ihnen aufoktroyiert wird. Das Gesetz, in dem eine „kriminelle Handlung“ definiert wird, kommt nicht von allen, um legitim für alle zu gelten, sondern es kommt von einigen und wird den anderen aufgezwungen. Der Satz über die „kriminellen Handlungen“ kommt nicht zufällig im Zusammenhang mit den MigrantInnen, sondern er bildet einen ständigen Stereotyp. Die MigrantInnen sind per se die Verdächtigen. Für die MigrantInnen war in der gesamten Migrationsgeschichte der Zweiten Republik das Innenministerium zuständig und in dem gerade exerzierten Regierungsübereinkommen kommt der Bereich „Integration“ als Unterbereich des Kapitels „Innere Sicherheit“ vor. Die gegenwärtige Innenministerin, die zur anderen Partei als der Bürgermeister gehört, fand einmal, dass die „kriminelle Energie“ in „machen Ethnien“ besonders hoch sei (2). Die Naturalisierung der Kriminalität bei den MigrantInnen erfolgt aus der Notwendigkeit der Rechtfertigung der mit MigrantInnen überfüllten Gefängnisse. Die Gefängnisse sind nämlich zu mehr als der Hälfte mit MigrantInnen befüllt, weil ihnen ein natürlicher Hang zur Kriminalität unterstellt wird. Und sie sind voll mit den Tausenden Menschen, die, ohne irgendetwas getan zu haben - in einem Staat, der für sich behauptet ein Rechtstaat zu sein - in Schubhaft sitzen. Da sich die Rechtsstaatlichkeit nicht mit dieser außerrechtlichen rassistischen Faktizität verträgt, muss nach anderen Rechtfertigungsmaßnahmen gegriffen werden. D.h. Migration als Hort der Kriminalität.

… mutiert zum Kämpfer

Das zweite Argument baut auf das erste. Es besagt: Es kann kein anderes Rechtssystem geben außer den unseren! Das nationalstaatliche Rechtssystem duldet kein anderes. Und schon gar nicht eines, das Teil einer anderen als „bei uns“ geltenden Religion ist: der Scharia. „Die Scharia ist nicht anzuerkennen als Rechtsbestandteil.“ Abgesehen davon, dass diese Forderung seitens der Vertreter der islamischen Religion nie gestellt wurde, hat dieser Satz eine andere Funktion als die angedeutete Verteidigung des laizistischen Rechtes. Die Funktion dieses Satzes ist, eine Bedrohung zu konstruieren. Es gibt in Europa durchaus Staaten, z.B. Norwegen, wo Scharia als ein Teil des Rechtes ganz gut funktioniert. Aber das ist der Nation, der dieser Bürgermeister vorsteht, unzumutbar. Denn das widerspricht dem geltenden Recht. Dass es innerhalb dieses Rechtes parallel geltende Gesetzgebungen gibt, mittels derer seit Jahrzehnten hier lebende 10 % der BürgerInnen diskriminiert werden, erscheint in dieser Sichtweise nicht als dem Prinzip des Rechtstaates widersprechend. Indem das System vor äußerer Bedrohung verteidigt wird, werden auch die bestehenden Diskriminierungen als unwichtig erklärt.

Der Wiener Bürgermeister will eine andere als die bestehende Rechtsordnung verhindern. Wenn es nötig ist, mit persönlichem Einsatz. Genau dieser Aspekt wird in dem nächsten Satz vorexerziert: „Mit mir bekommt auch ein muslimischer Vater seine Schwierigkeiten, wenn er seiner Tochter verbietet, in die Schule zu gehen – ja selbstverständlich!“ Der Bürgermeister, der bis dahin über die Bestandteile des Rechtes sinniert, wird zum kämpfenden Menschen. Er ruft sich selber als solcher in Erinnerung. Der neutrale Ton wird persönlich. Und was verteidigt dieser Mann so selbstverständlich? Die Rechte der Kinder und Frauen: Das, was die Männer in der Geschichte immer verteidigt haben, wenn sie irgendwo einen Krieg erklärt haben. Die „Türken“ der Sängerin sind beim Bürgermeister zum „muslimischen Vater“ geworden. Jemand, den der Bürgermeister von Wien in einem persönlichen Duell erledigen will. Ein Mann gegen einen anderen Mann. Ein Kampf um die Rechte der Frauen und Kinder. Nicht mehr ein rassistisches System, unter dem alle MigrantInnen ihren Alltag bewältigen müssen, und der Wiener Bürgermeister als einer der Konstrukteure davon, sondern ein Kampf der Titanen. Bezeichnend ist, dass diese Figur des „muslimischen Vaters“ sich in den öffentlichen Interviews des Bürgermeisters wiederholt. Da tritt der eine Vater, der Übervater der Stadt, gegen einen muslimischen Vater der Familie auf und sagt, wo es langgeht. Es bleibt natürlich ein Rest der Ungewissheit dabei, denn der „muslimische Vater“ wird nicht namentlich genannt. Dieser „er“ wird nirgendwo namentlich genannt und er kann das auch nicht, weil es sich gar nicht um eine Person, sondern um eine Fiktion handelt. Eine von dem nationalistischen Geist geschaffene Fiktion, um seinen Nationalismus zu rechtfertigen. So gesehen ist es unwichtig, ob „Türken“ oder „muslimischer Vater“ da steht. Es handelt sich immer um einen Code für die MigrantInnen insgesamt, um die ihnen seitens der NationalistInnen unterstellte Barbarei. Diese Barbarei bekämpft der Wiener Bürgermeister eigenhändig. Der Kampf für die rassistische Wirklichkeit heißt eben deren bedingungslose Verteidigung. Auch dann, wenn diese Wirklichkeit Rassismus, Sexismus und ungleiche Verteilung der Produktionsmitteln und des Reichtums heißt.

Aber was genau heißen die Sätze: „ Aber wer sich bei uns in Österreich nicht integrieren will, soll dort hingehen, wo er sich integrieren will.“ Oder „ Wer sich nicht an unsere Regeln hält, der hat bei uns nicht verloren.“ Oder „ Wer das nicht will, der hat, mit Verlaub, Pech gehabt.“? Unübersehbar in allen diesen Sätzen ist die Drohung. Da drohen in einem gemeinsamen Kraftakt die Volkskultur – deren Funktion die Sängerin ist – und die Verwaltung - die in der Funktion des Bürgermeisters die in der Öffentlichkeit exponierteste Stelle aufweist. Eine Drohung gegen den „inneren Feind“. Warum verwenden sie den Begriff „Wille“? Weil die Integration oder Nichtintegration als Herrschaftstechnik einen psychologischen und persönlichen und nicht einen gesellschaftlichen Hintergrund haben kann. Das heißt ganz einfach, die Gesellschaft, die Nation kann nicht schuld sein oder werden, sondern nur der andere, der wegen fehlendem persönlichen Willen nicht dazu gehört. Nation und deren TrägerInnen, der Bürgermeister und die Sängerin, waschen dadurch ihre Hände in Unschuld. Schuldig sind die anderen, die Unwilligen und die Regelbrecher. Sie gehören bestraft. Und jede Strafe ist dadurch gerechtfertigt. „Wenn man da lebt, dann lebt man nach den Regeln und nach den Gesetzen, die es hier gibt.“ Am Ende der Argumentationslinie des Bürgermeisters werden die Gesetze eingeführt. Die Gesetze, die gegen Kriminelle, Weltverschwörer, Patriarchat in Stellung gebracht werden. Es stellt sich nicht mehr die Frage, ob diese Gesetze gut oder schlecht, sinnvoll oder nicht sind, ... derzeit werden sie gegen das Böse verteidigt und sie haben absolut gut zu sein. So wird mittels Schaffung eines „inneren Feindes“ ausgeschaltet, was an der notwendigen Rationalität wichtig wäre, um die rassistische Gesetze in Frage zu stellen.

Ljubomir Bratic

Fußnoten
(1) „Ich gehe mit dir in die Disko, Michl“ Gespräch zwischen Jazz Gitti und Michael Häupl. In: Der Standard, 12./13.09.2009, 11.
(2) „Bleiberecht entschärft: Paten als letzter Ausweg“ (Interview mit Maria Fekter) In: Die Presse, 21.02.2009, 13.


online seit 27.05.2010 10:26:49 (Printausgabe 47)
autorIn und feedback : Ljubomir Bratic




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